Kann das Jobcenter mich zwingen diesen Job anzunehmen?
Ich habe mich bei einer Bäckerei beworben als Teilzeit Verkäuferin. Kurz nachdem ich die Bewerbung abgeschickt hatte,hatte ich einen Termin beim Jobcenter um meine Eingliederungsvereinbarung festzulegen. Da hab ich gesagt dass ich mich da beworben hab. Die Dame meinte dann dass sie beim nächsten Termin wissen will was bei der Bewerbung raus kam.
Nun habe ich einen Anruf bekommen.Die Chefin der Bäckerei hat gesagt das sie mich nehmen würde aber die Teilzeitstelle ist schon weg.Es ist nur noch eine 400€ Stelle frei...so weit kein Problem.....aber die Stelle wäre in einer Filiale in rund 50km! Ich hab natürlich gefragt ob nichts anderes machbar wäre aber leider nicht. Also hab ich abgelehnt. Jetzt hab ich aber in zwei Wochen wieder einen Termin beim JC. Was sag ich da dann? Können die mich zwingen diese Stelle anzunehmen? Ich mein,das ist ja schon etwas irre für ne 400€ Stelle so weit zu fahren. Da hab ich ja mehr Spritkosten als Lohn.Ich dürfte ja nur 100€ behalten und davon müsste ich tanken....
13 Antworten
Nein, sie können Dich nicht zwingen, denn es handelt sich nicht um eine zumutbare Beschäftigung. Du suchst eine Teilzeitstelle, also sagen wir mal mindestens halbtags und keinen Aushilfsjob, bei dem Du nicht einmal Rentenanwartschaft erwirbst.
Mach Dir darüber keine Gedanken. Sag, dass Du den Teilzeit-Job, auf den Du Dich beworben hast, nicht bekommen hast. Stimmt ja auch. Von dem 400-€-Job brauchst Du gar nichts erzählen.
Eine unwirtschaftliche Tätigkeit - Aufwendungen für die angebotene Arbeit sind höher als die Einnahmen aus der Arbeit. - ist unzumutbar im Sinne des § 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB II.
Da du bei einem 400 EUR-Job in der Tat nur maximal 160 EUR frei hast (weil du keine tatsächlichen "Werbungskosten" ansetzen kannst), musst du diesen Job also nicht annehmen, wenn die Kosten160 EUR übersteigen.
Müsste sie sowieso nicht, da die Bewerbung nicht auf einem Vermittlungsvorschlag ruhte
du musst überhaupt gar nix!!!!!!!!
gemäß artikel 12 des grundgesetz hast du das grundrecht auf freie berufswahl und darfst nicht zur arbeit gezwungen werden.
die grundrechte sind das höchste zivile recht eines deutschen staatsbürgers. die stehen über allen sozialgesetzbüchern. das wissen aber nicht allzuviele. das wiederrum macht sich das jobcenter zu nutzen.
laut artikel 2 des grundgesetz hast du das grundrecht auf freie entfaltung deiner persönlichkeit. du entscheidest ganz allein, ob du zu einen meldetermin gehst, eine eingliederungsvereinbarung unterschreibst oder dich auf ein stellenangebot bewirbst.
sanktionen sind nicht erlaubt!!!!!!!!!!!!!!!!!!
wenn die diese auch nur angedroht werden, schick mir eine freundschaftsanfrage. ich kann diese sehr schnell im keim ersticken, bzw. aufheben lassen. das ist kein witz!!!
du hast viel mehr rechte als du glaubst.
Hallo Goldmen, ich habe das eben gelesen. Da ich ein ähnliches Problem habe wollte ich dich um Rat fragen. Ich bin selbständig, und nun will das Jobcenter mich zwingen mich auf Jobs zu bewerben, die ich nun gar nicht als richtig oder interessant empfinde für mich....Was tun am besten?
Leider kommt es mitlerweile drauf an wenn du genüber von dir hast.... ist sie kompetent und einsichtig... ist sie aber stur und hat nen schlechten tag kommt sie damit das du den Job annehmen musst oder es eine sanktion gibt... bei sanktion, lass dir das nicht gefallen und such dir einen anwalt auf.. der wird dir bezahlt da du vom Jobcenter geld bekommst... leider ist das immer wieder so..... mich hat es auch mal getroffen, doch ich lasse mir nichts gefallen und nach dem schreiben vom anwalt bekam ich mein geld wieder
Du hast dich auf die teilzeitstelle beworben und die war schon weg. leider nichts draus geworden.den minijob bei der entfernung musst du nicht annehmen und auch nicht darauf hinweisen