Vermittlungsvorschläge trotz Weiterbildung?

2 Antworten

Auf die VVs musst du dich nicht einmal bewerben, da du in eienr vom Amt finanzierten Vollzeitmaßnahme bist! Was die Belehrung angeht: Du hast nachweislich Kenntnis von den Rechtsfolgen (anfangs stand die drauf!) und das genügt, um dich ggf zu sanktionieren bei "Pflichtverstößen".

Schick sie halt zurück mit: Habe mich NICHT beworben, da zur Zeit in eienr Vollzeitmassnahme vom Jobcenter oder du bewirbst dich in dem Wissen, dass man dich eh kaum berücksichtigen wird, WEIL du in einer laufenden Maßnahme steckst.

Beende die Maßnahme und such dir selber was!

Noch was: Besser was Befristetes annehmen und weiter suchen als nach der Maßnahme wieder auf der Strasse sitzen!

So hättest du die erfolgreich abgeschlossene Maßnahme UND ein Jahr Berufserfahrung mit den aufgefrischten Kenntnissen nachzuweisen! Und: Die Befristung ist üblich... pft wird das verlängert oder in eine unbefristete Stelle umgewandelt, wenn man sich bewährt.

Fleurchen 
Beitragsersteller
 09.11.2013, 15:56

Ja klar, nach der Maßnahme würde ich auch etwas Befristetes annehmen, nur jetzt nicht! Will die Weiterbildung unbedingt zuende machen, ist echt etwas Gutes!

Auch wenn du in einer Weiterbildung steckst, kannst du dich jetzt bereits für die Zeit danach bewerben. Natürlich musst du in deiner Bewerbung deutlich machen, dass du erst nach Abschluss der Weiterbildung zur Verfügung stehst.

Wo liegt das Problem?