Sperre vom Arbeitsamt trotz neuer Jobaussicht
Hallo meine Mutter hat Ihre Arbeitsstelle gekündigt weil sie einen neuen Job in Aussicht hatte.... Nun ist der neue Arbeitgeber zurück getreten (Darf der das überhaupt so einfach?) und nun ist Sie ja bald auf Arbeitslosengeld angewiesen... Bekommt Sie da jetzt eine Sperre weil sie selbst gekündigt hat?
5 Antworten
Ein Job in Aussicht, ist wie die Taube auf dem Dach. Bevor man die nicht hat, darf man den Spatz in der Hand nicht los lassen
So lange kein Vertrag besteht, können beide Partner selbstverständlich von Ihrer Absicht zurück treten.
Sie hat ihre bestehende Arbeit selbst gekündigt und damit die Arbeitslosigkeit verursacht. Das erfüllt dann den Tatbestand für eine Sperrfrist von 12 Wochen
Durch Eigenverschulden bekommt man in der Regel eine Sperre, was bei Eigenkündigung zutrifft. Auch eine Mündliche Zusage kann als vertragliche Abmachung gelten, allerdings ist es schwierig, bzw. überhaubt nicht möglich, dies nachzuweisen.
Es kommt darauf an was genau dort drin steht. In der Regel existiert auch eine Probezeit, in dieser kann man sowieso sofort gekündigt werden.
Aber für das Amt könnte dieser Vertrag möglicherweise von nutzen sein.
Hm, ohne neuen Vertrag in der Tasche war es vielleicht etwas voreilig zu kündigen.
Weiß deine Mutter, warum der neue AG einen Rückzieher gemacht hat?
Sie kann nur versuchen, mit dem Amt zu reden und einen verständigen Sachbearbeiter zu erwischen.
Sie hatte so einen vorläufigen Arbeitsvertrag unterschrieben.... Warum der neue Arbeitgeber nicht mehr will wissen wir leider nicht....
Naja, dann soll sie mal mit diesem Vorvertrag aufs Amt gegen. Ein kleiner Nachweis ist das ja.
Ich frage mich nur ob der Arbeitgeber auch einfach abspringen darf wenn es einen Vorvertrag gibt.... dazu steht leider nichts drin
Das könnte man vielleicht übers Arbeitsgericht versuchen zu klären.
Im Kontext der arbeitsvertraglichen Regelungen kommt eine solche Vereinbarung zustande, wenn festgehalten werden soll, dass später ein "richtiger" Arbeitsvertrag (auch Hauptvertrag genannt) geschlossen werden soll.
http://www.helpster.de/arbeitsvertrag-und-vorvertrag-unterschiede-erklaert_174989
Also ich weiß von einer Freundin das ein Vorvertrag für den Arbeitnehmer nicht bindend ist... Sie konnte damals eine einfache Kündigung schreiben und war raus die Frage ist ob das auch für den Arbeitgeber zählt
Wenn ich den Text im Link richtig verstehe, ist es schon etwas bindend. Sonst könnte man es ja auch lassen, so einen Vertrag aufzusetzen.
Sind zwei Unterschriften drauf, sollte man schon versuchen, das zu klären und auf dem Amt auch zu zeigen, dass man nicht aus Langeweile gekündigt hat.
tut mir leid, aber deine mama hätte erst kündigen dürfen, nach dem sie den arbeitsvertrag mit dem neuen arbeitgeber unterschriben hat. ich weiß. saumäßig dämlich (von seiten der gesetzeslage) aber so isset numa...
lg, Anna
Das war eine große Dummheit. Wer kündigt, obwohl der neue Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben ist?
Es gab einen vorläufigen Arbeitsvertrag der müsste als Beweis ausreichen oder?