Gesetz für wenn man Arbeitsschlüssel nach Hause nimmt und unbezahlt zurück bringen muss?

5 Antworten

A) Du bist auf dem Weg nicht unversichert. Wie kommst Du darauf?

B) Und natürlich bist Du Schuld, wenn Du „aus Versehen“ den Schlüssel mitgenommen hast. Wer soll das sonst zu verantworten haben?

C) Natürlich musst Du den Schlüssel zurück bringen, wenn Du ihn unberechtigt mitgenommen hast.

D) Mit dem Arbeitsschutzgesetz hat das nichts zu tun.

"Muss man unbezahlt und unversichert (nicht durch den Arbeitgeber) den Weg auf sich nehmen und den Schlüssel zurück geben?"

Das das nicht zu den üblichen Arbeitstätigkeiten gehört hat man Pech gehabt und muss den Schlüssel NATÜRLICH unbezahlt und ohne Versicherung durch den Arbeitgeber zurückbringen.

Anders sähe es aus, wenn z.B. der Kollege einen Schlüssel gehabt hätte, aber ausfällt - und man eben als Ersatz hinmuss. Wenn man den Schlüssel aber nicht hätte mitnehmen sollen, dann hat man Pech gehabt

Rheinflip  21.06.2021, 22:52

Da man auf der Weisung des Arbeitgebers unterwegs ist ist das natürlich versichert

Ameriise 
Beitragsersteller
 21.06.2021, 23:00

Gibt´s einen Internetartikel, der das besagt? Am besten einer über Jura.

emib5  21.06.2021, 23:12
@Ameriise

Wofür soll es einen Internetartikel geben?

Du hast Mist gebaut und solltest dafür sorgen, dass das behoben wird.

Ameriise 
Beitragsersteller
 22.06.2021, 00:00
@emib5

Das war meine Frage, ob es einen Artikel gibt, wo das genauso steht?

emib5  22.06.2021, 15:41
@Ameriise

Wer anderen einen Schaden zufügt sollte schon von sich aus auf die Idee kommen, dass er dafür gerade steht, auch ohne dass ihm das im Internet geschrieben wird.

Ameriise 
Beitragsersteller
 28.06.2021, 22:35
@emib5

Kannst du sachlich reden, oder binden bei dir zu viele Hormone an die Rezeptoren im Hirn, dass es nur emotional geht. Wieso fühlst du dich dermaßen angesprochen von meiner Frage?

emib5  29.06.2021, 09:42
@Ameriise

Wo war ich unsachlich? Unsachlich bist Du gerade geworden.

Und warum ich mich angesprochen fühle? Na, Du hast die Frage doch hier an alle (somit auch an mich) gestellt. Und Menschen, die die Verantwortung für ihr eigenes Handeln nicht übernehmen wollen regen mich halt auf

Vampire321  21.06.2021, 22:52

Genau so sieht’s aus ;)

Planst Du auf dem Weg zur Arbeit einen Unfall zu bauen oder willst Du Dich nur drücken?

Ich hoffe, Dein Arbeitgeber liest das. Das gibt eine schöne, fristlose Kündigung.

Ameriise 
Beitragsersteller
 21.06.2021, 23:02

Was redest du da für einen Unsinn? Eine Kündigung dafür, dass ich frage, ob das so in Ordnung ist wenn man einen Schlüssel zurückbringen soll?

Zurückbringen musst du den Schlüssel, wenn dieser gebraucht wird. Bezahlt wirst du dafür nicht, da du den Schlüssel unerlaubt mitgenommen hast. Da es trotzdem Arbeitsweg ist müsste die Versicherung haften.

Du bist für den Arbeitsweg versichert.

Ich würde behaupten, dass du nicht auf eine Zahlung drängen solltest. Immerhin hast du da einen riesen Bock gebaut.

Du hast ja auch praktisch keine Arbeitszeit in der Firma. Arbeitswege sind eben immer unbezahlt.

LePetitGateau  21.06.2021, 22:53

Wäre aber ja nicht der reguläre Arbeitsweg - weils nicht mit der Tätigkeit zusammenhängt. Wenn meine Arbeitsstätte am Hauptbahnhof ist, und ich am Sonntag vorbeifahre, weil ich durchs Schauffenster gucken will, dann bin ich auch nicht versichert ;)

Rheinflip  21.06.2021, 22:54
@LePetitGateau

Dieser Weg ist eindeutig durch den Job veranlasst. Da wird die berufsgenossenschaft keine Probleme machen

emib5  21.06.2021, 22:57
@LePetitGateau

Dein Sonntagsausflug ist auch etwas anderes.

Den Schlüssel zurück bringen ist eindeutig betriebsdienlich.