Anzeigepflicht bei Schenkung nicht erfüllt?

1 Antwort

Ähm... joah...

also ich habe auch nur ein etwas veraltetes Erbschaftsteuergesetzbuch zur Hand, doch das billigt den Abkömmlingen der Kinder, also den Enkeln, Steuerklasse I und dementsprechend einen Freibetrag von 200.000 € zu.

Den hast du mit deinen 22.000 € soweit ich sehen kann nicht überschritten.

Ich würde es nachträglich einfach noch anzeigen, Finanzämter sind da oft relativ kulant, nebenbei hätten sowohl deine Oma ALS AUCH du eine Anzeigepflicht gehabt... viel kommt dabei nicht raus. Insbesondere nichts was Steuerverkürzung angeht.

Adler011 
Beitragsersteller
 08.12.2021, 22:40

Ja der Freibetrag wurde nicht überschritten, also ich werde dem Staat kein Geld (Steuer) schulden, trotztem musste ich es aber melden...

BeviBaby  08.12.2021, 22:40
@Adler011

Dann melde es nachträglich

Adler011 
Beitragsersteller
 08.12.2021, 22:41
@BeviBaby

Das werde ich tun. :)

BeviBaby  08.12.2021, 22:43
@Adler011

Gut. Wie gesagt... Finanzämter sind da durchaus relativ kulant.

Wobei in der Regel auch bei 22. 000 € in mehreren Beträgen die Wahrscheinlichkeit eher gering ist, dass die Finanzverwaltung von sowas erfährt.

Adler011 
Beitragsersteller
 08.12.2021, 22:45
@BeviBaby

Das sehe ich auch so. Nur es wäre auch interessant zu wiessen, wie hoch die Strafen für sowas sind. Ich konnte diesbezüglich keine Infos finden.