Jobcenter: Sanktion wegen Nichterscheinen bei einem Bewerbungsgespräch / Informationsveranstaltung?
Hey Leute,
ich stelle diese Frage für einen Freund also mich betrifft es nicht.
Er hat eine Anhörung vom Jobcenter erhalten, weil er zu einem Bewerbungsgespräch bei einem Arbeitgeber nicht erschienen ist, welches ihm per Vermittlungsvorschlag "aufgezwungen" wurde.
Tatsächlich hat er sich aber, nachweisbar, vor diesem Termin bei dem Unternehmen beworben und eine Absage erhalten. Daher ist er dann auch nicht zu dem Gespräch erschienen.
Meiner Meinung nach, darf das Jobcenter ihn deswegen nicht sanktionieren, da er sich ja nicht geweigert hat die angebotene Stelle anzutreten.
Vielleicht könnt ihr mir da etwas helfen ?
6 Antworten
... und was bitte hat denn eine alte Ablehnung mit einem erneuten Versuch bei ggf. neuer Sachlage zu tun?
Wenn er sich auf das Stellenangebot beworben hat und da eine schriftliche Absage bekommen hat, wozu sollte er dann noch zu einem Bewerbungsgespräch gehen ?
Sollte er eine Anhörung bekommen, dann schriftlich alles genau erklären und Nachweis der Ablehnung in Kopie beilegen, dann darf es im Normalfall keine Sanktion geben, dass würde ja keinen Sinn ergeben.
Er hat doch in dem Stellenangebot sicher eine Rechtsmittelbelehrung gehabt und auch einen Vordruck für die Rückantwort ans Jobcenter ?
Bin ich anderer Meinung. Gegenleistung für Geld ist eben das Einhalten der Regeln. Er hätte einfach hingehen müssen. Nur weil er irgendwann mal bei irgendwas abgelehnt wurde, heißt das noch längst nicht, dass sie ihn immer ablehnen werden. Und gerade wenn es vom Jobcenter gezwungen ist, geht man doch sowieso hin?!
Bin ich nicht der Meinung. Man hat doch nichts zu tun. Kann man doch hingehen und versuchen das Ruder nochmal rumzureißen. Und gerade wenn Sanktionen drohen.. Ich würde gar nicht auf die Idee kommen da einfach fernzubleiben. Entweder man holt sich die Erlaubnis vorher, dass man nicht hin geht oder man geht hin.
Absage heißt Absage und da hat das JC nichts zu melden. Sollten die mal früher den AA hoch bekommen. Aber keiner will was mit Zwangsbewerber zu tun haben und erst recht nicht ein bestehendes Team. Weiterhin sind Zwangszuweisungen verboten.
Ist eine Einstellungssache würde ich sagen. Denjenigen als "Feind" zu sehen, der mich ernährt, unterstützt, finanziert kann ich nicht nachvollziehen. Man hat keinen Job, keine Vollzeitstelle und fängt Streit an wegen eines Bewerbungsgesprächs?! Kann ich nicht nchvollziehen. Man hat doch nichts zu tun, wieso dann direkt auf Konfrontation gehen?!
Und selbst wenn wieder eine Ablehnung kommen SOLLTE: Man kann es als Übung nutzen, um sich immer mal wieder solchen Bewerbungssituationen auszusetzen. Und wie gesagt, gerade wenn das Jobcenter es einem mitteilt (die einen finanzieren!!!!!) und man sonst Sanktionen risikiert (also bares Geld verliert!!!), man generell Zeit hat am Tag und man eben auch mal üben kann, kann ich nicht nachvollziehen, dass jemand einfach weg bleibt und danach dann versucht das wieder hinzubiegen. Jetzt eine Anhörung oder vorher zum Bewerbungsgespräch... Was bringt einem mehr?
Ja klar aber Mobbing ist im Team dadurch vorprogrammiert. Weiterhin wissen die dann auch, dass sie mit der Person alles machen können. Das führt nur zu Unruhen im Team.
