Verdopplung der Kinderfreibeträge bei unbekanntem Vater?
Und zwar folgendes: Ich bin verheiratet und habe Kinder. Der Vater des Kindest ist unbekannt. Ich habe in meiner Steuererklärung die Verdopplung der Kinderfreibeträge beantragt da der Vater unbekannt ist.
Nach §32 (6) Nr. 1 : Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird für jedes zu berücksichtigende Kind des Steuerpflichtigen ein Freibetrag von 2 358 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) sowie ein Freibetrag von 1 320 Euro für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes vom Einkommen abgezogen. 2Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, verdoppeln sich die Beträge nach Satz 1, wenn das Kind zu beiden Ehegatten in einem Kindschaftsverhältnis steht. 3Die Beträge nach Satz 2 stehen dem Steuerpflichtigen auch dann zu, wenn 1. der andere Elternteil verstorben oder nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist oder..
Der Vater des Kindest ist zwar nicht verstorben aber er ist unbekannt, das ist doch das selbe. Kann ich einen Einspruch einlegen? Oder hat das Finanzamt recht?
5 Antworten
Auch wenn der Vater unbekannt ist, besteht ein Kindschaftsverhältnis zu dem Vater. Das Finanzamt wird da wahrscheinlich nicht einfach so den doppelten Kinderfreibetrag gewähren, sondern nachfragen, welche "Nachforschungen" unternommen worden sind, um den Vater ausfindig zu machen. Die Kinderfreibeträge verdoppeln sich nur, wenn der Vater amtlich nicht feststellbar ist.
Die Staatsangehörigkeit interessiert das deutsche Steuerrecht nicht. Wenn allerdings kein Wohnsitz/ gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland besteht, ist der Vater nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Damit verdoppeln sich die Kinderfreibeträge ebenfalls.
Super. Weisst du auch zufällig wie man vorgehen muss um das zu erreichen? Meine Frau hat ein Kind mitgebracht, der Vater lebt irgendwo im Ausland und es besteht keinerlei Kontakt. Danke
man muss einen antrag beim finanzamt stellen, die unterlagen einreichen und nachweisen das er keinen unterhalt zahlt und im ausland unbekannt verzogen ist. dann bekommt man beide kinderfreibeträge auf die karte. der hat allerdings erst bei sehr hohem einkommen einen effekt.
Man erhält normalerweise einen halben Freibetrag pro Kind. Wenn der leibliche Vater keinen Unterhalt zahlt (bzw. nicht mindestens 75 % des Unterhaltes), dann kann der andere Elternteil den vollen Freibetrag für sich beanspruchen.
Ich tue das seit Jahren, indem ich in der Steuererklärung in der Anlage Kind das Kästchen "ich beantrage den vollen Freibetrag, da der andere Elternteil nicht mindestens 75 % des Unterhaltes zahlt" ankreuze. Da die Väter meiner Kinder keinen Unterhalt leisten, habe ich schon seit Jahrzehnten den vollen Kinderfreibetrag und das wird immer anerkannt vom Finanzamt.
Viel bringt das aber nicht, denn wenn man Kindergeld erhält, dann wirkt sich der Freibetrag ja nicht bei der Einkommenssteuer aus, lediglich beim Soli und der Kirchensteuer und das ist nicht viel.
Nur wenn man sehr viel verdient und der Freibetrag günstiger ist als das Kindergeld, dann bringt es größere Vorteile.
Ich persönlich finde nicht, dass ein unbekannter Vater das gleiche ist wie ein verstorbener Vater. Wird also vermutlich wohl nicht klappen.
Letztlich wirst du ja wohl wissen mit wem du alles im bett warst. Und wenn nicht würde ich das erst recht nicht mit Steuervorteilen belohnen.
Bei Punkt 2 steht auch noch folgendes:
2. der Steuerpflichtige allein das Kind angenommen hat oder das Kind nur zu ihm in einem Pflegekindschaftsverhältnis steht.
Und das gibt es ja in meinem Fall. Also das ich (der Steuerpflichtige) allein das Kind angenommen habe.
"Kind angenommen" heißt adoptiert. Und das hast du nicht, ist ja dein leibliches Kind, das auch einen Vater hat.
Das ist natürlich nicht dasselbe. Warum ist denn der Vater unbekannt? Unbefleckte Empfängnis wirds ja nicht gewesen sein? ;-)
So Kinder zu Zeugen und nicht förderfähig und nicht gewollt. Aber wenn Du verheiratet bist, kann dein Mann das Kind ja als eigenes anerkennen. Da reicht eine Vaterschaftserklärung. Insbesondere in deinem Fall geht das, weil ja noch kein Vater diese Vaterschaft angenommen hat.
Für deinen Mann ist das aber eine extrem große Tat. Die hat enorme Folgen für Ihn. Und er hat Dich ja schon geheirate, was auch eine riesen Tat ist für Dich und das kind indirekt die verantwortung zu nehmen und die Meinung anderer dazu zu ertragen. Er wird damit unterhaltspflihtig, auch nach einer Scheidung. Die Vaterschaft ungültig zu erklären bedarf dann einer gerichtsverhandlung. Da reicht es nicht das ihr euch einig währet. Zumal bei einer Scheidung ja eh meist ein Rosenkrieg gerade von Frauen losgetreten wird.
