Kündigung wegen Verwandtschaft in Konkurrenz-Unternehmen?

8 Antworten

Möglich ist vieles, aber spätestens jedes Arbeitsgericht würde dem wohl einen Strich durch die Rechnung machen.

Im Prinzip ist ja jeder MA zur Verschwiegenheit von firmeninternen Abläufen verpflichtet, also kann es dem Chef eigentlich egal sein wer daheim noch so wohnt.

Möglich ist alles, aber das ist kein Kündigungsgrund, das wäre ja noch "schöner", wenn das zulässig wäre. Sehr dreist vom AG, so eine Androhung, fast versuchte Nötigung. Wenn die Tochter volljährig ist, hat sie doch allein zu entscheiden. Was hat die Mutter damit zu tun, wo die Tochter sich ihren Job sucht?

Drohen kann der Arbeitgeber zwar, soviel er will, rechtlich geht das auf keinen Fall durch. Wenn der AG die Sache allerdings durchzieht und einen verlorenen Arbeitsgerichtsprozess in Kauf nimmt, könnte der Job je nach den Umständen evtl. doch gegen eine Abfindungszahlung an die Mutter weg sein.

Bei einer Kündigung wäre auf jeden Fall eine Rechtsberatung/anwaltliche Vertretung zu empfehlen.

Wozu sollte ein Arbeitgeber einer gut eingearbeiteten Kraft kündige, weil deren Tochter in einem ähnlichen Unternehmen - und dazu noch in anderer Funktion - arbeitet.

Für eine Kündigung müsste er Indiskretionen BEWEISEN.

Wie soll das denn gehen? Dann müsste ja diese Tochter gegen die Mutter aussagen.

Goji33 
Beitragsersteller
 29.05.2018, 15:44

Die Beweggründe des Arbeitgebers sind nicht nachvollziehbar: Frau X hat ihre Arbeit immer gewissenhaft und ordentlich erledigt und es gab nie Probleme.

Aber wie soll Frau X mit der Drohung noch vor einer möglichen Kündigung umgehen? Aussitzen und abwarten, was passiert?

verreisterNutzer  29.05.2018, 23:09
@Goji33

Ist die besagte Drohung denn tatsächlich ausgesprochen worden, und wenn ja, unter welchen Umständen genau?

Das müsste man wissen, um die Frage zu beantworten was jetzt zu tun ist.

==> Oder ist das Ganze wieder nur eine "Hausaufgabe"?

Goji33 
Beitragsersteller
 30.05.2018, 01:25
@verreisterNutzer

Die besagte Drohung wurde der Arbeitnehmerin im Gespräch mit 2 Vorgesetzten geäußert, diese hatten ohne Vorwarnung zum Mitarbeitergespräch geladen: man lege ihr nahe, Einfluss in Form von Gesprächen auf die Tochter zu nehmen, sodass diese ihre Anstellung bei der Konkurrenz kündige. Sofern die Kündigung seitens der Tochter bei deren Arbeitgeber nicht geschehe, müsse sich der Arbeitgeber von Frau X von ihr als Arbeitnehmerin trennen.

Es ist also tatsächlich, weniger als ,,Hausaufgabe“ oder wünschenswert formuliert worden, sondern als tatsächliche Konsequenz die ,,Trennung/Kündigung“ angedroht worden.

verreisterNutzer  30.05.2018, 03:44
@Goji33

O.K. Der Fall interessiert mich. Wenn Du mir eine Persönliche Nachricht (PN) schreibst, helfe ich Euch - dann finden wir eine Lösungsstrategie.

DerHans  30.05.2018, 11:34
@Goji33

Dann sollte sie DIESER Kündigung gelassen entgegen sehen. Für die zu erwartende Verhandlung vor dem Arbeitsgericht sollte sie sich jetzt, wo das "Gespräch" noch frisch ist, selbst ein Gedächtnisprotokoll anfertigen. Und dann auch über einen Anwalt darauf bestehen, dass diese beiden Teilnehmer an dem Gespräch das auch vor Gericht aussagen. Ob sie dort eine uneidliche Falschaussage auf sich nehmen, wäre dann abzuwarten.

Wenn noch keine Kündigung ausgesprochen wurde, wäre auch noch eine RS-Versicherung möglich. Oder der Eintritt in die Gewerkschaft ist zu empfehlen.

Das ist kein Kündiegungsgrund den beide haben zb ja eine verschwiegenheitsklausel unterschreiben !

Arbeitgeber a hat nicht zu entscheiden wo Die Tochter Arbeiten darf!

Die drohung oder die forderung ist schon sittenwiedreig! Sollte es zu einer kündiegung kommen geht man zum Arbeitgericht bzw wen man mitglied ist schaltet man schon jetzt die gewerkschaft ein!

Selbstverständlich wäre das kein Kündigungsgrund, nur wird diese Konstellation von vielen Unternehmen aus verständlichen Gründen nicht gern gesehen.

Sofern auch nur der leiseste Verdacht auf Informationsweitergabe oder (im schlimmsten Fall) Betriebsspionage aufkommen würde, müsste der betroffene Mitarbeiter z.B. mit der Übertragung eines anderen Aufgabengebiets, einer Versetzung, oder gar einer Kündigung aus einem anderen Grund rechnen.

Anm.: So dumm, in solch einer Konstellation offen mit einer Kündigung zu drohen, dürfte eigentlich kein Unternehmen sein.

Goji33 
Beitragsersteller
 29.05.2018, 06:40

Das klingt durchaus logisch...

aber in welcher Hinsicht wäre die offene mündliche Androhung seitens des Arbeitgebers ,,dumm“? Welche Rechte hätte denn die Arbeitnehmerin bezüglich der Androhung?

verreisterNutzer  29.05.2018, 17:57
@Goji33

Weil sich der Arbeitgeber dadurch in eine schlechte Rechtsposition bringen würde.

Würde dann eine Kündigung (aus welchen Grund auch immer) erfolgen, könnte der AN immer die Einrede der konkreten Drohung vorbringen - wenn er sie beweisen könnte und das nicht im "Vier-Augen-Gespräch" erfolgte. Und da die Arbeitsgerichte i.d.R. durchaus arbeitnehmerfreundlich sind, wäre es seitens des Arbeitgebers eigentlich dumm.

Als AG würde ich den AN vielleicht fragen, ob man den besagten Zustand beenden könnte, aber mit einer Kündigung drohen würde ich keinesfalls - und ggf. einen passenden anderen Grund suchen.