Darf mir bei einen Minijob Geld abgezogen werden wenn ich krank bin?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Normalerweise ist der Chef dafür zuständig, einen Ersatz für einen Mitarbeiter zu suchen und zu finden.

Er kann Dir nicht weniger bezahlen, weil Du krank bist.

Nico12463125 
Beitragsersteller
 26.08.2021, 21:51

Er will mir nicht weniger zahlen sondern garnichts für den Tag an den ich Krank war und nochmals 50€ von meinen bereits erarbeiteten Geld abziehen

Oma1705  26.08.2021, 21:53
@Nico12463125

Das sollte er nicht machen. Wie lange arbeitest Du denn dort? Auch wenn Du krank bist, muss Dir der Arbeitgeber Dein Geld bezahlen, für rmaximal 6 Wochen.

Nico12463125 
Beitragsersteller
 26.08.2021, 21:54
@Oma1705

Arbeite seit ca 2 Monaten dort und dass dann immer so ca 5 Stunden am Tag, mal sind es auch weniger oder mehr.

Oma1705  26.08.2021, 21:56
@Nico12463125

Nach 2 Monaten muss Dir der Arbeitgeber auch die Zeit bezahlen, wenn Du eine Krankmeldung vorlegst. Er darf Dir also nichts abziehen.

Nico12463125 
Beitragsersteller
 26.08.2021, 21:59
@Oma1705

OK.
Da er es wirklich vor hat und ich auch schon von anderen gehört habe das er es wirklich macht, wie kann ich da am besten gegen vorgehen? Da ich jetzt bereits 3 mal Krank war und das 150€ sind und ich gerade mal 450€ bei einen Minijob bekomme.

Oma1705  26.08.2021, 22:03
@Nico12463125

Kannst Du Dir vielleicht einen anderen Job suchen. Dann hättest keine Streitereien mit dem Chef.

Auf jeden Fall kann er Dir nicht jedes Mal 50 Euro abziehen. Du kannst vor das Arbeitsgericht gehen.

Nico12463125 
Beitragsersteller
 26.08.2021, 22:07
@Oma1705

Ok vielen Dank hatte eh vor demnächst zu kündigen. Das allerdings erst nachdem ich mein Gehalt bekommen habe, da ich nach ca 2 Monaten immernoch keinen Cent bekommen habe

Hallo,

dass ist nicht rechtens. Als Minijobber hast du einen gesetzlichen Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Dein Arbeitgeber muss dir den Lohn zahlen, den du erhalten hättest wenn du zur Arbeit erschienen wärst. 

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht jedoch erst nach vier Wochen der Beschäftigung.

Viele Grüße, 

das Team der Minijob-Zentrale

Als Minijobber hast du denselben Anspruch wie Teilzeitmitarbeiter laut der minijob-zentrale.de unter Arbeitsrecht:

Minijobber haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Krankheit des Kindes, Schwangerschaft und Mutterschaft und Arbeitsausfall aufgrund von Feiertagen. Für genaue Infos klicken Sie das entsprechende Thema an.
Ent­gelt­fort­zah­lung im Krank­heits­fall
  • Ist Ihr Minijobber infolge unverschuldeter Krankheit oder einer medizinischen Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme arbeitsunfähig, hat er Anspruch darauf, dass Sie ihm seinen regelmäßigen Verdienst bis zu sechs Wochen weiterzahlen. Sie müssen seinen Verdienst für die Tage zahlen, an denen Ihr Minijobber ohne Arbeitsunfähigkeit arbeiten müsste.
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht erst nach vier Wochen der Beschäftigung.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/04_arbeitsrecht/04_entgeltfz/node.html

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du wirst pro Stunde gezahlt, was soll er da abziehen? Will er Die fehlenden Stunden von deinen gearbeiteten Stunden abziehen?

Familiengerd  27.08.2021, 14:43
Du wirst pro Stunde gezahlt

Das spielt überhaupt keine Rolle für den Anspruch auf Lohnfortzahlung!

RoterCookie  27.08.2021, 15:53
@Familiengerd

Wenn im Vertrag nicht steht 450 Euro Basis sondern Aushilfe bezahlt nach Arbeitszeit, werden nicht die Krankheitstage gezahlt

Familiengerd  27.08.2021, 16:56
@RoterCookie
sondern Aushilfe bezahlt nach Arbeitszeit, werden nicht die Krankheitstage gezahlt

Das ist schlicht und einfach falsch, denn selbstverständlich besteht auch dann Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall!

