Dürfen Kinderfahräder im Treppenhaus stehen?
Hallo.wir wohnen zur Miete und einer ist dabei dar ständig sein Kinderfahrad und noch dazu einenTretroller in den Flur stellt.Und das obwohl er eine Garage und einen Keller hat.Alle habe schon mal was gesagt aber er stellt es immer wieder dahin.Er hätte angeblich keinen anderen Platz.Den Vermieter haben wir auch schon angesprochen.Aber der reagiert nicht.Eine Familie hat einen Kinderwagen da stehen,das ist in Ordnung.Wir bekommen ja bald auch eines.Ein Nachbar stellt seid Tagen das Fahrad und den Tretroller immer abends in den Keller und morgens steht beides wieder demonstrativ im Flur.Wie im Kindergarten. Was kann man tun?Ist es letztlich Sache des Vermieters?
17 Antworten
Ein Treppenhaus ist kein Lagerplatz. Schon aus Si cherheitsgründen ist es frei zu halten. Bei einem Brand entwickelt sich starker Rauch und die Treppenbeleuchtung funktioniert auch nicht lange. Wenn dann im Dunkeln jemand über irgendwelche Gegenstände fällt, hat er keine Chance mehr. Hier muss der Hausbesitzer unbedingt tätig werden. Ihm unterliegt die Verkehrssicherungspflicht. Bei Verletzung diese Pflicht macht er sich sogar strafbar und haftbar sowieso.
Fluchtwege müssen freigehalten werden, wird bei der nächsten Feuerbeschau Probleme geben. Bei mir im Haus hat sich diese "Unart" auch eingebürgert. Wir bekamen dann Post von der Hausgesellschaft. Einfach gesagt - entweder das Zeug kommt weg, oder die lassen eine Entsorgungsfirma kommen und alle Mieter müssen einen Anteil daran bezahlen.
meine nachbarin kriegt täglich briefe von der hausverwaltung, die nützen aber nichts und ihr vermieter freut sich nur auf das kassierte geld. letztens bekam sie trotzdem die kündigung, aber da sie zwei kinder hat und alleinerziehgend schmeisst sie keiner raus. und das nützt sie aus und jammert bei allen ämtern rum und keiner macht ihr was. hinzu häuften sich müllsäcke und was weiss ich was noch alles auf den gang bis ich ihr die eines morgens for die wohnungstüre gemacht habe. das war eine heidenüberraschung als sie in der früh rauswollte. seither ist wenigstens mit den müll ruh gg
fahrräder kann man leider nicht so leicht übereinanderstapeln :-/
Unter der Treppe dürfen Kinderfahrräder oder Kinderwagen abgestellt werden.
Ist ein Flur breit genug, können auch dort an der Wand selbst Fahrräder für Erwachsene abgestellt werden.
Ein Kinderwagen ist wesentlich breiter wie ein Tretroller oder ein Kinderfahrrad.
Geht es hier nicht daraum, dass der Platz selbst benötigt wird und das Kinderfahrrad stört, denn weshalb soll denn der breitere Kinderwagen nicht erst recht stören.
Bittet einfach mal den Mietmieter, ob er nicht das Kinderfahrrad in den Keller stellen kann.
Dass andere Mieter hier tätig werden, während sie gleichzeitig im Flur den Kinderwagen dulden, ist wenig nachvollziehbar.
Der Vermieter hat für genügend Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und ggl. zu sorgen. Ist dieser vorhanden und die Mieter nutzen diesen nicht oder nur abends, muss der Vermieter per Hausordnung für die Abänderung dieser Unart sorgen. Informiere den Vermieter durch Einschreiben mit Rückschein und stelle eine Mietminderung von maximal 10 % in Aussicht. Setze eine Frist von 4 Wochen. Helfen kann Dich auch der Mieterverein.
Ohne wenn und aber, nein, die dürfen nicht dort stehen.