Arbeitslosengeld nach neuen Job aus der eine Festanstellung

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ist der neue Vertrag auch unbefristet? Dann hast Du nichts zu befürchten, denn Du hast Dich ja nicht schlechter gestellt, als zuvor (Wechsel von unbefristet zu unbefristet). Wenn es jetzt hier zu einer, von Dir nicht verschuldeten, Kündigung kommt, wird es auch keine Sperrzeit geben.

Wenn der neue Vertrag aber ein Zeitvertrag ist & der danach nicht verlängert wird, dann wird die Arbeitsagentur prüfen ob eine Sperrzeit eintritt.

Mightyduck78 
Beitragsersteller
 06.07.2014, 15:11

Also erst mal ist der Vertrag auf 1 Jahr befristet, ich bin aus dem Grund gewechselt da er näher am Wohnort ist und ich dafür Geld und Zeit spare und natürlich der Umwelt zu gute kommt. Nur frage ich mich wenn es jetzt z.b. passiert ich werde krank und der Arbeitgeber kündigt mich in der Probezeit bekomme ich dann eine Sperre vom Arbeitslosengeld??

Du hast ja aus wichtigem Grund gekündigt. Du hast also deine Arbeitslosigkeit nicht selbst herbei geführt.

Da müsste dir die Arbeitsagentur schon nachweisen, dass du das von vorne herein so geplant hattest.