kann arbeitgeber will mich zwingen stellvertretende marktleitung zu machen?
hallo zusammen, mein arbeitgeber will mich zwingen das ich stellvertretende marktleitung mache, was ich aber nicht möchte. ich bin bei ihm als verkäuferin eingestellt in teilzeit jetz gerade mal 3 monate! nun ist die marktleitung auf unbestimmte zeit krank geworden, somit stehen im laden ab morgen nur noch ich und meine kollegin die auch erst 2 monate da ist! nun sagt er ich soll bzw muss die stellvertretung machen weil ja in meinem vertrag folgendes steht:"der arbeitgeber hat das recht, der arbeitnehmerin bei fortzahlung der bisherigen vergütung eine andere gleichwertige tätigkeit im betrieb zuzuweisen die ihren fähigkeiten und vorkenntnissen entspricht! also ich finde nicht das stellvertretende marktleitung eine gleichwertige tätigkeit ist, weil buchhaltung bestellung und personalplanung und das alles eben nicht zum profil einer teilzeitverkäuferin gehört!!! kann mir jemand sagen ob er das von mir verlangen kann? noch dazu habe ich ja einen schwerbehindertenausweis, und meine damalige anstellung als filialleiterin in einer drogerie aufgegeben weil ich es gesundheitlich nicht mehr geschafft hab. kennt sich da jemand aus?
5 Antworten
Im schlechtesten Fall könnte er es immer noch mit einer Änderungskündigung versuchen - er legt Dir einen neuen Vertrag zu geänderten Bedingungen vor (indem er die Stellvertretung mit in den Vertrag aufnimmt). Damit wird er aber vorsichtig sein, weil Du dann ja auch gehen könntest und er dann nur noch mit einer Kraft in dieser Situation da steht. Daher ist es eine zweischneidige Sache ....
Ich vermute daher, er wird Dich in dieser Situation erst einmal zu bearbeiten versuchen. Auf Dauer (längerfristig) könnte aber Deine Teilzeitstelle auf dem Spiel stehen - indem er sich jemand anderen sucht, der die Stellvertretung mit übernimmt.
ja das ist gut möglich, werden wohl ein paar diskussionen auf mich zukommen...
also dieser passus > gleichwertige Arbeit,bla bla> ist schon etwas dehnbar . Darauf würde ich deinen Arbeitgeber aber auch festnageln , weil gleichwertig ist deine jetzige Tätigkeit ja wohl kaum. Ausserdem könntest du noch mit deinem Schwerbehindertenausweis etwas erreichen; es ist allerdings nicht so einfach/ outest du dich zu sehr mit deiner Behinderung, kann er das als Kündigungsgrund benutzen; so in der richtung überforderungusw. oder Belastbarkeit usw. Versuche ihn lieber mit der Klausel festzunageln. Ich würde es auch nicht tun...... grüße ein arbeitgeberschwein......
mein halbwissen reicht jedenfalls aus, um zu wissen das in deutschland viele fiese arbeitgeber rumlaufen , die noch nie etwas von arbeitnehmerschutz und Rücksichtnahme auf besondere persönliche Situationen gehört haben; das mag ja in Schweden anders sein , hier aber nicht. Grüße mariechen3
:-))) naja er weiß ja eh das ich einen schwerbehindertenausweis hab....und wenn er mich jetz kündigt steht nur noch eine allein im laden....vielleicht frag ich auch morgen mal meinen anwalt was der meint!
achja...nicht alle arbeitgeber sind gleich zu stellen mit schweinen...und da du so lieb geantwortet hast bist du bestimmt ein loyaler arbeitgeber :-))) lg
Er kann dich nicht zwingen, das mal vorweg. Sicherlich wird er sich darauf berufen das du mal einen Filiale geleitet hast, das wäre der Ansatz für ihn das Weisungsrecht zu benutzen. Das steht hier: http://dejure.org/gesetze/GewO/106.html
Und genau darauf wird sich der Arbeitgeber auch berufen, das ist leider die bittere Realität.
Grundsätzlich hat ein Arbeitgeber Direktionsrecht. Er bestimmt also wer was im Betrieb zu machen hat. Wenn du dich weigerst eine adäquate Tätigkeit auszuüben, brichst du deinen Vertrag und kannst auch trotz Behinderung gekündigt werden.
Weisungsrecht ;-)
Ansonsten DH
Stellvertrender Marktleiter ist aber etwas anderes als eine "einfache" Verkäuferin. Es geht beim Direktionsrecht um gleichwertige Arbeit, das bedeutet bestimmt nicht das man fürs gleiche Gehalt eine im Normalfall wesentlich höher dotierte Tätigkeit annehmen muss. Der hier dargestellte Fall dürfte das Direktionsrecht nicht mehr abdecken. Ich persönlich würde zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen und mich beraten lassen.
naja stellvertretende marktleitung ist aber in keinsterweise gleichwertig somit ist das in meinen augen in keinster weise vertragsbruch , den die vertraglich vereinbarte arbeit leiste ich ja.
Zwingen nein. Aber warum nicht wenn du so gut bist.
aus gesundheitlichen gründen weil ich keine lust auf ein zweites burnout hab, und weil ich die verantwortung nicht mehr möchte...
@ mariechen: Die Schwerbehinderung kann der Arbeitgeber eben nicht als als Kündigungsgrund heranziehen. Eine Schwerbehinderung ist aber auch kein Freifahrtschein, das bedeutet nur das man einige Tätigkeiten nicht verrichten kann, man einen besonderen Kündigungsschutz hat, mehr Urlaub und sich von Merharbeit gemäß des Sozialgesetzbuch IX § 124, befreien lassen kann. Man muss sich schon mal etwas damit beschäftigen, sonst sehe ich das als gefährliches Halbwissen an. Und solltest du solche negativen Erfahrungen gemacht haben, dann bedeutet es nicht das dies die Regel ist. Sorry fürs Mecken-