Eingliederungsvereinbarung ( EGV ) ablehnen,Hartz 4?

7 Antworten

Unterschreiben müsst ihr die EGV - nicht,dann wird sie euch per Verwaltungsakt mit Rechtsmittelbelehrung zugestellt,dagegen könnt ihr dann einen schriftlichen Widerspruch mit dementsprechender Begründung einlegen !

Der ALG - 2 Bezug ist nun mal kein Wunschkonzert,ihr habt eure Bedürftigkeit nach euren Möglichkeiten zu verringern oder ganz zu beenden,dass es sich dann ggf.nicht um euren Wunschjob handelt spielt dabei keine Rolle.

Ihr habt jede zumutbare Beschäftigung anzunehmen,die euren körperlichen und geistigen Fähigkeiten entspricht und natürlich legal sind.

Ich suche Arbeit und will auch Arbeiten. ( Habe ich Vergessen dazuzuschreiben )

Ich habe auch schon etliche Bewerbungen abgeschickt und Heute auch schon wieder.

Zeitarbeit will ich aus diesem Grund nicht weil ich mit denen schon Schlechte Erfahrung gemacht habe,und das nicht nur durch eine Zeitarbeitsfirma.



nein du musst es nicht unterschreiben, dass musstest du noch nie. wenn du es jedoch nicht unterschreibst, dann wird diese egv als verwaltungsakt formuliert und dann bekommst du das gleiche als anordnung.

ob du zeitarbeit willst oder nicht, ist völlig egal. du musst jede arbeit annehmen die annehmbar ist. wenn du das nicht tust, wirst du sanktioniert. kommst du den anordnungen nach bewerbungen nicht nach, wirst du sanktioniert etc.

Es zwingt Dich keiner, bei einer Zeitarbeitsfirma zu arbeiten. Du kannst Dir ja selbst einen Job besorgen, dann hast Du den, den Du möchtest.

Willst Du Geld vom Amt, dann musst Du Dich eben an dessen Spielregeln halten.

Was hast Du dagegen, das Blatt zu unterschreiben?

Nix müsst ihr unterschreiben, schon gar nicht eine EGV. Gekürzt kann das Geld auch nicht werden. Sollen die doch mit Verwaltungsakt kommen, was ist euch weg? Da kannst doch wenigstens Einspruch einlegen.