muß man steuern auf schuldenerlass zahlen?

2 Antworten

http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/berblick-erbschaftsteuer-schenkungsteuer.html

Steuerfrei ist unter anderem

Erlass von Schulden (
 § 13 Abs. 1 Nr. 5 ErbStG ) , die durch die Gewährung von Mitteln zum Unterhalt oder zur Ausbildung entstanden sind. Auch die Gewährung von angemessenen Mitteln zum Unterhalt oder zur Ausbildung ist steuerfrei. Wendet der Erblasser oder Schenker dem Schuldner außer dem Erlass noch anderes Vermögen zu, entfällt die Steuerbefreiung, wenn die Steuer aus der Hälfte des neben dem Schulderlass zugewandten Vermögens gezahlt werden kann. 
Der Erlass von sonstigen Schulden
 ist steuerfrei, wenn die Schulden wegen der Notlage des Schuldners erlassen werden und die Notlage nicht durch den Erlass beendet wird.

Wie man durch einfaches Googeln herausbekommt.

Das hängt davon ab, ob es sich um betriebliche Schulden handelt oder um Private.

Bei privaten Schulden müssen dann noch die Freibeträge berücksichtigt werden.