Arbeitslos trotz Schulpflicht?
Gerade 15 geworden und schon flattert Brief von Job Center ein mit Termin binnen einer Woche. Am Termintag war Nachmittagunterricht, deshalb nicht hingegangen. Nun kommt grosser Brief mit "Arbeitspaket" (8 seitig zum Ausfüllen) und eine Liste von Unterlagen, welche ich einreichen soll (aktuelle Meldebescheinigung, Schulbescheinigung, Kindergeldnummer, Kopie vom Pass und Aufenthaltsbescheinigung), doch es besteht in diesem Bundesland mindestens bis Abschluss der 9.Schuljahres Schulpflicht. Wie lässt sich Arbeitslosigkeit also die Pflicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen mit der Schulpflicht und damit dem Arbeitsverbot vereinbaren?
12 Antworten
Wie lässt sich Arbeitslosigkeit also die Pflicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen mit der Schulpflicht und damit dem Arbeitsverbot vereinbaren?
Im Alg2-Bezug existiert keine Pflicht - als Anspruchsvoraussetzung -, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Insofern muss man das auch nicht mit einer Schulpflicht vereinbaren.
Was von dir gefordert wird, ist a) der Nachweis, dass du nicht vom Leistungsbezug als Ausländer ausgesclossen bist (daher Pass und Aufenthaltsbescheinigung), dass b) die Kommune zuständig ist, wo Antrag gestellt wurde (Meldebescheinigung), dass c) eine Vermittlung (Jobsuche, Maßnahmen) aktuell unzumutbar sind, weil du zur Schule gehst (Schulbescheinigung) und d) ein Nachweis über vorrangige Leistungen (Kindergeld).
Alles relativ normal, denn ab 15 gilst du im SGB II als grundsätzlich erwerbsfähig und hast darzulegen, weshalb du nicht der Vermittlung zur Verfügung stehst; wobei die meisten der Unterlagen (außer der Schulbescheinigung) dem Amt eigentlich schon vorliegen sollten, wenn du und deine Eltern Leistungen beziehen.
Schulpflicht heisst ja aber wohl nicht, dass Du auch die Schule besuchst, oder? Und wenn man an Termintagen verhindert ist aus gutem Grund, dann ist es doch kein Ding, da vorher mal anrufen (oder anrufen lassen) und ihn zu verlegen. Einfach nicht hingehen und nichts tun ist sicher keine akzeptable Loesung. Dann haette man das vor Ort gleich klaeren koennen oder am Telefon und eine Schulbescheinigung haette genuegt. Es besteht auch kein Arbeitsverbot fuer 15 jaehrige, da haben frueher die meisten schon gearbeitet. Es besteht lediglich eine Schulpflicht bis 9 Schuljahren, das ist was anderes und die koennte man mit 15 ja durchaus schon hinter sich gebracht haben oder bald bringen, wenn man mit 6 Jahren in die Schule kommt. Und das Amt will ja wohl nur gewisse Nachweise haben.
Hab gehört, sehr viele Jugendlich besitzen heute schon eines oder gar mehrere handys oder smartphones. Mit den Dingern soll es tatsächlich auch noch möglich sein, zu telefonieren. Gewusst wie und rechtzeitig vorher bescheid sagen, erspart manchen späteren Ärger. Eltern wissen so was mitunter auch.
Sollten wir uns alle nicht einmal langsam Gedanken darüber machen, wieso wir es schon als normal und gar nicht schlimm empfinden, wenn Behörden jetzt schon 15 Jährige ausfragen und in den "Arbeitsmarkt" drängen.
Was geht die das an?
Wohin entwickeln wir uns eigentlich?
Schleichende Veränderungsprozesse beinhalten die Gefahr, daß irgendwann gegebenenfalls nicht einmal die unwürdigsten Menschenrechtsverletzungen in Frage gestellt werden.
Also ich habe sicherlich keine Lust, für die Selbstverwirklichung anderer zu bezahlen. Die können sich gerne mit ihrer eigenen Hände Arbeit in den Zustand der Wirklichkeit versetzen. (Alleine der Euphemismus "Selbstverwirklichung" für "seinen Spaß haben" erinnert mich fatal an "feiern" als Synonym für "sich die Birne zusaufen" unserer derzeitigen Party-Gesellschaft – könnt Ihr gerne machen, aber ohne meine Unterstützung.)
Und wenn der Wert eines Menschen an seiner Leistungsfähigkeit gemessen würde, hätten wir gar keine Sicherungssysteme, soviel ist sicher.
