Neue Wohnung - Klo regelmäßig verstopft
Guten Morgen zusammen,
ich beziehe seit Mitte September 2013 eine neue Wohnung. In diesen wenigen Wochen hat sich meine Toilette 3 mal verstopft und ich konnte beobachten dass das Wasser in der Dusche nicht richtig abfliesst. Ich bin immer sorgfältig mit der Toilette umgegangen, d.h. ich habe keine Essensreste etc. in der Toilette weggeschmissen. Gestern hat sich nach einem Stuhlgang wieder die Toilette verstopft und mir reicht es jetzt. Meine Frage ist nun, welche Rechte ich habe, wenn ich mich bei dem Eigentümer beschwere. Wer trägt die Kosten der Reparatur?
Vielen Dank für eure Hilfe!
6 Antworten
Abwasserrohre und - Leitungen gehören wie die sonstigen Installationen (Elektro, Gas, Wasser) zur Mietsache selbst. Der Vermieter hat sämtliche Installationen dem Mieter in einem geeigneten Zustand für den vertragsgemäßen Gebrauch zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten (§535 Abs 1 S 2 BGB). Dabei ist der Vermieter von Wohnraum ist grundsätzlich mietrechtlich nicht verpflichtet, die in den Mieträumen angebrachten Installationen (zum Beispiel die in den Wänden verlegten Wasser- bzw. Abwasserrohre) regelmäßigen Kontrollen zu unterziehen, wenn sich an ihnen keine Unregelmäßigkeiten zeigen (AG Menden, Urteil vom 2. September 1998, Az: 4 C 117/98).
Der Mieter hat die Kosten für die Beseitigung einer Verstopfung nur dann zu tragen, wenn er die Verstopfung schuldhaft verursacht hat. Einzelheiten dazu nachstehend. Haftung mehrerer Mieter siehe unten.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/a1/abfluss.htm
Haben Nachbarn das selbe Problem? Ich würde es zunächst einfach mal im "Guten" probieren und beim Vermieter anrufen. Wenn Du nicht Schuld bist an der Sache, dann muss das natürlich der Vermieter beheben. Die Beweislast liegt bei ihm.
Die Verstopfung muss der Vermieter beheben. Sollte sich aber herausstellen, dass du dafür verantwortlich bist, dann kann er die Kosten auf dich abwälzen. Es kann natürlich auch sein, dass ein anderer Mieter in diesem Haus durch unsachgemäßes Handeln die Verstopfung verursacht hat, dann bist du natürlich nicht in der Haft.
Das stellt der Klempner fest, wenn er das Corpus delicti aus dem Rohr zieht.
Musst Du nicht. Der Vermieter muss beweisen, dass Du Schuld hast, nicht umgekehrt...
In unserem ehemaligen Mietshaus wurde eine Verstopfung durch Damenbinden hervorgerufen. Der Mieter in der obersten Etage war demzufolge schuldfrei, da es sich um einen männlichen Single handelte.
Vermutlich ist das Rohr durch Kalkablagerungen verstopft. Für die Reparatur ist der Vermieter zuständig.
Die Kosten zur Beseitigung von Rohr-(Abfluss) –Verstopfungen hat der Mieter nur dann zu tragen, wenn er die Verstopfung schuldhaft verursacht hat. Dafür das der Mieter eine Verstopfung des Abflussrohres verursacht hat, ist der Vermieter beweispflichtig. Auch wenn der Vermieter grundsätzlich nicht verpflichtet ist, die Abflussrohre im Haus in regelmäßigen Abständen überprüfen zu lassen, trifft ihn ein Verschulden zumindest dann, wenn häufige Verstopfungen auf eine Zusetzung der Rohre hindeuten und der Vermieter auch dann auf eine jährliche Überprüfung verzichtet . So urteilte das LG Berlin GE 88, 413
Wohnst Du im Erdgeschoss? Vielleicht verlegt eine Baumwurzel das Abflußrohr. Wenn dem so ist, trägt der Vermieter die Kosten. Finden sich Binden, Papierhandtücher oder ähnliches im Rohr, dann trägst Du die Kosten.
Aber wie kann ich beweisen, dass ich keine Schuld an der Verstopfung habe?