Aktives Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr trotz Probezeit?

4 Antworten

Hallo TimF89,

Beim Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr muss ja zuegleich der Arbeitgeber über die Aufnahme dieser ehrenamtlichen Tätigkeit unterrichtet werden.

Es gibt zunächst einmal keine gesetzliche Verpflichtung, dass der Arbeitgeber über die Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit informiert werden muss. Wenn Du das (ehrenamtliche, also nicht bezahlte) Traineramt der örtlichen Jugendfußballmannschaft übernimmst, interessiert es Deinen Arbeitgeber auch nicht. Ebenso wenig, wenn Du Mitglied im DRK wirst und Dich dort z.B. um Seniorenarbeit oder Erste-Hilfe-Ausbildung kümmerst.

Etwas anders sieht es natürlich dann aus, wenn Deine Arbeit direkt durch das Ehrenamt betroffen ist. Das ist eben auch dann der Fall, wenn Du als Feuerwehrangehöriger während der Arbeitszeit mit zu Einsätzen ausrückst. Immerhin ist der Arbeitgeber ja verplichtet, Dich für die Zeit des Einsatzes freizustellen und er hat die Möglichkeit, sich den dadurch entstanden finanziellen "Schaden" von der Kommune erstatten zu lassen. Dafür muss er natürlich wissen, dass Du Feuerwehrmitglied bist ;-)

Gilt man als aktives Mitglied ( und muss den Arbeitgeber informieren), auch wenn man sich noch in der Probezeit befindet?

Das Feuerwehrwesen ist auf Landesebene gesetzlich geregelt. D.h., dass jedes Bundesland sein eigenes Brandschutzgesetz (oder Gesetze mit ähnlichen Namen) hat, entsprechend kann es in jedem Land andere Regeln geben.

In der Regel bist Du in der Probezeit "Mitglied auf Probe", "Anwärter" oder was auch immer. Das ist im Grunde genommen aber auch völlig egal da Du ja, wie oben geschrieben, nicht die Mitgliedschaft selbst, sondern die daraus evt. entstehenden Konsequenzen (Fernbleiben oder Verlassen der Arbeit für einen Einsatz) Deinem Arbeitgeber melden musst.
Letztendlich ist es also davon abhängig, wie es innerhalb Deiner Wehr gehandhabt wird. In einigen Feuerwehren fährst Du bereits ab dem ersten Tag Deiner Probezeit mit zu Einsätzen raus (Learning by doing), bei anderen mzusst Du vor dem ersten Einsatz zunächst einmal die Grundausbildung abgeschlossen haben. Fährst Du also keine Einsätze, dann musst Du das Deinem Arbeitgeber auch nicht melden... zumindest theoretisch nicht. Praktisch gesehen würde ich bei meinem Arbeitgeber immer mit offenen Karten spielen.

jenshiller  11.07.2018, 12:57

Ich stimme Sammy zu, sag deinem AG was los ist.

Als Personaler finde ich das glatt gut uind btw., die LoBu. ist auch froh, wenn sie sich rechtzeitig mit den Vordrucken auseinandersetzen kann.

"Chef, ich fand Griso schon als Kind toll, ich bin jetzt auch Feuerwehrmann. Sorry, wenn ich auch mal fix weg muss, bedenken Sie bitte, es könnte auch Ihre Geliebte sein, die gerettet werden muss. Toll, dass Sie mein Engagement unterstützen, ich lasse Sie auch nicht allein auf der Leiter stehen."

Engine911  05.05.2018, 16:33

Es gibt allerdings Arbeitsverträge in denen steht das auch ehrenamtliche Tätigkeiten dem Arbeitgeber mitzuteilen sind.Inwieweit das rechtlich zulässig ist weis ich nicht aber ich hatte mal einen AV da stand das drin.

Generell hast du recht, das es den Arbeitgeber vom Prinziep her nix angeht was du in der Freizeit machst ausser wie du sagst wenn es den Arbeitsplatz betrifft.

Beim Thema Feuerwehr ist das meist der Fall auch wenn du sagst ich verlasse den Arbeitsplatz nicht weil zuweit weg oder eben die Arbeit vor geht da wird dir sicher keiner an den Karren fahren. Was schon eher der Fall dann wäre ist wenn du Nachts oder am Vortag einen langen Einsatz hattest und eben zu fertig bist um zu arbeiten.

Dann betrifft es die Arbeitsstelle und dein AG muss auf einen AN verzichten.Allerdings bekommst du wie auch der AG dann einen Verdienstausfall bezahlt.

Wenn du auf Bereitschaft bist, also möglicherweise schnell zu einem Einsatz musst, dann sollte der Arbeitgeber durchaus Bescheid wissen.

Davidtheanswer  22.04.2018, 13:24

In der Probezeit sollte ich das aber lassen ausser am Dienstabend irgendwas bei der Feuerwehr zu machen. Auch wenn der Arbeitgeber einen freistellen müsste. ;-)

Es ist super toll das du ausgebildet bist bei der Feuerwehr bist und dich da für einsetzt.

Man muss seinem Arbeitgeber nicht alles erzählen und nicht sofort.

Die Arbeit geht vor, aber der Arbeitgeber müsste dich auch zum Einsatz gehen lassen.

Ich habe das aber so gemacht, das ich während meiner Probezeit nicht an anderen Aktivitäten außer Dienstabend teilgenommen habe. Dann hat der Arbeitgeber auch keinen Grund...

Man sollte lieber erstmal beweisen, das man ein guter Mitarbeiter ist. Später kann man dann verabreden, das es gut ist bei der Feuerwehr zu sein und das man die Arbeitsstelle verlassen darf im Einsatzfall. Wenn man das vernünftig darlegt, kann er nichts dagegen haben. Vorher aber nur den Eindruck erwecken, man hat nur Feuerwehr im Kopf, wäre schlecht.

Was im Gesetz steht ist das eine, was der Arbeitgeber denkt, das andere.

TimF89 
Beitragsersteller
 22.04.2018, 15:22

Bei meinem Arbeitgeber bin ich schon lange

Es ging darum, ob ich meinen Arbeitgeber bereits informiere wenn ich die Probezeit bei der FF beginne

Davidtheanswer  22.04.2018, 20:33
@TimF89

achso... also genau andersherum ;-)

Du musst dem AG schon sagen, dass du bei der Freiwilligen Feuerwehr, dem Deutschen Roten Kreuz und dergleichen bist. Immerhin ist der AG verpflichtet dich bei Einsätzen frei zu stellen. Den Lohn muss er ja für die Ausfallzeiten I.d.R auch zahlen. Da sollte er Bescheid wissen, auch in der Probezeit.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung