Schenkung/geliehenes Geld an die Erben zurückzahlen?
Mein Freund hat von seiner Oma zu Lebzeiten einiges an Geld bekommen um Schulden abzubezahlen. Es wurde nie richtig vereinbart ob das Geld zurück gezahlt werden muss bzw. ob es sich um eine Schenkung bzw. Leihgabe handelt. Entweder hat die Oma das Geld selbst abgehoben oder meinem Freund eine schriftliche Vollmacht mitgegeben in der Stand dass er so und soviel abheben darf (Sparbuch z.b.). Seine Oma ist nun gestorben und er weiß nicht ob er das Geld zurückzahlen muss an die Erben (seiner Mutter Tante und dem Onkel). Es ist halt nicht klar dass dieses Geld nur ein Darlehen war. Das mit dem Geld ist ca. 6 Jahre und die Oma war bis zum Schluss bei vollem Verstand. Danke für eure Hilfe
3 Antworten
Hat seine Oma gesagt, dass sie es ihm schenken will, oder hatte ergefragt, ob sie es ihm leiht? Es ist 6 Jahre her, hat die Oma mal nach einer Rückzahlung gefragt?
Wenn es nur ein Darlehen war, dann müsste er es an die gesetzlichen Erben, also Seine Mutter und deren Geschwister zurück zahlen.
Der Teil, der über 10 Jahre her ist, ist rechtlich erledigt, ausser es wäre schriftlich niedergelegt.
Wegen des Restes scheint es eine Frage seiner Fairness zu sein.
Er würde den Betrag zurückzahlen aber könnte nur auf Raten. Dies müsste einfach besprochen werden. Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Antworten.
"Abwarten und Tee trinken"!
Die Zeit heilt nicht nur, sondern läßt auch vergessen, was ohnehin nur schwer zu beweisen wäre.
Ungenügende Information! Etwas ausführlicher darf es schon sein, du möchtest doch brauchbare Antworten!
Habe ich gerade ergänzt, bin leider zu schnell auf den Sendenbutton gekommen.
Vielen Dank für die Antwort. So gesehen wurde schon einmal geredet wie er denn einen Teil abstottern will aber nicht direkt. Seine Oma hat die letzten Jahre keine Forderung gestellt. Eine der Schenkungen ist über 10 Jahre her. Er hat schon nach einer Leigabe gefragt aber eine andere Summe wurde von ihr als Hilfe angeboten.