Schenkung von Bargeld Eltern Kind?
Hallo habe eine Frage bezüglich der Schenkung von Geld.
Eltern haben ja einen Freibetrag von EUR 400.000,00 pro Kind alle 10 Jahre. Wenn eine Mutter ihrer Tochter also EUR 20.000,00 überweist ist das rechtlich kein Problem und auch nicht zu verteuern.
Wie sieht es aber aus wenn die Mutter der Tochter jetzt EUR 20.000,00 bar in die Hand gibt und die Tochter diese EUR 20.000,00 dann auf ihr Konto einzahlen will?
Ab EUR 15.000,00 muss das ja gemeldet werden aber wie läuft das mit dem Nachweis ab? Kann man beim Notar einfach beglaubigen lassen dass die Mutter der Tochter EUR 20.000,00 geschenkt hat ohne Probleme oder gibt es da andere Schwierigkeiten bei Bargeld?
Würde mich über Antworten freuen.
6 Antworten
Hi! Ich glaube du vermischst da das steuerliche und das GWG-Thema. Für die Anmeldung der Schenkung - ganz grundsätzlich - bist Du und nicht die Bank verantwortlich. Es erfolgt bankseitig niemals eine Meldung an das Finanzamt, dass da Schenkungen stattgefunden haben könnten. Was die Bank im Auge haben muss ist zu überwachen, ob Einzahlungen von Bargeld im Bereich der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung relevant sein könnten - daher kommt die Grenze von 15.000 Euro. Aber einzahlen könntest Du auch mehr, solange Du falls nachgefragt wird glaubhaft machen kannst, dass das alles seine Richtigkeit hat.
Was die Bank an das FA abführt sind nicht freigestellte Steueranteile aus der Besteuerung von Zinseinnahmen - natürlich kann man über die Summe auch zurück rechnen auf die Guthaben und es würde schon auffallen, wenn da plötzlich Riesenunterschiede sind.
Aber nicht bei 20.000 Euro. Wenn Du es genau wissen willst sprich doch einfach mal mit Deinem Bankberater, der wird dir sagen können, wie Du Dich verhalten solltest. Gruss
Meines Wissens nach muss das dem Finanzamt mitgeteilt werden. Probleme gibts da keine. Wobei aber auch niemand auf die Idee kommen würde da nun explizit nachzufragen, wenn du es nicht mitteilst...
Dann nimmst du halt einen Kontoauszug von dir mit, der belegt, dass du das Geld von deinem Konto zuvor abgebucht hast und sagt, dass das ein Geschenk an deine Tochter sei. Wer Steuerhinterziehung und Geldwäsche betreibt geht nicht zum Finanzamt - der bestreitet andere Wege. Du kannst ja auch zuvor beim Finanzamt anrufen und dein Anliegen schildern. Die werden dir sicher ganz genau sagen, was sie von dir in dem Fall wollen.
Statt der Aussage würde ich es mal mit nem geschwärzten Kontoauszug der Mutter versuchen aus dem hervorgeht das es von ihrem konto abgebucht wurde.
Wenn die Mutter der Tochter 20 000€ in die Hand drückt, dann passiert nichts anderes als bei einer Überweisung. Bei der Tochter tauchen dann halt 20 000€ auf dem Konto auf. Interessiert doch keinen. Sie kann ja ihr Auto verkauft haben.
Die Schenkung kann die Tochter über ihre Einkommensteuererklärung anzeigen.
Und dort wird nach der Quelle gefragt. Woher kommen die 20T€? Von der Mutter. Brauchst dir nur mal das Formular runter zu laden, dort stehen die Fragen auf 4 Seiten.
Kann man beim Notar einfach beglaubigen lassen dass die Mutter der Tochter EUR 20.000,00 geschenkt hat
Wie sollte er das denn können? Woher soll er denn wissen, ob das stimmt?
Einfachste Lösung: Man zahlt das Geld einfach nicht auf einmal ein sondern in mehreren Teilen, also z.B. 4x 5000 Euro pro Woche
Weshalb soll es eie Barübergabe sein? Bei Überweisung von Konto zu Konto sollte es doch keine Schwierigkeiten geben, bei Barübergabe muß die Herkunft sicher nachgewiesen werde, ehe der Eingang bestätigt wird, es könnte sich ja um Geldwäsche handeln.
ab EUR 15.000,00 bei der Einzahlung muss es dem Finanzamt gemeldet werden von der Bank und dann muss man nachweisen woher das Geld kommt. Reicht dann die Aussage dass es ein Geschenk war? Weil da kann ja dann der Gedanke auf Steuerhinterziehung, Geldwäsche etc entstehen