Arbeitsamt: Keine Bewerbung trotz Rechtsfolgebelehrung, nun Anhörung, was tun?
Ich habe an dem Tag, an dem ich mich arbeitslos gemeldet habe vier Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgebelehrung von einem Mitarbeiter ausgehändigt bekommen, das war allerdings nicht mein zugeteilter Berater. Darauf habe ich mich allerdings nicht beworben, weil ich nicht in dieser Branche arbeiten möchte. Ich habe mir also selber einige Stellen rausgesucht, wo ich mich beworben habe, die meiner Ausbildung entsprechen. Ich habe mich also wirklich bemüht. Ich wusste leider nichts von dieser Belehrung und habe sie übersehen, weil sie auf der Rückseite stand. Der Berater hat mich darauf leider auch nicht hingewiesen.
In dem Termin wollte ich mich eigentlich über meinen beruflichen Werdegang beraten lassen, aber er sagte nur, er sehe mich im Verkauf und damit war die Sache erledigt. Ich wurde leider überhaupt nicht beraten und auch nicht gefragt, was ich möchte. Jetzt kam ein Brief mit Androhung einer Sperrzeit und einer Anhörung, warum ich mich nicht beworben habe. Was muss ich jetzt tun, damit mir keine Sperre droht? Der einzige Punkt, der im Formular in Frage kommt lautet:"Ich möchte mich nicht mit dem AG in Verbindung setzen." Aber was soll ich da als Begründung eintragen?
Ich bekomme nur 300 Euro im Monat und wenn das gestrichen wird, bin ich obdachlos. Muss man sich rechtlich gesehen wirklich auf Stellen bewerben, die einem völlig anderen Tätigkeitsfeld entsprechen als der Ausbildung bzw. dem Berufswunsch?
Ich habe bisher noch keine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, weil ich nach acht Wochen immer noch keinen Termin bei meinem zugeteilten Barater bekommen habe.
Falls mir das Geld trotzdem gesperrt wird, was soll ich dann tun? Ich kann es nicht zurückzahlen und auch die Krankenkasse nicht bezahlen... Hartz IV wurde auch abgelehnt.
2 Antworten
Du hast dich auf alle Stellenangebote zu bewerben die du bekommst,egal was du gelernt hast,solange diese legal sind,nicht sittenwidrig und deinen körperlichen wie geistigen Fähigkeiten entsprechen !
Das du dich außerdem selber noch um Arbeit bemühst ist ja wohl selbstverständlich und hat mit den Stellenangeboten von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter nichts zu tun.
Wenn du also keinen wichtigen Grund in deiner Anhörung nennen kannst,dann wird es entweder eine Sperre bzw.im ALG - 2 Bezug eine Sanktion geben.
Die Sperrzeiten kannst du im § 144 SGB - lll nachlesen !
Für die erste und zweite Verweigerung würdest du jeweils 3 Wochen Sperre bekommen und für die dritte dann 12 Wochen gar nichts,aber auch da würden deine Beiträge zur KV - weiter gezahlt,würdest also weiter versichert sein.
Es fragt dich hier auch keiner, welche Stelle du gerne möchtest.
Du musst dich auf alle möglichen Stellen bewerben und versuchen wieder eine Arbeit zu bekommen. Dein Berufswunsch ist hier völlig belanglos!
Du wirst hier vermutlich um eine Sperre nicht herumkommen. Was sollst du tun? DIch auf alle offenen Stellen bewerben und versuchen dein Leben mit Arbeit zu finanzieren!