Wer übernimmt die Kosten für einen beschädigten WC-Deckel - Mieter oder Vermieter?
Hallo ihr Lieben. Mein Freund und ich wohnen seit knapp drei Jahren in der Wohnung und nun ist der WC-Deckel beschädigt. Wenn man die Brille komplett öffnet, sieht man quer rechts und links Risse, die sich immer mehr ausbreiten, sprich sie ziehen sich nach oben. Entstanden ist das durch das ständige zufallen des WC-Deckels. Dieser war so doof angebracht, dass der Deckel immer von selber zugeknallt ist. Wir haben versucht immer darauf zu achten, dass das nicht passiert, aber wenn man Gäste hat, ist man ja nicht dabei und somit ist der Deckel öfter entsprechend zugeknallt.
Wir haben natürlich die Situation unserem Vermieter erzählt und er hat den Deckel so angebracht, dass dieser nicht mehr so runterknallt. Doch war es schon zu spät... er hat schon einen Riss bekommen. Wir (auch unsere Vermieter) dass es noch nicht so schlimm ist.. somit haben wir dann mit Absprache natürlich nichts unternommen. Jetzt müssen wir allerdings was machen!
Wir wollen diesen natürlich ersetzen. Ein Gespräch mit den Vermietern hat schon stattgefunden. Ich würde das Thema nicht ansprechen, wenn es irgendein WC-Deckel ist. Dieser Deckel kostet mir mal eben ca. 70 €. Und ja, nur der Deckel. Unser Vermieter hat ein WC im Bad angebracht, wo ich echt staune, dass ein Deckel so viel kosten kann. :/
Wer muss die Kosten übernehmen und wenn ich diese bezahlen muss, kann ich das über meine Haftpflichtversicherung laufen lassen? Ich weiß, dass ich einen Grund angeben muss, aber was sagt man denn da am Besten?
Vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich danke euch schon mal! :)
Viele Grüße
10 Antworten
Sollte es eine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag geben, so darf euch der Vermieter die Kosten bis zur festgeschriebenen Höhe je Einzelreparatur in Rechnung stellen. Sind diese auch nur um 1 EC höher, muss er blechen.
.... dann ist es ja eine Angelegenheit für die PH, die sich ja auch aus solchen Gründen jeder Mieter leistet.
Binde einfach ein Deinen "Berater", denn der kennt sich aus und hat sicherlich auch Kontakt zur Schadenabteilung.
Ersetzt wird allerdings nur der Schaden, also nicht unbedingt die komplette Reparatur.
Also zunächst mal wäre der Vermieter zuständig- gibt es aber in eurem Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel, können die Kosten mit der Nebenkostenabrechnung auf euch umgelegt werden. Eine Abrechnung über die Haftpflichtversicherung ist theoretisch immer dann möglich, wenn man einen Schaden aus Versehen selber angerichtet hat- was hier sicherlich ein Grenzfall ist, den man diesbezüglich genauer betrachten müsste. Ggf. kann man da in gewisser Weise auch von Verschleiß / alterbedingten Schäden ausgehen und die Verischerung würde nicht zahlen.
können die Kosten mit der Nebenkostenabrechnung auf euch umgelegt werden.
Das hat doch mit einer Nebenkostenabrechnung absolut nichts zu tun. Reparaturen sind schließlich keine Betriebskosten!
Berechtigte Forderungen aus Kleinreparaturen sind zeitnah jederzeit fällig.
Wenn es, wie Du schreibst, eine Sonderanfertigung ist die es nicht im Baumarkt zu kaufen gibt, Vermieter informieren.
Habt Ihr den Schaden nicht verursacht muß der VM die Kosten tragen.
Außer es gibt im Vertrag eine wirksame Kleinreparaturklausel und der Deckel kostet nicht mehr als der vereinbarte Höchstbetrag.
Dann kaufe doch einen Deckel der preiswert ist, und montiere den alten Deckel wieder falls Ihr auszieht !
@frischling15,
wie kommst du nur auf solch eine unsinnige Antwort.
Wenn der Mieter oder dessen Gast einen Schaden verursacht, dann muss er diesen auch bezahlen.
Dafür hat man aber u.U. eine Privathaftpflichtversicherung.
Daran habe ich auch gedacht und mich auch informiert. Doch leider gibt es diese Maße und Marke nur in dieser Preisklasse.