arbeitslosengeld wenn ich in der probezeit gekündigt werde bitte um hilfee

3 Antworten

ALG1 wird berechnet aus dem Durchschnitt Deines Verdienstes innerhalb der letzten 12 Mo-nate. Das setzt voraus, dass Du auch 12 Monate gearbeitet hast, ohne ALG1 beanspruchen zu müssen. Wenn Du also gekündigt wirst, hast Du grundsätzlich Anspruch darauf, sofern Du die Voraussetzungen dafür erfüllst (also wenn Du 12 Monat gearbeitet ).hast

yelizmehmet87 
Beitragsersteller
 16.10.2013, 22:12

ich habe 12 Monate gearbeitet aber besteht auch Anspruch darauf wenn ich meinen vorherigen Arbeitsvertrag selber gekündigt habe? und gestern habe ich mit der neuen arbeit angefangen

Die vorherige Kündigung spielt keine Rolle. Ansonsten dürfte doch keiner mehr die Arbeitsstelle wechseln.

Wenn Du nicht verhaltensbedingt gekündigt wirst (und das ist recht selten im ersten Halbjahr) bekommst Du auch ALG.

Solltest du in der Probezeit arbeitslos, werden wird immer auf die letzte 2 Jahre geschaut, ob du in den letzten 2 Jahren mindestens ein Jahr versicherungspflichtig tätig warst. D.h. das auch geschaut wird wie wurden die Arbeitsverhältnisse in den letzten 2 Jahren beendet.

In deinem Fall heißt es also, wenn du arbeitslos wirst wird eine Sperrzeit geprüft wegen der Eigenkündigung bei deinem vorherigen Arbeitgeber. Es wird nicht berücksichtigt, wenn das Arbeitsverhältnis vor über 2 Jahren gekündigt wurde (bei Personen unter 50 Jahren).