Bei der Eingliederungsvereinbarung zur Maßnahme die Unterschrift verweigert. Was passiert nun?
Bin leider auf ALG2 angewiesen. War heute beim Job Center, weil ich einen Termin hatte zur Besprechung wie es weiter geht. Der Sachbearbeiter sagte ich muss dann am 02.01.2017 eine Maßnahme machen oder einen 1Euro Job annehmen der mir zugeteilt wird. Ich entschied mich für die Maßnahme weil mir wohl keine andere Wahl blieb. Darauf hin gab er mir eine Eingliederungsvereinbarung die ich unterschreiben sollte. Das wollte ich aber nach langen disskutieren nicht tun. Dann meinte er das ich dann eine Zuweisung bekomme wo ich dann angeblich 10 Bewerbungen im Monat schreiben muss.Ich ließ mich dadurch nicht einschüchtern und unterschrieb trotzdem nicht. Was ist eine Zuweisung ? Stimmt das was er sagt ? Muss ich vielleicht sogar mit Sanktionen rechnen ?. Ich fragte ob ich jetzt trotzdem zu dieser Maßnahme muss, weil ich ja keine EGV unterschrieben hab. Er meinte ja auf jeden Fall. Aber es gibt doch keinen Vertrag. Also muss ich jetzt dahin ? Oder bekomme ich Sanktionen wenn ich nicht hingehe ? Versuche so schnell wie möglich einen Job zu bekommen..
12 Antworten
Wenn man nicht kooperiert kann das immer zu Sanktionen führen.
nicht bei verweigerung der Unterschrift. Sonst kann man den Sachbearbeiter wegen Nötigung Anzeigen. Kooperieren sollte man tun. Aber nicht alles unterschreiben was die geben
Das war meine Erfahrung damals. Vor 3Jahren wusste ich es auch noch nicht besser. Ich hab nur wiedergegeben was mir mein damaliger Sachbearbeiter vermittelt hat.
Hallo,
wenn Du Dich willkürlich behandelt fühlst, hast Du folgende möglichkeit
1. Die EGV noch nicht Unterschreiben sondern mitgeben lassen. Du hast immer angemessen Zeit (2bis 4 Tage) Dich zu entscheiden. ( Danach Erlass eines Verwaltungsaktes von Amtswegen)
2. Beim Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Anwalt besorgen
3. Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen und beraten lassen.
So kannst Du zumindest für Dich sicherheit bekommen, ob die Beratung willkürlich oder rechtens war.
Die EGV habe ich aber nicht mehr, weil ich Sie ihn wieder gegeben habe.
Auch wenn Du etwas nicht unterschreibst, immer ein Exemplar aufheben als Nachweis, was dir damals vorgelegt wurde.
Bei Behörden ist immer der Antragsteller bzw. der Leistungsempfänger in der Nachweispflicht.
Sei es bei eingereichten Kopien, bei Mündlichen Zusagen, oder wie bei Dir durch kein einbehaltenes Exemplar der EGV. Wie möchtest Du sonst nachweisen ob die vorgelegte EGV rechtlich einwandfrei war oder nicht?
Wes Brot ich eß das Lied ich sing.
Du hast der Maßnahme nicht zugestimmt und jetzt bekommst du einen anderen Arbeitsauftrag- eben Bewerbung schreiben. Lehnst du den ebenfalls ab können Sanktionen erfolgen.
Ja, Du wirst ggf. mit Sanktionen rechnen müssen.
Denn auch Harz 4 gibt es nicht nur einfach so. Du musst schon mitwirken.
Wer Eingliederungen oder Maßnahmen verweigert, bekommt natürlich Sanktionen, weil du zur Mithilfe verpflichtet bist. Das geht aus den Vertrag für Harz 4 hervor.
Wer ALG II beantragt hat nicht automatisch einen Vertag geschloßen. Vielmehr beruht ALG II auf die SGB und das sind keine Vertäge. Klar ist man zur Mitwirkung verpflichtet, dies bedeutet aber nicht das man Rechtelos ist. Sanktionen sind keine zwangs Folge, sondern beruhen bei richtiger Anwendung auf bundeseinheitliche Gesetze. Leider werden diese aber oft genug durch halb Wissen und irrglaube der Amtsmitarbeiter (auch sie sind nicht allwissend) weiläufig ausgelegt.
Prinzipiell sollte immer jeder Bescheid oder Erlass (unabhängig vom ausstellenden Amt) von einem Fach Anwalt auf rechtmäßigkeit überprüft werden.
Na gut, dann eben kein Vertrag, sondern per Gesetz.
Klar ist man zur Mitwirkung verpflichtet
Viel mehr habe ich auch nicht geschrieben.
Tamiihatfragen
Was ist das denn für eine Antwort! Sprachlos einfach sprachlos.