Wie verhalte ich mich bei Arbeitslos ALG1 bezüglich der Bewerbungsaktivitäten?
Hallo, ich bin seit 6 Monaten arbeitslos. Habe mich in der zeit nicht beworben. Der Grund ist, dass ich vorhabe meine Zähne zu sanieren (also fast alle Zähne raus ein paar Implantate rein usw.) Dieses "Projekt" wird in 2 Monaten umgesetzt... Danach werde ich mich auf die intensive Arbeitssuche begeben. In der Zwischenzeit hatte ich vor einen Kurs den ich bei Kursnet gefunden habe zu besuchen. Habe meine Beraterin per Mail angeschrieben(wegen dem Kurs). Antwort: Man hätte keinen Rechtsanspruch auf einen "Kurs", des weiteren wurde mir ein Termin zugeteilt bei dem ich meine Bewerbungsaktivitäten nachweisen soll. Wie schon oben erwähnt habe ich mich "noch" nicht beworben. Frage1: Was soll ich der Beraterin diesbezüglich sagen? Frage2: Erwartet mich eine sog. Sperre von 3 Wochen oder werde ich "erstmal" abgemahnt? Vielen dank im Voraus, ich hoffe dass meine Fragen nicht allzu Assi rüber kommen.
5 Antworten
Hallo,
wer sich arbeitslos meldet und ALG bekommt muss alle Möglichkeiten nutzen um die Arbeitslosigkeit zu beenden. Du stellst dich zudem dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Wenn die Verfügbarkeit nicht gegeben ist, kann rückwirkend auch ALG zurück gefordert werden. (§138(1)SGBIII)
Die Eingliederungsvereinbarung ist eine Art Vertrag zwischen dir und der Arbeitsagentur. Wenn du sie Eigenbemügungen nicht nachweisen kannst gibt es eine Sperrzeit (unzureichende Eigenbemügungen) (§159(5)SGBIII)
Wenn du dich auf Vorschläge mit Rechtsfolgebelehrung nicht beworben hast tritt eine Sperrzeit von drei Wochen wegen Arbeitsablehnung. Wenn du dich sechs Monate nicht beworben hast wird der Vermittler kein Verständnis dafür haben. Hier ist wichtig, dass pro Vermittlungsvorschlag mit Rechtsfolgebelehrung auf die du dich nicht beworben hast, eine Sperrzeit eintreten kann. (§159(1)Nr.2 SGB III)
Das bedeutet für dich, dass du bei insgesamt 21 Wochen Sperrzeit deinen Anspruch auf ALG verlierst. (§161(1)SGBIII)
Was deine Begründung angeht: Persönlich kann ich das nachvollziehen. Aus Sicht der Arbeitsagentur sieht das anders aus. Die Arbeitsagentur ist dein "Arbeitgeber". Du musst also Gegenleistung bringen wenn du ALG erhälst.
LG
Ich fürchte, dass die Frage kommt doch sehr komisch rüber. Eine Gebiss-Sanierung ist noch lange kein Grund, keine Bewerbungen zu schreiben; zumal man ja auch nicht schon morgen früh anfängt.
Außerdem schreibst du, dass du bereits seit 6 Monaten arbeitslos bist, das Projekt Zähne aber erst in 2 Monaten zu Ende ist. Was hast du denn die 6 Monate lang gemacht? Eine Sperre halt ich durchaus für möglich.
Einen Anspruch auf einen Kurs hast du nicht. Wenn der Berater erkennt, wird aber eine Maßnahme gewährt.
Das musst du schon mit deiner Beraterin besprechen. Eine Zahnsanierung ist aber kein Hinderungsgrund für Bewerbungen.
Eingliederungsvereinbarung habe ich schon vor 6 Monaten untrerschrieben. Alle Vermittlungsvorschläge habe ich ignoriert.
Ein Bewerbungstraining brauche ich aus meiner Sicht nicht.
Warum ich mich noch nicht beworben habe? Grund: Weil ich zum Bewerbungsgespräch (bzw. wenn mich jemand mich einstellen würde) in der Probezeit nicht ohne Zähne erscheinen möchte.
Ich denke, dass das ehr kontraproduktiv sein würde...
Ich möchte auch nicht "mein Gesicht" bei allen Namhaften Firmen in meiner Nähe verlieren.
Deswegen erst Zähne, dann bewerben.
Frage: Kann ich das der Bearbeiterin so darstellen oder nicht?
Wenn du noch keine Eingliederungsvereinbarung untrerschrieben hast, wird sie Dir vermutlich eine vorlegen. Hierin werden Dir genaue Eigenbemühungen wie z.B. 3 Bewerbungen im Monat vorgeschrieben. Wenn du die noch nicht unterschrieben hast und keine Vermittlungsvorschläge ignoriert hast, ist eine Sperre eher unwahrscheinlich.
Du solltest in jedem Fall fertige Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Musteranschreiben etc.) in einer ordentlichen Mappe vorzeigen können. Wenn Du einen Zugang zur Jobbörse (https://jobboerse.arbeitsagentur.de/) hast, solltest Du alle Daten gepflegt haben und evtl. Jobvorschläge abarbeiten. Wenn solche Dinge schon eine unüberwindbare Hürde darstellen, weil Du in Deinem Leben noch keine Bewerbung geschrieben hast, und die letzten Bewerbungsfotos aus dem Jahr 1996 sind, lass Dir in einer Arbeitloseninitiative helfen. Hier musst Du Deine Arbeitsberaterin selbst einschätzen können, vielleicht kannst du ihr hier reinen Wein einschenken. Dann schickt sie Dich allerdings in ein Bewerbungstraining.... es gibt schlimmeres.
Wenn Du bis zum Termin noch Zeit hast, bewirb' dich über die Jobbörse oder schreibe einige Initiativbewerbungen, deren Anschreiben Du als Kopie mitbringst.
Was die Inaktivität während der letzten Monate angeht, lässt sich natürlich nur etwas tricksen, wenn Du Leute kennst, die Dir meinetwegen mit Datum aus Oktober eine Absage schicken.... wenn Du verstehst, was ich meine.
Mache außerdem einen Termin im nächsten Erwerbslosenzentrum und lass Dich beraten. Was Deine Zahnsanierung angeht, die vermutlich mit einer auch psychisch bedingten, suboptimalen Lebensplanung zusammenhängt, kannst Du natürlich auch erst einmal die Psychokarte ziehen. Auc hier erhältst Du solidarische Infos im Arbeitslosenzentrum.