Mein Exfreund gibt mir meine persönlichen Sachen nicht zurück. Was kann ich tun?
Hallo!
Meine Frage ist: Was kann ich tun, das ich meine eigenen Gegenstände aus der Wohnung des Exfreundes wiederbekomme?
Ohne vielleicht gleich einen Anwalt einzuschalten.
Um endlich meine persönlichen Gegenstände abzuholen, bin ich zur Wohnung meines Ex gefahren, der mir wiederum die Aushändigung verweigerte, da er mit dem Argument kam, ich hätte ihm nicht komplett seine Gegenstände ausgehändigt, was totaler Blödsinn ist, leider kann ich dies nicht beweisen. Daher redet er sich auf das hinaus, um mir so nicht meine Sachen auszuhändigen. Ich habe mir sogar eine Liste geschrieben was ich an Gegenständen in der Wohnung habe. Kann das helfen? Bitte helft mir!
13 Antworten
Dafür besorgt man sich eine einstweilige Verfügung die einen erneuten Zugang zu der gemeinsam bewohnten Wohnung erzwingt, bei jedem Amtsgericht kann man diesen Antrag unter Verwendung der Rechtspfleger stellen...
Mit dieser Verfügung erteilt man dann dem zuständigen Gerichtsvollzieher einen Auftrag, der Gerichtsvollzieher ist dann auch berechtigt, die Wohnung zu öffnen, sofern sich der Antragsgegner weigert.
Leider musst Du da in Vorleistung gehen, der Vorgang kostet in etwa 150-250 Euro...
Allerdings kann der Antragsgegner nachträglich gegen dieses Vorgehen klagen, wenn man die verbliebenen Gegenstände eindeutig belegen kann und kein Pfandrecht bzw. Eigentumsvorbehalt durch den Antragsgegner besteht - z.B. weil Mietrückstände oder ähnliche Forderungen bestehen -, im Zweifelsfall muss Du einen Anwalt konsultieren, der diese Eventualitäten abwägt, es erhöht in jedem Fall die Kosten...
Ein einvernehmliches Gespräch oder die Vermittlung durch einen gemeinsamen Freund dürfte dienlicher sein...
Ohne einen Anwalt kommst du da aber nicht weit. Nehm die Liste mit, die braucht er sowieso wenn er deinen Ex anschreibt und die herausgabe verlangt. Das Argument von deinem Ex warum er dir deine Sachen nicht wiedergeben will, ist übrigens nicht rechtens, wenn du ihm nicht alles wieder gegeben hast muss er seinerseits auf herausgabe von XY klagen. Wenn der Anwalt sich durchsetzt und dein Ex dir die Sachen doch aushändigen will, nehm aber einen zeugen mit, alleine würde ich sowas nie machen.
Natürlich kannst du eine Anzeige wegen Unterschlagung machen. Allerdings wird die Polizei nicht mit dir zu deinem Ex-Freund fahren und dir die Sachen holen, welche du gerne haben möchtest. Dein Ex-Freund braucht nur zu sagen, dass die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt sind und er selbst auch eine Gegenanzeige machen möchte.
Ich verweise an dieser Stelle einmal auf die gute Antwort von "Kaimosi" !
Moin,
Nimm Beratungshilfe für einen Anwalt in Anspruch (falls du ein geringes Einkommen hast). Kostet dich einen Gang zum Amtsgericht und 10€. Ein netter Anwalt wird dann ein noch netteres Schreiben verfassen dass dann per Post an deinen Ex-Freund geht. Die schnellste und effektivste Möglichkeit.
Viel Erfolg
Strafanzeige beim Trachtenverein wegen vorsätzlicher Unterschlagung und Diebstahls.
Liste der Polizei als Kopie überlassen... damit die dann wissen, wonach sie Ausschau halten müssen
Um begleitung bitten, wenn du das nächste mal hinfährst... mit dem Hinweis, dass du, wenn die sachen komplett ausgehändig t werden, die Anzeige zurück ziehst. Dann müssen die auch nicht eritteln und sparen sich ne Menge schreibkram.
wenn er dann die Herausgabe wieder verweigert, dann gehts zur Staatsanwaltschaft.
Anwalt brauchst du keinen dafür.
Wenn du die Anzeige wegen Unterschlagung stellst, kannst du die nicht zurückziehen, da dies kein Antragsdelikt ist. (Selbst wenn könntest du da nur einen Strafantrag zurückziehen.) Einstellen kann und sollte das nur die Staatsanwaltschaft, die dann aber vielleicht dennoch öffentliches Interesse bejaht und Anklage erhebt.
Im Endeffekt sind solche (auch wenn es verharmlosend klingt) Beziehungsstreitereien zumeist nichts für die Polizei (habt die ja auch nicht gebraucht als ihr euch das erste mal getroffen habt). Vor allem fehlt es den Betroffenen meist am Nachweis, dass die von ihnen geforderten Sachen auch wirklich ihnen (und nur ihnen alleine) gehören, weshalb die Polizei dort auch keine Anzeige wegen Unterschlagung (ohne gewisse Bauchschmerzen) aufnehmen wird.
Es wird auf einen Zivilprozess hinauslaufen, den die/der Betroffene, unter Zuhilfenahme eines Anwaltes, anstreben muss.
Also bei dieser Vorgehensweise kommt eine Nötigung und evtl. auch eine Strafvereitelung im Amt in Betracht.