JOBCENTER: Stellungsnahme vor Sanktion

10 Antworten

Ist es möglich hier überhaupt eine logisch-plausible Begründung anzugeben?

Die einzig logisch-plausible Begründung ist, dass du die Rückantwort-Mail nicht erhalten hast.

Alle anderen Ausreden für die offenkundige Pflichtverletzung interessieren den Vermittler nicht; im Alg2 steht es dir letztlich nicht zu, auf ein passendes oder besseres Angebot zu warten. Du hast das erste Angebot anzunehmen, zumal ein Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber in der Probezeit relativ zeitnah möglich ist.

Das einzige Ermessen, das der Vermittler hat, ist, die Sanktion auf sechs Wochen zu verkürzen.

captron15  08.11.2013, 15:33

prima rat....jemanden zum betrug anstiften...also mal ehrlich.....

VirtualSelf  08.11.2013, 15:48
@captron15

Man muss sich natürlich auch beim Jobcenter nicht selbst belasten.

Wenn man denn die direkte Lüge umgehen will, kann man das Jobcenter ja auffordern, den Zugang des Mails zu belegen, denn letztlich ist das Jobcenter in der Beweislast.

Das Absenden, die Absendebestätigung ist übrigens ist kein Beleg für einen Zugang ...

Prudentia2013  08.11.2013, 19:06
@VirtualSelf

Bei solchen Ratschlägen wundert mich nichts mehr. In welcher Welt leben wir eigentlich? Wenn Arbeitslosen ein Job angeboten wird, sollten sie sich auch darum bemühen und nicht nach faulen Ausreden suchen.

VirtualSelf  08.11.2013, 19:47
@Prudentia2013

In welcher Welt leben wir eigentlich?

Wir leben in einem Rechtsstaat .. und da gelten nun mal gewisse Spielregeln auch für die Anhörung und das Vorgehen des Jobcenters.

Prudentia2013  08.11.2013, 13:32

Die einzig logisch-plausible Begründung ist, dass du die Rückantwort-Mail nicht erhalten hast.

... was aber nicht der Fall war.

VirtualSelf  08.11.2013, 13:57
@Prudentia2013

... und das weiß man beim Jobcenter woher? ;-)

Prudentia2013  08.11.2013, 19:04
@VirtualSelf

Die kennen alle Ausreden - und das ist auch gut so!

VirtualSelf  09.11.2013, 00:06
@Prudentia2013

Das Schöne ist, dieses Wissen oder diese Vermutung ändert nichts an der Nachweispflicht des Jobcenters ..

Schreib rein dass Du Dich beworben hast und druck die Belege aus - allerdings solltest Du erstmal gucken, dass Du aus dem Hartz - Gedöns rauskommst und nicht all zu wählerisch sein, was die Arbeit angeht... Du brauchst beim Arbeitsamt einen wirklich guten und plausiblen Grund um einen Dir angebotenen Job nicht anzunehmen .... Da wundert mich die Sperre dann auch nicht...

Hallo Evtra!

Du hast leider falsch gehandelt. Es wäre Deine Pflicht gewesen, Dich bei der Firma zu bewerben; auch wenn Dich ein anders Unternehmen mehr interessiert hat. Nun hast Du dort eine Absage erhalten und Dich bei der anderen Firma nicht beworben. Warum lügst Du und behauptest das Gegenteil? Der Schuss geht nach hinten los! Irgendwann kommt alles raus! Du musst mit der Konsequenz Deines Handels leben. Die bedeutet möglicherweise eine vorübergehende Kürzung der Leistungen.

Ist es möglich hier überhaupt eine logisch-plausible Begründung anzugeben?

Ja, Du kannst zugeben, dass Du gelogen hast, weil Du fest mit einer Zusage der anderen Firma gerechnet hattest. Außerdem solltest Du Dich gleich zweimal entschuldigen. Einmal für die nicht geschriebene Bewerbung und einmal für Deine Lüge! Du könntest um eine zweite Chance bitten und Dich erkundigen, ob eine verspätete Bewerbung noch möglich ist. Ansonsten schlage ich vor, dass Du Dich in Zukunft selber sehr aktiv zeigst, was die Bewerbungen betrifft.

LG-Prudentia

Wenn Du Dich dort per Mail beworben hast, hast Du ja sicherlich noch die Mail im "Versenden Ordner". Ich würde hier auf die Anhörung wie folgt antworten:

Betreff: Anhörung nach ³24 SGB X / Ihr Schreiben vom (Datum und Aktenzeichen einsetzen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit komme ich Ihrer Aufforderung nach und nehme zu den mir vorgeworfenen haltlosen Anschuldigung Stellung. In Ihrem Schreiben vom...... werfen Sie mir fälschlich vor, ich wäre meinen Bewerbungsbemühungen nicht nachgekommen und hätte mich bei Firma XY nicht beworben. Dies tat ich aber nachweislich per Email Ausdruck der versendeten Mail lege ich diesem Schreiben bei. (Die versendete Mail öffnen und ausdrucken, dann werden auch die Anhänge in Form einer Liste mit ausgedruckt) Des weiteren weiße ich hiermit ausdrücklich daraufhin, dass es nicht in meinem Verantwortungsbereich liegt, wenn scheinbar schlecht ausgebildetes Personal bei Firma XY nicht einmal in der Lage ist Emails richtig abzurufen, oder sie gar zu lesen. Sollten Sie dennoch weiterhin der Meinung sein, ich hätte mich trotz Vorlage dieser Beweise, bei Firma XY nicht beworben und mich sanktionieren, werde ich umgehend rechtliche Schritte gegen diesen Verwaltungsakt einleiten lassen.

Hochachtungsvoll Unterschrift

Nächstens einfach nur noch schriftlich bewerben und das Jobcenter brav die Kosten dafür tragen lassen.

Ganz einfach:

Du soltlest dich bei Firma XY bewerben, was geschehen ist, hast dann aber nicht mehr gehandelt als du die Rückmeldung bekommen hast.

Du kannst zwar vorweisen das du dich beworben hast, hast dich aber nicht bemüht die Stelle auch zu bekommen.(Weil du auf bessere Angebote gewartet hast wo aber anscheinend nix draus geworden ist)

Ist jetzt also im ermessen das Fallbearbeites dir eine Sanktion zu geben.

Evtra 
Beitragsersteller
 08.11.2013, 12:25

So in der Art wollte ich das auch schreiben

walthari  08.11.2013, 12:28
@Evtra

Der Punkt ist leider das es dem Amt egal ist was du für einen Job annimmst solange er Sozialversicherungspflichtig ist, könnte also schwer werden sich da rauszuwieseln da bereits eine Sanktion angekündigt wurde.

Prudentia2013  08.11.2013, 13:31
@walthari

Und die haben schon genug Ausreden gehört!