erbrecht wenn Grundstück vor tod verkauft wird
Hallo, eine Oma verkauft an eine ihrer vielen enkelinnen ihr gartengrundstück weit unter wert. Sagen wir Grundstück ist 70000,00 € wert und sie verkauft es für 20000,00 €. Erste Frage haben die Kinder der Oma recht einspruch zu erheben bzw müssen diese vorher gefragt werden? Zweite Frage wenn Oma und Opa versterben, gibt es für die Kinder kaum Erbe, könnte aber mehr da sein wenn Oma das Grundstück für den eigentlich Wert verkauft hätte. Können die Kinder sich den Pflichtteil von der Enkelin holen obwohl es ein Verkauf war und keine Schenkung?
2 Antworten
Das sind aber mehr als 2Fragen. 1..Einspruch : negativ--wenn Oma verkauft können Kinder nix machen 2.Kinder müssen nicht gefragt werden--wenn Oma noch selber entscheiden darf. ( wenn keine Entmündigung vorliegt!) 3.Ist der Verkauf abgewickelt mit Notar und allem Drum und Dran ist dieser Besitz nicht mehr im Eigentum der Oma und daher auch KEIN Pflichtteil an die Kinder.
Billiegirls Antwort ist grundsätzlich richtig: Oma kann mit ihrem Vermögen zu Lebzeiten machen, was sie will, braucht also niemand, auch nicht die künfdtigen Erben zu fragen, wenn sie ihr Grundstück verkaufen oder verschenken will. Nur: Wenn Oma innerhalb von zehn Jahren nach dem zu einem unter dem Wert liegenden Verkauf des Grundstücks verstirbt, könnten ihre pflichtteilsberechtigten Erbenb verlangen, dass die Differenz zwischen Grundstückswert und Kaufpreis (= der "Schenkungsanteil") fiktiv dem Nachlass Omas zugeschlagen und der Pflichtteil (= ein Geldbetrag, kein Anteil am Nachlass) daraus berechnet wird. Allerdings dieser Differenzbetrag schmilzt innerhalb der 10 Jahre jährlich um 10% ab. Das bedeutet z.B. Wenn Oma 5 Jahre nach dem Verkauf/Schenkung verstirbt, hat sich der fiktiv zuzuschlagende Betrag auf 50% ermäßigt. Ich hoffe, dass Sie diese Rechnung verstehen.