Arbeitsrecht: Schwanger aber kein Geld und keine Rückmeldung vom Arbeitgeber?

4 Antworten

Hier ist wohl einiges schiefgelaufen bei dir. Wenn der Frauenarzt die Schwangerschaft feststellt, dann fragt er danach, was man arbeitet und dann erklärt man ihm, dass man ständig schwer heben muss. Dann schreibt der Arzt einem ein Beschäftigungsverbot und Verbot von schwerem Heben aus. Der Arbeitgeber muss einem dann entweder einen Platz ohne Heben finden oder dich freistellen.

Ich weiss nicht, was dein Arbeitsvertrag sagt, ob es da Mindeststunden pro Monat gibt oder du wirklich auch gar nicht eingesetzt werden darfst ohne Grundlohn. Und wenn du dann eben nicht eingesetzt wirst, dann kannst du Alg2 sofort beantragen. Der Vertrag muss nicht gekündigt werden. Es gibt Tausende von Alg2 Beziehern mit bestehendem Arbeitsvertrag, das nennt man Aufstockung. Du hättest also einfach nur im ersten Monat ohne Einkommen den Antrag stellen müssen. Dann hättest du dein Einkommen nachweisen müssen und sie hätten dir einen Bescheid erteilen müssen (gegen den man auch Einspruch einlegen kann). Einfach keinen Antrag stellen, nur weil jemand dort meint, es ginge nicht, das ist Blödsinn. Man besteht darauf, einen Antrag zu stellen und fertig, das kann niemand verweigern.

Schreibt man der Firma was, dann behält man einen Durchschlag und schickt es mit Einschreiben. So hat man einen Nachweis für das Amt.

Du solltest dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein holen und dich dann beim Anwalt beraten lassen, das kostet dann nur ca. 15 Euro oder wende dich zumindest an einen Arbeitslosenverein.

Auf jeden Fall mal nicht von selbst kündigen.

Hat dich dein Frauenarzt nicht darauf hingewiesen wie du dich in der Schwangerschaft verhalten sollst? Ich meine z.B. kein Fahrrad fahren (wegen Sturzgefahr), schwer heben etc.

Und hat er dich nicht nach deinem Arbeitsplatz gefragt?

Wenn du bei deiner Arbeit viel und oft/ständig Schwer heben musst, wäre es eigentlich (zumindest in meinen Augen) die Pflicht deines Arztes dir für die Zeit deiner Schwangerschaft dich von der Arbeit freizustellen. Vorausgesetzt der Arbeitgeber kann keine andere Arbeit zu Verfügung stellen, wo man nicht schwer heben muss.

Du schreibst, du bist mittlerweile im 5 Monat. Was hast du die ganze Zeit gemacht?

Schwer dir da jetzt einen guten Rat zu geben. Normalerweise wartet man nicht so lang.

Wie bist du den versichert? Über den Arbeitgeber?

Ich bin mir nicht sicher ob man sich beim Arbeitsgericht unverbindlich diesbezüglich schlau machen kann, aber du könntest es ja mal dort versuchen.

Evtl. auch Mal bei der Krankenkasse nachfragen.

RedTwist 
Beitragsersteller
 31.01.2018, 22:03

ich hab die letzten paar Monate damit verbracht von Amt zu Amt zu rennen die mich andauern irgendwo weiter geschickt haben wo mir wieder keiner helfen konnte. Ich war bei der Diakonie die mir um ehrlich zu sein auch nicht wirklich weiter hilft. Mein Arzt hat mir schon gesagt dass ich nichts schweres heben darf aber vom Arbeitgeber wollte er nichts wissen, somit habe ich auch kein Attest von meinem Arzt dies bezüglich bekommen. Außerdem ist dabei wieder die frage ob mein Arbeitgeber darauf reagiert oder weiter still schweigt, denn eigentlich müsste ihm ja schon der Mutterpass gereicht haben vor allem weil man dort keine leichtere Arbeit findet. und ohne die ich nenne es jetzt mal Rückmeldung meiner Arbeitgebers kann ich weiterhin bei den Ämtern nichts machen und er wird mir sicherlich nichts zahlen.

Petwilleswissen  31.01.2018, 22:12
@RedTwist

Dann gehe aufs Gericht und lass dir einen Beratungsschein für einen Anwalt geben. So geht das ja nicht. Und der Arbeitgeber ist verpflichtet Auskunft zu geben. Am besten wäre, er würde dir ein ruhendes Arbeitsverhältnis bestätigen. Damit kannst du aufs Arbeitsamt gehen. Das geht. Das weiß ich genau. Bei meinem Mann ging es nämlich auch.

Natürlich können sie nicht einfach schweigen.

Hast du ein Beschäftigungsverbot bekommen oder einfach nur von dir aus gesagt, dass du nicht mehr eingeteilt werden willst? Mal bei der Krankenkasse angefragt?

Wenn du einfach so von dir aus sagst "Nee, da muss ich so schwer heben, teilt mich mal nicht mehr mit ein." dann können die da natürlich nichts machen und dann gibts halt auch kein Geld.

Wenn du ein Beschäftigungsverbot hast, muss der AG weiter zahlen und wenn du bisher nach Stunden bezahlt wurdest, dann eben den Durchschnitt der letzten 12 Wochen. Wenn du eine Krankschreibung vom Arzt hast, muss der AG ebenfalls erstmal 6 Wochen weiter zahlen, danach bekommst du Krankengeld von der Krankenkasse.

RedTwist 
Beitragsersteller
 31.01.2018, 19:38

die Sache ist ich habe damals meinem AG gesagt das ich schwanger bin mehr nicht ich habe nie gesagt dass ich nicht weiter arbeiten kann... sie sagten von sich aus dass ich dann halt nicht mehr bei ihnen arbeiten kann also dass sie mich nicht mehr anrufen werden also für die Arbeit und wenn es mir so nicht passt soll ich doch kündigen.

Irgendwo kann ich sie verstehen immerhin ist DHL bei uns nur Paketcentrum also keine andere Arbeit wie die mit mindestens 31kg Paketen, womit sich die frage ob ich dort noch arbeiten kann erübrigt.

ein direktes Attest habe ich nicht weiter gegeben eher eine Kopie meines Mutterpasses beim ersten Brief denn ich verschickt habe, da ich im Internet gelesen habe dass oftmals auch dies für den ag reicht und sie sich im normal Fall melden wenn sie ein Attest stattdessen haben wollen.

du solltest ungedingt rückwirkend der gewerkschaft beitreten da hast du rechtsschutz am arbeitsgericht.sonst hast du nur nachteile-wer nicht kämpft hat schon verloren.

RedTwist 
Beitragsersteller
 31.01.2018, 22:05

um der gewerkschaft bei zu tretten muss ich doch einen gewissen beitrag zahlen. wie soll ich das tun wenn ich keinen lohn beziehe und auch sonst kein einkommen habe

jopra  01.02.2018, 08:20
@RedTwist

arbeiten sie gratis?