Bis wieviel Km von mir entfernt darf mich Arbeitsamt in die Arbeit vermitteln?

8 Antworten

Da gibt es klare Regelungen. Wenn es eine Stelle mit einer Arbeitszeit von weniger als 6 Stunden täglich sind, dann ist ein Arbeitsweg von bis zu 2 Stunden zumutbar. Wenn es mehr als 6 Stunden täglich sind, erhöht sich die Zeit schon auf 2,5 Stunden. Eine Besonderheit wäre noch der Wohnort im bezug zum Arbeitsplatz, wenn man abgelegener Wohnt, und so generell ein längerer Arbeitsweg in Kauf genommen werden muss. Etwa wenn man auf einer Insel wohnt, und auf dem Festland arbeitet. Oder aber eben umgekehrt. Bei Leistungsbeziehern gilt zudem ein Richtwert von 180 bis 200 Kilometer, sofern die in den Zeiten von 2 bzw. 2,5 Stunden zu bewältigen sind. So zumindest ist es mir in Erinnerung meine ich. Du kannst das aber auch durchaus googlen.

Jano1980 
Beitragsersteller
 28.06.2019, 23:43

Aber was ist, wenn man im Rücken operiert und Platten im Rücken habe und Nackenverschleiß und Knie Meniskusriss habe?

AlterHaudegen75  28.06.2019, 23:48
@Jano1980

Das kann ich dir nicht Beantworten. Aber ich Denke das wenn es ein ärztliches Attest gibt, dass besagt das eine längere Wegstrecke für dich nicht Zumutbar ist, sich das Amt daran halten müsste. Ich bin da aber echt kein Experte.

Das Arbeitsamt darf dich auch von Ostfriesland nach Südbayern vermitteln, wenn es der Meinung ist, dass dir ein Umzug zuzumuten ist.

Die Arbeitsgesetze sehen leider keine Höchstgrenze vor, was die km-Entfernungen anbetrifft.

Es unterliegt jeweils Einzelfallentscheidungen, was Arbeitsvermittlungsagenturen mit ihrer Lieblingsvokabel "zumutbar" definieren.

Solange Du noch ALG I beziehst, werden die Sachbearbeiter noch mit wesentlich größerer Bereitschaft Deine Wünsche berücksichtigen, bspw. dass Du Dich erstmal auf einen Umkreis von maximal 50km beschränken möchtest. Wenn Du denen zeigen kannst, dass Du innerhalb der nächsten Monate sehr wahrscheinlich zu einer Jobzusage gelangst, ist denen das auch Recht.

Sobald Du aber bei ALG II bist, musst Du Dich wirklich schon für JEDEN Sche1ß bereiterklären. Hier wird dem Kosten-Nutzen-Verhältnis für den Bewerber keine Rücksicht mehr eingeräumt. Selbst wenn Du im Nachhinein für die vermittelte Erwerbstätigkeit sogar noch draufzahlen musst. Es zählt für die dann nur noch, dass Du möglichst schnell vom Amt wegkommst.

Die Sachbearbeiter sind häufig auch einem sehr hohen Druck ausgesetzt und geben diesen auch entsprechend an die Arbeitssuchenden weiter.

Wenn Du einen positiven, vielversprechenden Werdegang vorweisen kannst, bist Du den Sachbearbeitern gegenüber auch in einer wesentlich besseren Verhandlungsposition. Wenn die Sachbearbeiter das Gefühl haben, Dich schnell vermitteln zu können und schnell ohne großen Aufwand zu ihrer Vermittlungsprovision kommen, werden sie Dich sehr freundlich behandeln.

Bei jemanden, der hingegen einen äußerst unvorteilhaften Werdegang aufweist, dessen Bildungsdefizite seine Möglichkeiten erheblich beeinträchtigen und sich dies auch in einer entsprechend unmotivierten Haltung niederschlägt, verhalten sich Sachbearbeiter oft auch entsprechend respektlos, da sie dann eher denken: "Der macht uns nur einen Haufen Arbeit und bringt nichts ein."

Selbst wenn man eine gut bezahlte Arbeit findet, kann es zu einem schlechten Deal werden, wenn man täglich 3 Stunden oder mehr für An- und Heimfahrt einplanen muss, ganz zu schweigen von den Fahrtkosten.

Ab 180 Kilometern oder 2,5 Stunden fahrt wird es kritisch. Alles darüber würde das Gericht wahrscheinlich als nicht zumutbar betrachten.

Das hat mit Kilometern/ Entfernung nichts zu tun, sondern mit der Dauer der Hin- und Rückfahrt. 1,5 Std. pro Weg gilt üblicherweise als zumutbar, manchmal sogar mehr.. (Es soll sogar mal einen kurzfristig arbeitslos gemeldeten Manager aus Frankfurt gegeben haben, dem wurde ein Job mehrere 100 km entfernt angeboten, mit dem Argument, dass er problemlos per Flugzeug zum Job kommt....und sich das dann auch leisten kann, täglich zu fliegen...).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Jano1980 
Beitragsersteller
 28.06.2019, 23:40

Aber was ist, wenn man im Rücken operiert und Platten im Rücken habe und Nackenverschleiß und Knie Meniskusriss habe?

rotreginak02  28.06.2019, 23:49
@Jano1980

Tja, das ist dann wohl einzelfallabhängig, vermutlich kann man dann immernoch als Pförtner arbeiten....oder Erwerbsminderungsrente beantragen..