Das Dich "Selbstverwirklichung" an "sich die Birne zusaufen" erinnert, spricht von Deiner bedauernswerten Erfahrung, die ich glücklicherweise nicht teile.
Hätten Deine Eltern keine Lust gehabt, für Deine Selbstverwirklichung zu zahlen, hättest Du Deine Kindheit wohl kaum überlebt. Auch Deine Leistungsfähigkeit war oft nicht gegeben und die Beurteilung Deiner Leistung durch andere war und wird stets sehr unterschiedlich ausfallen.
Das Du hier überhaupt schreiben kannst, verdankst Du Deinen Sicherungssystemen, die Dir andere geschenkt haben.
Ein bißchen Dankbarkeit wäre sicher angebracht und verpflichtet jene, denen es besser geht, auch wieder etwas zurück zu geben. Das gilt auch für Dich.
Deine egoistische, undankbare Einstellung und Überschätzung Deiner Leistung ändert nicht daran, daß auch Dein Wohlergehen abhängig von der Gabe anderer ist, wie in einer symbiotischen Welt unvermeidbar.
Selbstverwiklichung / Selbstentfaltung, seiner Natur und Stärkend entsprechend, ist die Grundvoraussetzung für ein funktionierendes symbioitsches System, daß für alle Lebewesen auf dieser Welt seit Millionen von Jahren gilt. Oder kritisierst Du auch den Baum, für seine Selbstentfaltung seiner Natur entsprechend?
Vielfalt bewirkt Ergänzung, statt Konkurrenz und bewirkt die Stabilisierung eines Lebenssystems.
Ohne Selbstentfaltung und Selbstentwicklung seiner Natur und Begabung entsprechend, schadet es nicht nur dem Ganzen, sondern würde dem Einzelnen eine Existenz ohne Leben einbringen, was den Zweck der Geburt ad absurdum führen würde und in Sklaverei münden kann, was mit dem Zwang verbunden ist, daß Leben eines anderen zu leben. Logisch, daß dies nicht zweckdienlich ist und gewiß keine anzustrebende Ideologie sein darf.
Wir sollten uns daran erinnern, daß die Natur gegen die Maßlosigkeit die Sättigung eingeführt hat und wir Menschen in unserer Gesellschaft das nützliche Prinzip vergessen haben, dies auch auf den Besitzt von Geld zu übertragen.
Nur ein System, worin die Ressourcen ausgeglichen sind, kann symbiotisch funktionieren. Nur darin kann sich Vielfalt entfalten, zum Vorteil aller.
Zu glauben, der eigene Erfolg sei unabhängig von anderen erreichbar, ist zwar aufgrund der verständlichen Angst vor dem Verlußt seiner Selbstwirksamkeit nachvollziehbar, aber ein Irrtum.
Es ist durchaus vernünftig 15-Jährige zu einer Berufsberatung einzuladen. Wenn sie länger zur Schule gehen wollen, ist ihnen das ja gegönnt. Viel schlechter ist es, wenn sich jemand mit 16 "auf der Straße" wieder findet, und dann nicht weiß, was er jetzt anfangen muss.
Wie kommst Du darauf, daß es sich hierbei um eine Einladung zu einer Berufsberatung handelt?
nein. das amt verhält sich selsam die meisten unter 16 bzw 18 haben keinen pass.(sondernb einen kinderausweiß) du wirst nach sachen gefragt die du gar nicht wissen kanst. eine aufentshalsbescheinigung brauchst du nur wen du nicht in deutschland geboren bist ein kopie vom pass hört sich selsam an es wird normalerweisse das orginal verlangt. Lass deine Eltern Nachfragen ob dort eine verweckselung vorliegt.das amt darf dir höchstens ein beratungsgespräch anbieten das tut aber schon die schuhle durch praktikumszeiten und unterlagen zur groben unterichtung. . Letzte frage: gar nicht normalerweise muß man beim amt gemeldet sein um von diesem angeschrieben zu werden.
In eine durch und durch nach ökonomischen Prinzipien funktionierende Gesellschaft, in der sich der Wert eines Menschen nach seiner Leistungsfähigkeit bemisst und in der Lebenserfahrung sammeln und Selbstverwirklichung nur Kostenfaktoren sind ... ein sichtbarer Ausfluss dieser m.E. perversen Denke ist die Verschulung des Studiums mittels Bachelor- und Master-Selektion.