Ich bin der Meinung eine Zwangszuweisung bringt weder dem Betroffenen noch dem Arbeitgeber und dem Team etwas. Wichtig ist auch für den Erfolg, dass man Freude an der Arbeit hat, denn nur gemeinsam kann man was schaffen. Sollte das nicht der Fall sein, sind Krankmeldungen vorpogrammiert und die Person wird die meiste Zeit fehlen. Ich kenne das leider durch meine Zwangs BaE da war es nichts anderes.
Mobbing im Team? In welcher Welt lebst du denn? Es weiß doch nicht jeder, dass derjenige vom Arbeitsamt kommt? Und ich kenne einige Leute, die eben gerade durch solche Jobangebot vom Jobcenter wieder in Arbeit gekommen sind. Ganz normale Tarifbezahlung, normale Menschen, normale Arbeit, alles normal. Arbeitgeber wollen doch Arbeitnehmer haben, sonst würden sie die Stelle nicht ausschreiben. Und arbeitssuchend zu sein ist doch nichts verrücktes, das sind viele mal. Die wenigsten haben ihr gesamtes Leben lückenlose Jobs... In welcher Welt lebst du denn?
Arbeitssuchende sind doch keine Freaks... Und Berufsanfänger sind doch sogar schlechter "angesehen". Ich verstehe deine Probleme gar nicht, was du dir da so im Kopf zusammen spinnst.
Und wenn man auf das Geld vom Jobcenter angewiesen ist, dann geht man zu solchen Bewerbungen. Oder man klärt VORHER, dass man es doch nicht muss. Aber man taucht nicht einfach unter und geht nicht hin. Sowas macht man nicht.
Hast du das noch nicht mitbekommen? Tja ich schon und andere auch. Viele brechen z.B. auch die Ausbildung wegen Mobbing ab.
Okay, also weil es in Schule, Ausbildung, Job Mobbing geben kann... deswegen sollte man nirgends mehr hin? Also man wird gemobbt, wenn man arbeitssuchend ist, aber irgendwie auch in der Ausbildung und überall und ständig? :D Du machst es nicht besser mit deiner Argumentation.
Aber er hat sich ja direkt auf das Angebot, welches ihm im Vermittlungsvorschlag mitgeteilt wurde, beworben.
Aber dann klärt man das doch vorher mit dem Jobcenter und taucht da nicht einfach nicht auf?!?
Man beißt doch nicht die Hand, die einen füttert.
Sehe ich genauso. Regeln sind dazu da, sich daran zu halten - vor allem, wenn es um den eigenen Vorteil geht.
Wenn er eine schriftliche Absage bekommen hat kann er die ja vorzeigen,ist natürlich nur dann etwas Wert wenn das schon vor dem Mutmasslichen Gespräch war.Weil dann wäre er nie zu einem Vorstellungsgspräch eingeladen worden.
Das ist egal. Wenn ihm dieser Arbeitgeber vermittelt wurde , muss er auch zum Bewerbungsgespräch gehen. Geht er nicht , bekommt er eine Sanktion von 30 % wenn über 25 Jahre. Wenn du unter 25 dann eine 100% Sanktion für 3 Monate.
Ne das mein ich nicht. Ich meine ob da sicher ist das das Jobcenter das so akzeptiert. Im Laufe der Zeit können sich ja die Umstände ändern und eventuell wird der Fragesteller auch angenommen ..
Sicher ? Okay naja hatte ich noch nicht. Nagut dann weiß ich Bescheid. Beim Jobcenter ist ja alles möglich.
Ja sicher, hatte er in der Frage geschrieben. Ich denke mal das JC hat wie so oft zu lange gebraucht und die Absage hat sich mit dem anderen überschlagen.
Er hatte eine Absage!
Hingehen bei was? Er hatte eine Absage bekommen fertig! Das JC kann kein Arbeitgeber zwingen trotz Absage mit dem gezwungenen Zwangsbewerber ein Bewerbungsgespräch zu führen. Hört auf den Leuten was aufzuzwingen. Das bringt keinem was nur Frustration und reihenweise Krankheiten.