Was gilt, Krankheitstag oder Feiertag?
Hallo, zuerst möchte ich gerne sagen das ich bitte nur qualifizierte Antworten lesen möchte. Ich brauche keine Tipps wie "frag doch am besten deinen Anwalt...", oder "ich glaube mal gehört zu haben...". DANKE !
Also es ist so, bei uns in BW ist der 05.05.2016 ein gesetzlicher Feiertag gewesen und somit wie ein bezahlter Urlaubstag zu sehen. In der Woche vom 02.05 - 06.05.2016 habe ich ein Krankmeldung im Betrieb abgegeben.
Nun zum Jahreswechsel haben wir unser Weihnachtsgeld bekommen, das mit mehreren Faktoren sehr kompliziert berechnet wird. Einer dieser Faktoren sind die Krankheitstage die im selbigen Jahr angefallen sind, mehr Krankheitstage = weniger Weihnachtsgeld !!
Also habe ich im Personalbüro vorsichtig angefragt und darauf hingewiesen das der besagte Tag ein Feiertag ist, und man dies doch bitte nochmal prüfen soll. Daraufhin kam folgende Antwort: Wir haben eine Krankmeldung vorliegen vom 02.05.2016 bis zum 06.05.2016. Diese Zeit darf nicht unterbrochen werden! Der 05.05.2016 kann deshalb nicht als Feiertag abgerechnet werden, sondern ist ebenfalls ein Krankheitstag. Das ist nach dem Sozialversicherungsrecht so und die Abrechnung hat somit ihre Gültigkeit.
Nun würde ich gerne wissen, ob ich im Recht bin, oder ob das hier mal wieder ein klassischer Fall von "erzählen wir dem Mitarbeiter irgendwas, er hat davon eh keine Ahnung" ist.
LG proto
4 Antworten
Ich bin hier der gleichen Meinung wie das Personalbüro.
Wenn während einer Arbeitsunfähigkeit Feiertage anfallen, wird Entgeltfortzahlung für Krankheit gezahlt. Diese Entgeltfortzahlung wird nicht durch eine Entgeltfortzahlung an Feiertagen unterbrochen.
Hieraus ergibt sich auch, dass die Sechs-Wochen-Frist für Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers nicht durch Feiertage verlängert wird.
Um wie viel Geld wird denn das Weihnachtsgeld pro Krankheitstag gekürzt? Nach den Bestimmungen des § 4a Entgeltfortzahlungsgesetz darf das maximal 25 % des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag fällt, betragen.
Beispiel: Wenn Du vier Tage im Jahr krank warst, darf der AG die Sonderzahlung höchstens um den Durchschnittsverdienst eines Arbeitstages kürzen.
Da solltest Du mal auf den Wortlaut im Arbeits- oder angewandten Tarifvertrag oder einer bestehenden Betriebsvereinbarung nachlesen.
Wenn ein AG für einen Krankheitstag mehr als 1/4 des durchschnittlichen Tagesverdienstes abzieht, ist das nicht rechtmäßig.
Du kannst den § 4a Entgeltfortzahlungsgesetz mal selbst im Netz nachlesen:
...Auszug aus §4a...
d) Kürzungsumfang
Nach Satz 2 des § 4a EFZG darf die
Kürzung für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit 25
Prozent des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen
Arbeitstag entfällt nicht überschreiten. Nicht geregelt wurde im Gesetz, auf welcher Grundlage der Jahresdurchschnitt zu berechnen ist. Deshalb ist darauf zu achten, den diesbezüglichen Zeitraum in einer Vereinbarung zu regeln.
Aus folgender Formel ergibt sich der höchstmöglich
zulässige Kürzungsbetrag: Jahresentgelt geteilt durch die Zahl der Arbeitstage mal 1/4.
Bei der Umrechnung auf den arbeitstäglichen
Verdienst ist darauf zu achten, dass von den Arbeitstagen eines Jahres nicht die Urlaubstage abgezogen werden; schließlich wird während des Urlaubs auch Urlaubsentgelt gezahlt.
Bei Teilzeitarbeit oder variabler Arbeitszeit kann zur Ermittlung der Zahl der Arbeitstage auf die Grundsätze des Urlaubsrechts abgestellt werden (s. z.B. Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch § 79 Rn. 17).
Die Frage die sich mir hier stellen sind: Jahresentgeld anhand des Grundgehalts oder mit speziellen Gratifikationen wie Urlaubsgeld etc...?
Zahl der Arbeitstage minus die Krankheitstage, oder nicht?
Zahl der Arbeitstage minus die Krankheitstage, oder nicht?
Warum willst Du die Krankheitstage abziehen? Wenn es für diese Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltausfallprinzip gibt, gehören sie in die Berechnung rein. Sonst müsstest Du ja das für die Krankheitstage erhaltene Gehalt vom Jahresverdienst auch abziehen.
Du rechnest Deinen Verdienst durch die bezahlten Arbeitstage. Ob Du an den Arbeitstagen gearbeitet hast, krank oder im Urlaub warst spielt doch keine Rolle, im Jahresverdienst ist doch alles drin.
Du musst von der Zahl der jährlichen Arbeitstage ausgehen. Wenn Du z.B. von Montag bis Freitag arbeitest, musst Du von den 365 Tagen die Samstage, Sonn- und Feiertage abziehen und auch Feiertage die nicht auf ein Wochenende fallen.
Beispiel: Wenn ein AN 40.000 €/Jahr verdient und es 250 Arbeitstage/Jahr gibt, beträgt der durchschnittliche Bruttoverdienst 160 Euro/Tag. Für einen Krankheitstag darf der AG also max. 40 Euro abziehen.
Danke fürs Sternchen
Es zählt das Lohnfortzahlungsgesetz § 4.a Es werden für 6Wochen Lohnfortzahlung bezahlt .selbst über Weihnachten etc.
Mit freundlichen Gruß
Bley1914
Ich bin auch der Meinung, dass das richtig ist. Bei der Berechnung der 6 wöchigen Lohnfortzahlung werden auch ALLE Tage zusammengerechnet, auch Wochenende und Feiertage. Für diesen Zeitraum wird ja auch Lohnfortzahlung gewährt. Also seitens der Sozialversicherung ist das korrekt.
Wie ist der Text im Arbeitsvertrag dazu formuliert?
Du kannst deine Krankschreibung nicht unterbrechen, einen Tag Urlaub nehmen und dann die Krankmeldung weiterlaufen lassen.
Wie gesagt wird das Weihnachtsgeld anhand einer etwas komplexen Formel berechnet, mit einigen groben Hinweisen und etwas Hirnschmalz habe ich eine Excel Tabelle erstellt die mir beim nachberechnen hilft.
Damit habe ich den vom AG angegebenen Betrag bis auf wenige Cent genau nachberechnet.
In meinem Fall reduziert dieser eine Krankheitstag das Weihnachtsgeld um 56€ (brutto), der durchschnittliche Tageslohn liegt bei etwa 184€ (brutto)