Diesen Anspruch hat jeder Arbeitnehmer (nach 4 Wochen Dauer des Arbeitsverhältnisses) ganz unabhängig davon, welcher Art das Arbeitsverhältnis ist und wie die Konditionen sind!

Wird ein Arbeitnehmer nur nach tatsächlich geleisteten Stunden bezahlt oder nur sehr unregelmäßig beschäftigt, ändert das absolut nichts an diesem Anspruch!

Nur muss der Arbeitgeber dann eben etwas rechnen, weil dann entsprechend dem Lohn- oder Entgeltausfallprinzip ermittelt werden muss, was der Arbeitnehmer in der Vergangenheit während einer solchen Zeit, die die Erkrankung dauert, verdient hat (Geldfaktor) oder was er in der Zeit der Erkrankung verdient hätte, wenn er nicht erkrankt wäre (Zeitfaktor).

Nico12463125 
Beitragsersteller
 26.08.2021, 21:49

Er will mir 50€ von meinen bereits erarbeiteten Geld was ich noch nicht ausgehändigt bekommen habe abziehen

RoterCookie  26.08.2021, 21:51
@Nico12463125

Das klingt aufjedenfall nicht rechtens.

Auch als Minijober steht dir Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu, allerdings erst ab einer Betriebszugehörigkeit von mindestens vier Wochen.

RoterCookie  26.08.2021, 21:51

Er will halt die fehlenden Stunden von den gearbeiteten Stunden abziehen. Z.B hat er 10 h gearbeitet, einen Tag krankgeschrieben an dem er 10 wieder arbeiten müsste, kommt er mit 0 Arbeitsstunden raus und verdient nichts Trotz 10 geleisteten Stunden

rockingstar88  26.08.2021, 21:53
@RoterCookie

Was erzählst du da? Ja der AN hat nicht gearbeitet, aber trotzdem muss der AG auch bei einem Minijober die Lohnfortzahlung bis zu sechs Wochen übernehmen. Die Erstattung für den AG läuft über die Knappschaft, darüber ist jeder Minijober angemeldet und versichert.

RoterCookie  26.08.2021, 21:59
@rockingstar88

Ich habe dir die Situation erklärt.

Bei einem Mini job wird nur nach meist nur nach gearbeiteten Stunden gezahlt.

Nicht zahlen bei fehlen wäre vollkommen okay, aber nicht abziehen von Geld.

rockingstar88  26.08.2021, 22:03
@RoterCookie

Bitte, lies gerne selber bei der Minijobzentrale nach, aber um es zu vereinfachen zitiere ich.

"Sie dürfen Ihre Minijobber im Falle der Arbeitsunfähigkeit nicht schlechter stellen bzw. bezahlen, als wenn sie gearbeitet hätten. Deshalb gehören grundsätzlich alle Lohnbestandteile zur Entgeltfortzahlung, die der Minijobber auch sonst erhält"

Komisch, seit neun Monaten mache ich beruflich nichts anderes als Lohnbuchhaltung, ich glaube ich weiß wo von ich spreche.

rockingstar88  26.08.2021, 22:07
@RoterCookie

Und auch das hier ist noch eine wichtige Info der Minijobzentrale

"Erkrankte Minijobber müssen die aufgrund der Krankheit ‘verlorene’ Arbeitszeit weder nacharbeiten noch verkürzte Lohnzahlungen in Kauf nehmen."

RoterCookie  27.08.2021, 02:27
@rockingstar88

Sorry aber ich glaube du solltest dir wirklich einmal durchlesen was ich geschrieben habe, weil diene antwort im bezug auf meine keinen Sinn ergibt.

Ich habe dir nie widersprochen, du hast einfach nicht direkt auf seine Antwort geantwortet und ich habe den Sachverhalt erläutert, damit du deine Antwort anpassen konntest

Nico12463125 
Beitragsersteller
 26.08.2021, 21:50

Bin seit über 4 Wochen da. Und selbst wenn nicht dürfte er mir was vom Gehalt abziehen wenn ich krank bin?

rockingstar88  26.08.2021, 21:52
@Nico12463125

Dir steht Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu. Dein AG, sofern er an der Umlage 1 teilnimmt, bekommt bis zu 80 Prozent deines Lohns von der Knappschaft erstattet. Aber ich erwähnte doch in meiner ursprünglichen Antwort bereits, dass dir LFZ zusteht.