Alten Job selbst gekündigt , neuer Job in Probezeit gekündigt?

2 Antworten

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Um eine Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe zu erhalten ist erstmal wichtig, ob du dadurch arbeitslos wurdest. Sollte dies nicht der Fall gewesen sein (also du bist direkt in das neue Beschäftigungsverhältnis gekommen sein), kann nurnoch eine Sperrzeit eintreten, wenn die neue Beschäftigung befristet war. War es ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis hast du nichts zu befürchten, da du nicht voraussehen konntest, dass das Beschäftigungsverhältnis so frühzeitig endet.

Wenn du deinen Job jetzt kündigst, bekommst du eine Sperrfrist von 12 Wochen. Wenn allerdings der Arbeitgeber dir kündigt, bekommst du keine Sperrfrist.

Rob951  09.10.2011, 22:22

Nicht zwingend. Man muss eine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässiog herbeigeführt haben. Sollten die Beschäftigungsverhältnisse lückenlos inenandergegangen und das neue Verhältnis nciht befristet gewesen sein, hat man ncihts zu befürchten. Außerdem würde noch die Frage des wichtigen Grundes zu klären.

sandyweber1983 
Beitragsersteller
 09.10.2011, 22:29
@Rob951

Mein jetziges Arbeitsverhältniss beträgt 12 monate . ich war 14 tage arbeitslos ( nirgends gemeldet da ich ja wusste das ich zum 1.10.11 gleich was neues habe.) wenn die mich nach dem einen Monat kündigen , habe ich dann anspruch auf alg ????

Rob951  10.10.2011, 17:25
@sandyweber1983

Das kann man mit den vorliegenden DAten nciht sagen. Um grundsätzlich einen Anspruch zu erwerben muss man in den letzten 2 Jahren mind. 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben. Und wenn man eine Sperrzeit bekommt, hat man trotzdem einen Anspruch (wenn einer vorher entstanden ist), während einer Sperrzeit ruht nur dieser Anspruch.

Da durch deine Kündigung keine Versicherungsleistung in Anspruch genommen wurde, ist der Versichertengemeinschaft bedingt durch die Kündigung kein Schaden entstanden, also kann auch keine Sperrzeit eintreten.