Bei der Eingliederungsvereinbarung zur Maßnahme die Unterschrift verweigert. Was passiert nun?

12 Antworten

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Wenn man nicht kooperiert kann das immer zu Sanktionen führen.

fragenberti 
Beitragsersteller
 19.12.2016, 20:48

nicht bei verweigerung der Unterschrift. Sonst kann man den Sachbearbeiter wegen Nötigung Anzeigen. Kooperieren sollte man tun. Aber nicht alles unterschreiben was die geben

adrian19j  14.04.2017, 18:53

Tamiihatfragen 

Was ist das denn für eine Antwort! Sprachlos einfach sprachlos.

Tamiihatfragen  04.04.2019, 00:38
@adrian19j

Das war meine Erfahrung damals. Vor 3Jahren wusste ich es auch noch nicht besser. Ich hab nur wiedergegeben was mir mein damaliger Sachbearbeiter vermittelt hat.

Hallo,

wenn Du Dich willkürlich behandelt fühlst, hast Du folgende möglichkeit

1. Die EGV noch nicht Unterschreiben sondern mitgeben lassen. Du hast immer angemessen Zeit (2bis 4 Tage) Dich zu entscheiden.  ( Danach Erlass eines Verwaltungsaktes von Amtswegen)
2. Beim Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Anwalt besorgen
3. Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen und beraten lassen.

So kannst Du zumindest für Dich sicherheit bekommen, ob die Beratung willkürlich oder rechtens war.

fragenberti 
Beitragsersteller
 19.12.2016, 14:56

Die EGV habe ich aber nicht mehr, weil ich Sie ihn wieder gegeben habe.

Sepp2745  19.12.2016, 15:23
@fragenberti

Auch wenn Du etwas nicht unterschreibst, immer ein Exemplar aufheben als Nachweis, was dir damals vorgelegt wurde.

Bei Behörden ist immer der Antragsteller bzw. der Leistungsempfänger in der Nachweispflicht.

Sei es bei eingereichten Kopien, bei Mündlichen Zusagen, oder wie bei Dir durch kein einbehaltenes Exemplar der EGV. Wie möchtest Du sonst nachweisen ob die vorgelegte EGV rechtlich einwandfrei war oder nicht?

Wes Brot ich eß das Lied ich sing. 

Du hast der Maßnahme nicht zugestimmt und jetzt bekommst du einen anderen Arbeitsauftrag- eben Bewerbung schreiben. Lehnst du den ebenfalls ab können Sanktionen erfolgen.

Ja, Du wirst ggf. mit Sanktionen rechnen müssen.

Denn auch Harz 4 gibt es nicht nur einfach so. Du musst schon mitwirken.

Wer Eingliederungen oder Maßnahmen verweigert, bekommt natürlich Sanktionen, weil du zur Mithilfe verpflichtet bist. Das geht aus den Vertrag für Harz 4 hervor.

Sepp2745  19.12.2016, 15:35

Wer ALG II beantragt hat nicht automatisch einen Vertag geschloßen. Vielmehr beruht ALG II auf die SGB und das sind keine Vertäge. Klar ist man zur Mitwirkung verpflichtet, dies bedeutet aber nicht das man Rechtelos ist. Sanktionen sind keine zwangs Folge, sondern beruhen bei richtiger Anwendung auf bundeseinheitliche Gesetze. Leider werden diese aber oft genug durch halb Wissen und irrglaube der Amtsmitarbeiter (auch sie sind nicht allwissend) weiläufig ausgelegt.

Prinzipiell sollte immer jeder Bescheid oder Erlass (unabhängig vom ausstellenden Amt)  von einem Fach Anwalt auf rechtmäßigkeit überprüft werden.

herja  19.12.2016, 16:20
@Sepp2745

Na gut, dann eben kein Vertrag, sondern per Gesetz.

Klar ist man zur Mitwirkung verpflichtet

Viel mehr habe ich auch nicht geschrieben.