Auszug bei Ex-Freund
Hallo, ich brauche ganz dringend Hilfe!
Mein Freund hat sich von mir getrennt. Vor über einen Monat habe ich mein nötigsten Sachen gepackt und bin gegangen aber ich habe da noch Möbel und Kram. Ich habe jetzt eine eigene Wohnung und will Sonntag meine Sachen holen aber er stellt sich da total quer aber ich habe doch ein Recht auf meine Sachen oder nicht? Darf ich die Wohnung betreten und meine Sachen holen? (Ich habe noch ein Schlüssel)
Bitte helft mir, ich bin echt verzweifelt...
6 Antworten
Die Frage ist doch, Wer steht im Mietvertrag. Wenn er da alleine drin steht, dann darfst Du nicht so einfach da rein. Allerdings ist er gesetzlich verpflichtet Dir Deine Sachen raus zu geben. und zwar im heilen Zustand. Steht ihr Beide im Mietvertrag dann darfst Du JEDERZEIT auch ohne Anmeldung in die Wohnung gehen und er darf sogar nichtmals das Schloss wechseln, weil ihr beide Mieter seid.
Aber was auch immer zutrift. Geh am besten nicht ohne männliche Begleitung zu ihm. Am besten nimmst Du die Polizeit mit. Denn ein Rosenkrieg um Besitz, oder sonstiges, geht meist schon sehr schnell mit Straftaten einher und so must Du keine hohen Anwaltskosten zahlen. Also am besten sofort die Poizei verständigen und Dir von denen Hilfe geben lassen.
Nein darfst du nicht. Da du dort nicht wohnst, darfst du nicht einfach in seinen Wohnraum eindringen sondern müsstest mit ihm einen Termin finden.
Wenn er das nicht möchte, solltest du ihn per Anwalt anmahnen. Allerdings ist die Frage, in wie weit das Erfolg hätte.
Also wäre es nahe liegend, auch ohne es zu dürfen, dass du dir die Möbel einfach holst.
Anmahnen setzt natürlich eine Fristsetzung voraus, auf was sollte man sonst anmahnen?!
Verzwickte Lage. Wenn es seine Wohnung ist darfst du sie nicht einfach so betreten, auch wenn du einen Schlüssel hast. Hilft denn wirklich alles gute zureden nichts ? Kannst du garnicht vernünftig mit ihm reden?
Wenn gar nichts mehr geht, dann geh doch einmal zum Anwalt..
Das kommt drauf an: Stehst du mit als Hauptmieter im Mietvertrag? Wenn nicht: darfst du die Wohnung nicht betreten! Auch mit 2.Schlüssel machst du dich strafbar (Hausfriedensbruch)
Ich stehe nicht im Mietvertrag..
Dann heisst es Pech gehabt.
Ich habe also nicht die möglichkeite meine Sachen zu holen?
Kannst nur hoffen, dass er seinen (hoffentlich) gesunden Menschenverstand einsetzt
Nein darfst du nicht! Du hast kein Recht deine Sachen zu holen! Geh zum Anwalt (Erstberatungen sind nicht teuer) Setzte ein Schreiben auf, indem du deinem Ex eine Frist setzt bis wann er dein Eigentum rauszugeben hat. Lässt er die Frist verstreichen würde ich über juristische Schritte nachdenken
Schreiben per Einschreiben verschicken
Das mit der Frist ist wichtig! Du musst ihn in Verzug setzen um weitere Schritte einleiten zu können
Eigentlich wollte ich nicht mit einem Anwalt drohen..
Das kann ich verstehen... Wenn du aber alle Mittel der Kommunikation ausgeschöpft hast und er einfach stur bleibt, hast du keine andere Möglichkeit (es sei denn, du willst dich von deinem Hab und Gut trennen)
Nein das habe ich nicht vor.. Ich versuche weiter mit ihn zu reden, ich möchte das es ein gutes Ende nimmt
Viel Erfolg! Beim nächsten Zusammenziehen unbedingt darauf bestehen, dass du als Hauptmieter mit eingetragen wirst! Das ist eine Sache von wenigen Minuten und passiert sofort (wird häufig entweder zum 15. oder zum 1. des Monats wirksam, je nach Vereinbarung) Ich habe noch ein Rat: Setz dir selber eine Frist, bis wann du versuchst dich gütlich zu einigen und werde dann aktiv (Anwalt). Sie zu, dass man dich nicht zu lange hinhält und veräppelt. Ich wünsche dir, dass du Erfolg hast!!
Natürlich hast du das Recht, deine Sachen zu haben... Du hast sie ja bezahlt und das ist dein Eigentum. Hast du vielleicht Freunde, die dich begleiten können? Dann fällt es ihm bestimmt nicht so leicht, eine Szene zu machen.. Einfach so dort einmarschieren würde ich allerdings nicht machen..
Er weis seid 3 Tage das ich mein Möbel holen möchte. Meine Eltern kommen mit.
Das Entscheindende ist: stehst du mit im Mietvertrag? Wenn nicht, hast du kein Zugangsrecht! Egal was da von dir steht. Bist du laut Vertrag mit "Hauptmieter" dann darfst du rein
Dann hast du doch zumindest schon Unterstützung. Wenn er die Tür nicht öffnet und du wie oben im Kommentar schon erwähnt nicht als Hauptmieter eingetragen bist, wird's natürlich schwierig. Also einfach hoffen, dass er nicht querschlägt und evtl. nochmal mit ihm reden.... :/ Viel Glück
Danke
Anmahnen geht auch erst, nachdem du deinen Ex schriftlich (mit Fristsetzung!) zur Herausgabe deiner Sachen aufgefordert hast! Das mit der Frist ist wichtig, denn erst wenn dein Ex in Verzug gerät, darf man ihn anmahnen