Anzeigepflicht bei Schenkung nicht erfüllt?
Meine Oma hat mir dieses Jahr um die 22.000€ geschenkt, es waren mehrere Beträge, die mir meine Oma im Laufe des Jahres überwiesen hat.
Leider habe ich diese Schenkungen dem Finanzamt nicht angezeigt, da ich der Meinung war, dass man dies tun muss, nur wenn der Freibetrag (200.000€) überstiegen wird.
Jetzt habe ich gelesen, dass ich eine Ordnungswidrigkeit gemacht habe. Mich würde interesieren, wie hoch die eventuelle Strafe sein könnte.
1 Antwort
Ähm... joah...
also ich habe auch nur ein etwas veraltetes Erbschaftsteuergesetzbuch zur Hand, doch das billigt den Abkömmlingen der Kinder, also den Enkeln, Steuerklasse I und dementsprechend einen Freibetrag von 200.000 € zu.
Den hast du mit deinen 22.000 € soweit ich sehen kann nicht überschritten.
Ich würde es nachträglich einfach noch anzeigen, Finanzämter sind da oft relativ kulant, nebenbei hätten sowohl deine Oma ALS AUCH du eine Anzeigepflicht gehabt... viel kommt dabei nicht raus. Insbesondere nichts was Steuerverkürzung angeht.
Dann melde es nachträglich
Das werde ich tun. :)
Gut. Wie gesagt... Finanzämter sind da durchaus relativ kulant.
Wobei in der Regel auch bei 22. 000 € in mehreren Beträgen die Wahrscheinlichkeit eher gering ist, dass die Finanzverwaltung von sowas erfährt.
Das sehe ich auch so. Nur es wäre auch interessant zu wiessen, wie hoch die Strafen für sowas sind. Ich konnte diesbezüglich keine Infos finden.
Ja der Freibetrag wurde nicht überschritten, also ich werde dem Staat kein Geld (Steuer) schulden, trotztem musste ich es aber melden...