Arbeitgeber verlangt Ankündigung von Abwesenheiten wie Toilettengang, Besprechungen etc und wie lange diese dauern. Ist das Arbeitsrechtlich erlaubt?
Hallo zusammen,
mein Arbeitgeber verlangt, dass ich meinen Kollegen bescheid gebe, wenn ich z.B. auf der Toilette bin oder in der Mittagspause und möchte die Zeiten der voraussichtlichen Abwesenheiten zusätzlich noch wissen. Ich weiß er darf wissen, dass ich abwesend bin, dass ich dann z.B. mein Telefon auf jemanden umleite. Muss dieser an den ich weiterleite dann aber arbeitsrechtlich wissen wie lange ich weg bin? Ich weiss nicht wie lange meine Toilettengänge oder Pausenzeiten dauern, die Besprechungen stehen in meinem elektronischen Kalender. Vielen Dank!
5 Antworten
Du kannst doch ungefähr abschätzen, wie lange Du auf der Toilette brauchst. Musst Du erst mal 10 Minuten gehen oder ist es gleich um die Ecke, entsprechend brauchst Du die Zeit dazu.
Pausen sind geregelt, Du kannst Deine Pause ja nicht beliebig machen, sondern musst Dich an die Vorgaben des Chefs halten.
Es sollte selbstverständlich sein, dass Du dem Kollegen sagst, wo Du hingehst, also entweder WC oder Pause und wann Du wieder zurück sein wirst.
Dann scheint Ihr kein gutes Klima im Betrieb zu haben. Bei uns war so etwas immer selbstverständlich
Ich war Abteilungsleiter, und da habe ich mich bei meinen Mitarbeitern ganz bestimmt nicht zum Klogang abgemeldet!
Wenn ich nicht da war, war ich nicht da - basta !!
Das hat m. E. auch nichts mit gutem oder schlechtem Betriebsklima zu tun - eher mit betriebsinternen Organisationsformen.
Beim Fragesteller wird es sich wahrscheinlich nicht um einen Abteilungsleiter handeln. Wichtig ist bei solchen Dingen immer, welchen Posten man hat und um welche Arbeit es sich handelt.
Auch das sehe ich anders - ein Toilettengang ist eine höchst private Sache, und wenn ich das Telefon umstelle, sollte es in meiner Verantwortung liegen, dort nicht länger als notwendig zu verweilen.
Aber um die Frage aus Sicht eines "normalen" Angestellten zu beantworten: Wenn ich solch einen Arbeitgeber hätte, würde ich mir kurz- oder mittelfristig etwas Anderes suchen. Und bis dahin würde ich mich mit den Worten: "Klogang - Dauer unbestimmt" abmelden.
Eine Abmeldung kann der Cheffe natürlich verlangen, ebenso wie die voraussichtliche Dauer der Abwesenheit.
Du kannst selbst einschätzen, wie lange Du für einen Klobesuch oder eine Zigarettenpause brauchst, und die Zeiten gibst Du ihm halt an. Wenn Deine Abwesenheit vom Arbeitsplatz dann ein paar Minuten länger sein sollte, wäre das kein Abmahnungsgrund.
Bei uns ist das auch so.
Wenn es z.B. brennen sollte, so wurde uns erklärt, wissen die Kollegen wo sie uns auf dem kürzesten Weg suchen müssen.
Viele Grüße Manu
Was arbeitest du denn? In einem Call-Center muss man sich wohl immer abmelden, wenn man den Arbeitsplatz verlässt. In einem normalen Bürojob wird man sich auch für Besprechungen und die Mittagspause abmelden - gerade wenn man das Telefon umstellt. Aber für den Gang auf die Toilette... das geht zu weit und das dauert ja auch keine halbe Stunden, oder?
Verlangen kann er es. Und du kannst ankündigen dass du jeweils für eine Stunde aufs Klo gehst. Da kann er dann auch nix machen.
....Da kann er dann auch nix machen...
Doch, ungefähr so:
"Wir haben uns sehr an Sie gewöhnt. Aber ab demnächst müssen wir uns halt daran gewöhnen, ohne Sie zurechtzukommen."
Das ist Blödsinn. Du weißt was ein "Kündigungsschutzprozess" ist ?
Und womit soll sich ein 1stüdiger Toilettengang erklären lassen?
Darmproblem ? Vor allem; wenn der AG das verlangt dann muss man eben großzügig planen und ggf. früher zurückkehren...denn der Fragesteller hat Recht: Man kann das nicht immer präzise vorhersagen.
Ja, das weiß ich.
Du weißt aber offensichtlich nicht, wie man jemanden freisetzt, den man in sener Bude nicht mehr haben will.
Nöö, zum Klo habe ich mich früher auch nie abgemeldet. Eine Selbstverständlichkeit kann ich da nicht erkennen.