Fremde in die Wohnung lassen?
Es ging bei einer Diskussion mal darum, ob Geschäfte, Supermärkte ect. einem in dringenden Fällen der Notdurft Zugang zur Personaltoilette gewähren müssen. Ein User hat folgendes geschrieben:
"fakt ist, niemand darf einem die notdurft verweigeren. und somit benutzte ich doch letztentlich die personal toilette. von einer anzeige habe ich dann abgesehen. das heist im klartext, das ich jedem menschen der seine notdurft verichten muss, auch privat einlassen muss."
Ok, im Supermarkt sehe ich das als "Kundenservice" vielleicht noch ein, aber privat??? Ich bin doch als Privatperson nicht verpflichtet, fremde Personen bei mir auf die Toilette gehen zu lassen! Egal wie dringend es ist. Abgesehen davon, daß ich mir nicht von wildfremden Leuten das Klo vollsch... lassen will, könnten sich mit diesem Trick ja auch Kriminelle Zutritt verschaffen. Also ich halte das für blanken Unsinn, möchte dies aber trotzdem nochmal bestätigt wissen.
20 Antworten
Wenn es im Supermarkt keine Kundentoilette gibt und man sie auf die Personaltoilette lässt, kann das einige Probleme mit den Ämtern geben.. aus hygienischen Gründen oder so. Hatte den Fall mal, als ich in einem kleinen Supermarkt gearbeitet habe.
Und soviel ich weiß, ist man nur "verpflichtet" einem, der klingelt, ein Glas Wasser zu reichen, wenn er danach fragt. Das ist auch in Restaurants so, dass man für ein Glas Leitungswasser -aus welchen Gründen auch immer man das will- nicht zahlen muss.
Trinken ist wichtig. Auf Toilette gehen kann man auch im Busch..
Meine Oma hat mal auf so eine Bitte "moment" gesagt, die Tür geschlossen und ein Glas durch die Kette gereicht, das derjenige im Flur getrunken hat. Fand ich gut von meiner Oma.
Nett von ihr, aber trotzdem leichtsinnig. So eine Kette ist auch kein 100%-iger Schutz. Ich würde in so einem Fall nicht öffnen.
Das ist ja schon leicht paranoid... man kann auch zu ängstlich sein. Hilfsbereitschaft ist wohl nicht so dein Ding.
Doch, ich helfe sogar sehr gerne, wenn es eine für mich gefahrlose Situation darstellt. Ich glaub, da muß ich keine Beispiele nennen, da kann sich jeder was drunter vorstellen. Aber wer Fremden gegenüber ein gesundes Mißtrauen entgegenbringt und nicht gleich jedem arglos die Tür öffnet, der ist vielleicht vorsichtig, aber noch lange nicht paranoid! Und lieber helfe ich einmal zu wenig, als daß ich mich selber einmal zuviel in Gefahr bringe. Denn dann hilft mir nämlich auch keiner mehr!
Du brauchst niemanden in die Wohnung zu lassen. In der Sendung "Aktenzeichen XY ungelöst" wurde auch immer davor gewarnt.
Das kommt heute übrigens wieder!
Ja, das ist unsinn. Es gibt kein Gesetz, das verlangt, einen Fremden in die Wohnung zu lassen, auch nicht, wenn er aufs Klo muss. Bei mir hat wirklich mal jemand geklingelt, dem hab ich gesagt, dass ein paar Häuser weiter eine Arztpraxis ist, wo man ihn sicher aufs Klo gehen lässt. Und so gibt es sicher genug Möglichkeiten in der Stadt und auf dem Land gibt es Büsche ;-)
Es ist richtig das niemanden verwert werden darf seine Notdurft zu verrichten. Das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung ist jedoch höher angesiedelt, deshalb musst du niemanden in dein Privatwohnung lassen!
Nein, eindeutig.
Ok, aber ich muß privat auch niemandem öffnen, der nach einem Glas Wasser verlangt. Kann ja auch ein Trick sein. Denn das kann er überall sonst auch bekommen und so schnell verdurstet niemand.