Vermittlungsvorschläge trotz Weiterbildung?
Hallo,
ich habe vor 2 Wochen mit einer durch die Agentur für Arbeit bezahlten Weiterbildung begonnen. Diese habe ich mir selbst gesucht, sie ist vom Stoff sehr umfangreich und findet in Vollzeit statt. (Mo - Fr 8-16) Sie baut inhaltsmäßig auf meine Berufsausbildung auf und ich verspreche mir nach erfolreichem Abschluß viel bessere Chancen am Arbeitsmarkt. Ende ist Anfang März 2014
Leider habe ich kurz vor Maßnahmebeginn (damals mit Rechtsfolgebelehrung) und seit Maßnahmebeginn (seit dem zum Glück immer ohne, und hoffe daß das so bleibt) immer noch viele Vermittlungsvorschläge bekommen. Der Letzte war mal wieder für einen Job, der für ein Jahr befristet ist. Aber für so etwas möchte ich auf keinen Fall meine Weiterbildung aufgeben! Warum bekommt man so etwas überhaupt??? Denn wenn ich so einen Job jetzt annehmen würde und nach einem Jahr wäre Schluß, wäre ich wieder arbeitslos und bekäme sicher keinen erneuten Bildungsgutschein.
Kennt sich jemand mit dem Thema aus oder war vielleicht in einer ähnlichen Situation? Werden die VVs irgendwann weniger und sind sie während dieser Zeit immer ohne Rechtsfolgebelehrung? Ich hatte ursprünglich gedacht, daß man in dieser Zeit gar keine mehr bekommt. Wie sieht es mit den Eigenbemühungen aus? Bislang hatte ich die immer auf einer Liste mitgenommen und vorgezeigt, wenn ich einen Zwangstermin bei meiner Vermittlerin hatte. Aber diese Termine werden nun hoffentlich während der Maßnahme wegfallen, oder?
Bitte gebt mir Tipps wie ich die Zeit bis zum Maßnahmeende unbeschadet überstehe. Eigentlich habe ich gar keine Kraft Bewerbungen zu schreiben, da die Weiterbildung schon jetzt sehr schlaucht und dabei sind wir gerade erst bei den Grundlagen. Jedesmal wenn ein AA-Brief im Kasten liegt, wird mir übel.
2 Antworten
Auf die VVs musst du dich nicht einmal bewerben, da du in eienr vom Amt finanzierten Vollzeitmaßnahme bist! Was die Belehrung angeht: Du hast nachweislich Kenntnis von den Rechtsfolgen (anfangs stand die drauf!) und das genügt, um dich ggf zu sanktionieren bei "Pflichtverstößen".
Schick sie halt zurück mit: Habe mich NICHT beworben, da zur Zeit in eienr Vollzeitmassnahme vom Jobcenter oder du bewirbst dich in dem Wissen, dass man dich eh kaum berücksichtigen wird, WEIL du in einer laufenden Maßnahme steckst.
Beende die Maßnahme und such dir selber was!
Noch was: Besser was Befristetes annehmen und weiter suchen als nach der Maßnahme wieder auf der Strasse sitzen!
So hättest du die erfolgreich abgeschlossene Maßnahme UND ein Jahr Berufserfahrung mit den aufgefrischten Kenntnissen nachzuweisen! Und: Die Befristung ist üblich... pft wird das verlängert oder in eine unbefristete Stelle umgewandelt, wenn man sich bewährt.
Ja klar, nach der Maßnahme würde ich auch etwas Befristetes annehmen, nur jetzt nicht! Will die Weiterbildung unbedingt zuende machen, ist echt etwas Gutes!
Auch wenn du in einer Weiterbildung steckst, kannst du dich jetzt bereits für die Zeit danach bewerben. Natürlich musst du in deiner Bewerbung deutlich machen, dass du erst nach Abschluss der Weiterbildung zur Verfügung stehst.
Wo liegt das Problem?