Wird Kindergeld als Einkommen oder Ganz angerechnet?

4 Antworten

Kindergeld ist Einkommen und wird dementsprechend auf den Bedarf vorrangig des Kindes angerechnet, solange das Kind das eigene Kindergeld noch zur Bedarfsdeckung benötigt.

Bei minderjährigen Kindern, wird das Kindergeld im Regelfall zu 100 % als Einkommen auf den eigenen Bedarf angerechnet, erst ab 18 und ohne weiterem Erwerbseinkommen kann man dann min.30 € Versicherungspauschale als Freibetrag in Abzug bringen.

Das Kindergeld ist kein Erwerbseinkommen, deshalb kann dann ( ab dem 15 Lebensjahr ) darauf auch kein Grundfreibetrag von 100 € und dann 20 % von 100 € - 1000 € Brutto und weitere 10 % Freibetrag von 1000 € - 1200 € Brutto abgesetzt werden.

Fasst alle einnahmen werden Komplet von alg2 runtergerechnet !

Also wen es zb 200 € Kindergeld gibt bekommt man das weniger!

Leider gilt das sogar wen man Geld von den Eltern für eine Waschmaschine bekommt Dan wird sogar das als einkommen angerechnet!

Leider stimmt mit alg2 eine menge nicht und bis jetzt geht das so weit das Nichtmal die 2€ rente im Monat mehr bezahlt werden!

Consciousness4 
Beitragsersteller
 16.07.2020, 02:14

Nein eben nicht. Die 200€ Kindergeld werden als Einkommen gewertet wobei 100€ jeder Hartz 4 Bezieher dazu verdienen darf +20% vom Rest. Es bleiben 123,80€

herakles3000  16.07.2020, 02:28
@Consciousness4

Du vermischt da einiges und mal ehrlich warum soll man für 450€ arbeiten wen das amt Dan 280€ wieder abzieht!

Dan kann man gleich für 100€ Arbeiten gehen ! Oder erhrenamtlich wo man dan bis 200€ anrechnungsfrei bekommt!

Es ist ganz einfach : Mit dem SGB II Satz ist alle abgedeckt . Niemand darf mehr haben. Das Geld kommt vom Staat.

Und wer KG erhält erhält auch nicht mehr , vielmehr wird es voll angerechnet. Einkommen aus Arbeit ist etwas anderes . Da soll der Freibetrag die Motivation erhöhen.

Das Kindergeld ist soweit ich weiß eingeführt worden als kleine Unterstützung bei den besonderen Aufwendungen, die das Aufziehen von Kindern erfordert.

Diese Aufwendungen sind in der Bedarfsrechnung für Kinder vollständig berücksichtigt worden, weshalb umgekehrt diese zusätzliche kleine Unterstützung ein ungerechtfertigtes Zusatzeinkommen wäre.

Dass diese Bedarfsrechnung an der Realität vorbeigeht, ist eine völlig andere Frage.