muss er mir meine Post zustellen?
Guten Morgen liebe Community,
ich bin vor gut 3 Wochen bei meinem Ex-Freund ausgezogen und in einer "Nacht und Nebel"-Aktion zu meinem Vater nach Frankfurt gezogen. Aufgrund dieses spontanen Auszuges, habe ich natürlich keinen Nachsendeauftrag gestellt, da dieser ja auch einige Zeit braucht um zu greifen. Ich habe am Abend vor dem Auszug überall wo ich konnte meine Adresse geändert, sodass alle neuen Briefe direkt an die neue Adresse geliefert werden.
Dennoch gab es natürlich noch einige Briefe die bereits auf dem Weg waren und somit trotz des Entfernen meines Namens im Briefkasten meines Ex' gelandet sind. Bisher hat er mir meine Briefe ohne zu murren zugeschickt. Letzte Woche rieb er mir nur unter die Nase, dass noch Briefe bei ihm angekommen sind, doch auf eine Bitte mir die Briefe zuzuschicken reagierte er mit dem Satz "Sie liegen im Briefkasten, jetzt lösch meine Nummer! Wir wollen unsere Ruhe!"
Jetzt wollte ich mich informieren, wie weit und ob er überhaupt verpflichtet ist, mir meine Post zuzustellen? Ich weiß ja nicht, ob er sie evtl auch geöffnet hat oder so.
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen.
Liebe Grüße
16 Antworten
habe ich natürlich keinen Nachsendeauftrag gestellt, da dieser ja auch einige Zeit braucht um zu greifen.
Nachdem man den mittlerweile auch online stellen kann, dauert das maximal 2 Tage. Da wäre in den letzten 3 Wochen einiges an Post umgeleitet worden und beiden Seiten Stress erspart worden, meinst Du nicht auch?
nein, ist er nicht, überhaupt nicht
du kannst sie dir da abholen oder es lassen
öffnen dürfte er sie nicht, aber was weg ist, ist weg
das mit dem Abholen würde ein Problem werden, fürchte ich. Denn entweder liegen die Briefe nicht im Briefkasten, sondern irgendwo oben bei ihm, und wenn ich mich ankündige, wird er nicht aufmachen.... genauso öffnet er die Tür nicht, wenn ich mich nicht anmelde.
Nein, dazu ist er nicht verpflichtet. Er muss sie nur aufheben. das hat er gemacht. Hol sie also selber ab und hoffe, es kommen keine weiteren wichtigen. Wenn Du überall, wo es wichtig ist, die neue Adresse angegeben hast, wäre der Rest eh nur noch Werbung u.ä.
Ja, dann hol Deine Post da ab. Kannst ja ankündigen, wann Du kommst (ode rbesser jemanden hinschicken), damit er dann nicht da ist oder so. (er scheint ja nicht alleine zu leben). Bei Deinem alten AG kannst Du eine Kopie des Zeugnisses bekommen, notfalls.
Dann bitte den ehemaligen Arbeitgeber, ein zweites Exemplar an die neue Adresse zu schicken.
Hast du das deinem AG auch schriftlich mitgeteilt?
Öffnen darf er sie Auf jeden Fall nicht!
das er das nicht darf weiß ich,...aber ich habe ja keine Sicherheit, dass er es nicht doch macht.
In dem Briefen befindet sich unter anderem mein Arbeitszeugnis des letzten Arbeitgebers, wobei ich meinem alten Arbeitgeber inständig drum gebeten habe mir mein Arbeitszeugnis an meine neue Adresse zu senden,..was er ja nun nicht gemacht hat.
verpflichtet dir die Post nachzuschicken ist er nicht.....
leider ist mein alter Arbeitgeber auf meine Bitte mein Arbeitszeugnis an meine neue Adresse zu schicken nicht nachgekommen und das ist das einzige, was mich wurmt.