Minijob neben Ausbildung steuerfrei?
Ich habe neben meiner Ausbildung ein Minijob angefangen und mein Arbeitgeber vom Minijob hat mich mit der Steuerklasse 1 eingetragen. Ich wurde jedoch vom Finanzamt wieder auf die Steuerklasse 6 eingestuft und muss somit Steuern bezahlen. Daraufhin hat mein Arbeitgeber mich wieder mit der Steuerklasse 1 eingetragen und es wurden keine Steuern mehr abgezogen. Im Folgemonat war ich wieder auf Steuerklasse 6 eingestuft mit einer Korrektur, sodass ich die Steuern vom Vormonat auch noch bezahlen musste. Grund sei meine Ausbildung (Hauptjob). Kennt sich jemand etwas genauer aus? Da ich immer wieder online lese, dass man neben seiner Ausbildung problemlos ein Minijob bis 450 € steuerfrei verdienen darf. Vielen Dank im Voraus.
5 Antworten
Dein Arbeitgeber vom Minijob darf dich nicht mit Steuerklasse 1 eintragen - die ist dem Hauptjob und damit deiner Ausbildung vorbehalten.
Du solltest ihn bitten, statt Lohnsteuerklasse 6 die Pauschalbesteuerung anzuwenden - dabei werden 2% deines Wahnsinnseinkommens an die Minijobzentrale überwiesen, der Rest gehört dir.
https://www.steuerklassen.com/minijob/steuerklassen-und-minijobs/
Versuche, diese Regelung auch rückwirkend durchzusetzen, zuerst mit deinen Arbeitgebern und deren Steuerberatern - auch beim Finanzamt arbeiten Menschen, die manchmal sogar Verständnis für Leute haben, die mit all den Paragrafen überfordert sind!
Da ich immer wieder online lese, dass man neben seiner Ausbildung problemlos ein Minijob bis 450 € steuerfrei verdienen darf.
Du kannst neben deiner Hauptbeschäftigung/Ausbildung einen 450-Euro-Minijob ausüben, solange dein Ausbilder nichts dagegen hat. Dieser ist jedoch weder steuer- noch sozialversicherungsfrei!
Falls dein AG vom Minijob die 2% Pauschalsteuer entrichtet, müßtest du diesen Minijob nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben ;-)
Falls dein AG des Minijobs dies nicht für dich entrichtet, könntest du mit ihm vereinbaren, dass er diese 2% Pauschalsteuer vom Nettolohn einbehält...
Wg. der Rentenversicherungspflicht (aktuell 3,7% vom Bruttolohn) kannst du eine Befreiungsantrag beim AG des Minijobs beantragen.
Infos findest du in der minijob-zentrale.de bzw. in dem Link hier:
www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html
Gruß siola55
Das wird ja nicht vom Finanzamt so eingestuft, sondern durch den Arbeitgeber des Minijobs oder ggf. durch den von ihm beauftragten Steuerberater.
Fazit: Du musst Deinen Arbeitgeber ansprechen und um entsprechende Änderung bitten!
Kennt sich jemand etwas genauer aus?
Dein Minijob Arbeitgeber ist ein Vollpfosten. Der soll ohne Steuerklasse pauschal anmelden. Was für ein Clusterfuck.
Ich kenne einen Steuerberater und es heißt dass man IMMER einen Minijob steuerfrei nebenher haben darf
Wobei die Betonung nicht auf "immer" sondern auf "einen" liegen sollte. Bei mehreren sieht es wieder anders aus. Aber das nur am Rande, hat mit der gestellten Frage ja nichts zu tun.
Lieber Carbon640, leider falsch deine Antwort:
Ein Minijob ist weder steuerfrei noch sozialversicherungsfrei - seit 2013 besteht die Rentenversich.pflicht für Minijobs mit aktuell 3,7% Beitragssatz vom Bruttolohn!