Jobcenter fordert Gewerbeabmeldung?
Folgende Situation:
Person A ist 18 Jahre alt, geht zur Schule (12. Klasse, kurz vorm Abi) und hat vor 2 Wochen ein Gewerbe angemeldet (Start: 01.02) für Softwareentwicklung. Der Vater bezieht Hartz 4 (Bedarfsgemeinschaft). Nun hat Person A vom Jobcenter mal Dokumente zum ausfüllen bekommen, da musste Er unteranderem angeben wieviel er die nächsten 6 Monate verdienen wird (geschätzt). Dort trug er ca 200 euro ein, da Person A neben der Schule diese Tätigkeit ausüben wollte und dementsprechend keine hohen Gewinne erwartet.
Nun kam ein Brief vom Jobcenter, dass das Gewerbe als Minijob (450€) beurteilt wird und falls Person A nächsten Monat nicht soviel verdient, das Gewerbe zwangsläufig abgemeldet werden muss. Desweiteren wurde mitgeteilt, dass der Hartz 4 Satz für Person A bereits ab den nächsten Monat nicht mehr bezahlt wird, da bei > 450€ kein Anspruch mehr besteht, obwohl Person A bis jetzt noch nichtmal angefangen hat mit dem Gewerbe (erst ab dem 1. Februar).
Inwiefern ist das nun rechtens? Muss Person A dem nun nachkommen? und was wäre wenn Person A das Gewerbe nun sofort abmeldet, wird der Hartz 4 Satz für ihn dann in diesem Monat noch gezahlt?
3 Antworten
Das ist ja ganz schön schief gelaufen. Der Fehler war, dass Person A überhaupt ein Gewerbe angemeldet hat. Es sieht ja alles so aus, als liefe die Tätigkeit vorerst noch auf geringem Niveau. Wenn Person A richtig in die Gänge kommt, ist es immer noch Zeit, ein Gewerbe anzumelden.
Was auf jeden Fall auch schon in der Startphase geschehen sollte, ist die Meldung aller Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit an das Finanzamt und das Jobcenter. Das Finanzamt kann Person A in den ersten Monaten des Folgejahres in Kenntnis setzen und das Jobcenter muss wissen, wieviel Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben) Person A in welchem Monat erzielt hat, um die entsprechenden Abzüge von der Grundsicherung auszurechnen.
Hallo Loltana,
du hast beim ausfüllen des EKS-Bogen einen klassischen Fehler gemacht. Du hast deine Gewinnerwartung viel zu hoch angesetzt.
Such das Gespräch mit dem Amt undgebeeinen neuen EKS Bogen ab. Idealerweise holst du dir Hilfe
Und genau deshalb wird das nichts werden! Viel Erfolg!
200 euro sind nicht zu hoch, oder doch? soll ich da 10 euro angeben im monat oder wie?
Also, wenn der monaliche ALG II Satz bei knapp 500 Euro liegt sind 200 Euro viel Geld.
Aber es kommt auf eine realistische Einschätzung an. Ich gehe davon aus, dass Du im Vorfeld einen Businessplan mit einer entsprechenden Gewinnerwartung erstellt hast. Daraus entnimmst Du deine Zahlen.
Das Jobcenter hat offenbar keine Ahnung. Ein Gewerbe ist ein Gewerbe, egal, wie viel man dabei umsetzt oder verdient und es hat nicht das Geringste mit einem Minijob zu tun. Ein Minijob setzt ja einen festen Arbeitgeber voraus, ein Gewerbe (mehrere) Auftraggeber.
Allerdings wird die Gewinnerwartung auf den ALG2-Satz angerechnet. D.h. die BG bekommt entsprechend weniger Geld. Nach 6 Monaten wird dann abgerechnet, und evtl. zu wenig bezahltes Geld nachgezahlt oder zuviel bezahltes zurückgefordert.
Die Frage ist jetzt: Warum schätzt das Jobcenter das Gewerbe als Minijob ein? Auf welche Weise soll denn Umsatz erziehlt werden? Sind Auftraggeber vorhanden?
Bei 200 euro werden 80 euro angerechnet und 120 würde Person A 120 euro behalten ohne dass seine leistungen gekürzt werden oder nicht?
als selbstständiger softwareentwickler (ohne auftraggeber), also in foren nach aufträgen suchen und geld machen.
wat für businessplan xd isch will nur geld machen