Arbeitgeber meldet mich nicht ab?
Hallo, bis vor wenigen Tagen habe ich neben meinem Studium in einer Bäckerei gearbeitet. Dummerweise habe ich mich zu Beginn der Tätigkeit darauf eingelassen, keinen Arbeitsvertrag zu erstellen (diesen Fehler begehe ich bestimmt nie wieder!), aber mein Arbeitgeber hat mich vorschriftsgemäß bei meiner Versicherung gemeldet.
Jedenfalls habe ich gekündigt, da er mich immer wieder hat sitzen lassen, somit musste ich immer mehr und länger arbeiten, sodass mein Studium darunter gelitten hat.
Meine Sorge ist nun, dass er sich aus Trotz weigert, mich abzumelden, sodass ich bei meinem nächsten Job auf Steuerklasse VI hochgestuft werde. Ich habe ihm per Einschreiben bereits einen von mir verfassten Brief zukommen lassen, welcher Dauer und Beendigung unseres Arbeitsverhältnisses bestätigt - ein Exemplar soll er unterschrieben an mich zurücksenden. Somit hätte ich zumindest schriftlich den Beleg darüber, dass meine Tätigkeit bei ihm keinen Bestand mehr hat.
Den Brief habe ich erst vor zwei Tagen versandt, also habe ich natürlich noch keine Rückmeldung erhalten.
Wie soll ich mich verhalten, sofern er mir weder die Bestätigung zukommen lässt, noch mich abmeldet? Ich habe in Erfahrung bringen können, dass es nicht möglich ist, sich rückwirkend runterstufen zulassen, sobald ein neues Arbeitsverhältnis begonnen hat. Das wäre natürlich ausgesprochen ärgerlich, immerhin bekäme ich dann höchstens die Hälfte meines eigentlichen Lohnes...
Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht bzw. kann mir sagen, was im worst case Szenario zu tun ist?
4 Antworten
Wobei Du allerdings die überzahlte Lohnsteuer im Rahmen der Steuererklärung ab Beginn des Folgejahres in jedem Fall erstattet bekommen wirst. ( Ich weiß, dass Dir dies im Moment nicht so wirklich hilft. )
Erfolgt bei einem Wechsel des Arbeitgebers die Anmeldung durch den neuen
Arbeitgeber bevor der bisherige Arbeitgeber die Abmeldung vorgenommen
hat, erhält der neue Arbeitgeber die für das erste Dienstverhältnis
gültigen ELStAM (Steuerklasse I bis V) rückwirkend ab Beginn des
Dienstverhältnisses. Der bisherige Arbeitgeber erhält mit Gültigkeit ab
dem Tag der Anmeldung durch den neuen Arbeitgeber (Tag des neuen
Beschäftigungsbeginns) die ELStAM für die Steuerklasse VI, wenn er den
Arbeitnehmer noch nicht abgemeldet hat. Dies gilt allerdings nur dann,
wenn die Anmeldung durch den neuen Arbeitgeber innerhalb von 6 Wochen
nach Aufnahme der Beschäftigung erfolgt. Dagegen werden die
Lohnsteuerabzugsmerkmale für das erste Dienstverhältnis dem neuen
Arbeitgeber erst mit dem Tag der Anmeldung zur Verfügung gestellt, wenn
zwischen dem Beginn des Dienstverhältnisses und der Anmeldung mehr als
6 Wochen liegen.
Vielleicht hilft Dir dies etwas weiter.
In diesem Zusammenhang ist es jedoch vollkommen gleichgültig, ob Du nun bei Deinem vorherigen Arbeitgeber einen schriftlichen oder mündlichen Arbeitsvertrag hattest. Wichtig ist nur, dass Deine Kündigung beim vorherigen Arbeitgeber schriftlich ! erfolgte.
Danke für die Info! Ich werde am Montag beim Finanzamt anrufen.
Das schlimmste was du machen musst in eine Steuererklärung und dort dein Geld zurückholen.
Mein Mann musste das weil behauptet wurde er wäre noch gemeldet obwohl ein Anruf beim Finanzamt gereicht hätte das es nicht so war
Danke für deinen Ratschlag! :-)
Mir wurde gesagt, dass das eine lange Prozedur sei und man ewig auf sein Geld warten müsste... wie verhalte ich mich, wenn sich AG gänzlich weigert, mich abzumelden? Habe ich die Möglichkeit, ihm mit rechtlichen Konsequenzen zu drohen?
Ja es dauert etwas aber immerhin bekommt man sein Geld ! Du hast ja ein Brief per Einschreiben ihm Geschick würde jetzt warten und dann evtl zum Anwalt
Sehr eigenartiger Text. Was hat die Steuerklasse mit deiner Versicherung zu tun? Und Steuerklasse 1 oder 6 sind meines wissens gleich. Und ein mündlicher Vertrag ist auch gültig. Ich würde der Versicherung (was damit auch gemeint sein könnte) selbst eine Info schicken und den Sachverhalt mitteilen.
Pardon, natürlich wurde sowohl meine Versicherung, als auch das Finanzamt von meiner Tätigkeit in Kenntnis gesetzt. Und nein, Steuerklasse I und VI sind ganz und gar nicht identisch. Falls keine Abmeldung zustande kommt, bin ich im Falle einer neuen Arbeit für zwei Arbeitgeber tätig und habe somit viel größere Abgaben.
Mache das einfach selber melde dich zb bei deine -Krankenkasse und sage das du dort nicht mehr arbeitest!
Dein Lohn hat nichts mit der Abmeldung zu tun oder einer höheren steuer klasse außerdem als Student hast du ganz andere feibeträge!
In eine höheren steuer klasse kommst du erst wen du heiratest oder viel zu viel verdienst!
Aber ist es nicht so, dass man viel höhere Abzüge hat, wenn man in den Augen des Finanzamts für 2 Arbeitgeber tätig ist?
Wen das so wäre dann hat man auch mehr Abzüge aber das kann man einfach verhindern.!Nur weil du da nicht arbeitest wird er kaum etwas weiter zahle und damit ist auch das Finanzamt informiert!Wen du 2 Arbeitgeber hättest müsstest du das deinen Arbeitgebern sagen!
@herakles 300
Deine Aussage ist komplett falsch!
Als Lediger hat man ohne Kind immer die LStKl.I beim 1. !! Arbeitsverhältnis. Nimmt man eine weitere lohnsteuerpflichtige Tätigkeit auf, so hat man für den Lohn der 2. Arbeitstätigkeit die LStKl. VI !!
Und bei Verheirateten sind in Kombination die Steuerklassen IV / IV oder III / V möglich
Zum Thema Abmeldung: ( gleicher Link )
Abmeldung beim Bundeszentralamt für Steuern
Scheidet ein Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis aus, muss
der sog. ELStAM-Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) bereitstellt, der Tag der Beendigung des Dienstverhältnisses unverzüglich und auf elektronischem Wege mitgeteilt werden.
Frage also bitte beim Finanzamt nach, wie in einem solchen Fall zu verfahren ist. Denn das FA kann den AG vermutlich auch zur Abmeldung auffordern.