Du kannst Dich auch bei der Diakonie, Charitas und Profamilia dazu vorurteilsfrei, kostenlos und diskret beraten lassen.
PS: Echt, ich hasse euch Frauen dafür so Kinder in die Welt zu setzen.
Pf in der Regel sund da auch die Männer beteiligt.
ja, ich nehme den mann ja nicht in schutz, oder? Sind beide ziemlich assi!!!! Und jetzt fragen wer das bezahlen soll? Und das arme Kind.
Du sagst das du Frauen dafür hasst. Also ich sehe da eine eindeutige Schuldzuweisung in Richtung Frau
Ja, in deutschland suchen sich Frauen Ihren mann selbst aus! Sind ja kein muslimischer Glaubensstaat. Die Frau kennt den Vater nichtmal und verhüttet nicht richtig. - Was meinst du was ein Mann für möglichkeiten hat eine Frau rumzukriegen ohne gewalt? Keine, die Frau muss ihn schon wollen bbzw. aussuchen. Und diese Frau ist ziemlich wahllos und bürdet jetzt anderen die kosten dafür auf. Ärgert mich. - Das Männer einen schlechten ruf haben ist ja nun auch nichts neues, was einen enttäuschen könnte.
Das gilt genau so für die Männer. Oder meinst du der arme Mann muss nehmen was er kriegen kann und kann natürlich nicht auch noch drauf achten das Verhütung auch seine Sache ist? Und Männer sind ja überhaupt nicht dafür bekannt wahllose Sexkontakte zu haben. Nee deine Sicht ist ziemlich einseitig . Wer miteinander Sex hat ist voll verantwortlich für alles was daraus folgen kann. Egal ob Mann oder Frau.
Ich hab doch gesagt beide!!!! Aber der Mann muss toll sein, sonst wäre er ja so verzweifelt bei Ihr zu bleiben weil er keine andere findet! Und sie ist mit ihm ins Bett. Oder gehst du mit Menschen ins Bett die du asozial findest?
Es kommt bei dir aber nicht so rüber als ob du beiden ihren Anteil zugestehst. Ich denke mal du bist vorbelastet . Du verurteilst sie und lässt ihn als mehr oder weniger Opfer dastehen.
nein, aber hier versucht gerade die Frau durch lügen die Gesellschaft dafür bezahlen zu lassen bzw. soziale Leistungen dafür abzustauben. - Der Mann kriegt sein Fett auch ab. Kannste glauben. Aber um den geht es hier nicht. Der war gerade nicht so dreißt. PS: Man muss aber sagen, der Erfolg gibt dem Mann halt recht.
Wieso den durch Betrügen ? Du unterstellst hier Sachen die nicht im entferntesten angedeutet werden. Sie weiss nicht wer der Vater ist. Punkt. Alles andere ist normale Rechtssprechung und hat nichts damit zu tun was du dir gerade so zurechtlegst..
Ist naheliegend. Natürlich kann es auch anders sein. Ist das deine Frau? Kann ja sein?
PS: Ich hätte nix dagegen das der Ehemann dafür das er hier Patchwork macht das finanziell vergütet bekommt. Allerdings sehe ich kritisch, das die Frau und der richtige Vater damit so leicht durchkommen und diese Form der Kinderzeugung damit auf eine Ebene kommt wie die monogame beziehung und Menschen die ihre Kinder selber finanzieren. Immerhin entstehen dem Mann mit dem nicht eigenen Kind indirekt finanzieller mehraufwand (die Frau hat keine guten jobaussichten/schulbildung, höhere miete für extra kinderzimmer, emotionaler stress durch betreuung und miterziehung des nicht eigenen Kindes, soziale gefälligkeiten an das Kind und fgemeinsamer freundschaftsfindung, stress und fehlende Zeit der mutter die sich da nciht nicht 100% nur für seine familie da sein kann, erbschaftsproblematik und alterssicherungetc...) - Ich finde aber auch nicht gut einen Mann unterhaltsmäßig ausbluten zu lassen, nur weil die Mutter nicht mit dem Vater zusammen sein will oder bemüht ist. Das der das angeblich nicht will, sind nur behauptungen von der Frau bzw. überhaupt Frauen. Gibt wenig kommentare von Männern die sagen ich hab ein Kind und ich will das nicht bei mir haben. (jedenfalls nicht öffentlich) - Weil das einfach sehr kompliziert ist und unserer Gesellschaft auch nciht gerecht ist, bin ich gegen soziale förderung für die Eltern. (Kind und neue Partner gerne.) Vorallem will ich eine stärkere förderung für gut laufende Beziehungen und Famlien.
Du weißt doch den Namen des Vaters. Er schuldet dir oder dem Staat noch unterhalt. Das Jugendamt kümmert sich darum.
Sie weiß Seinen Vor und Nachnamen und das er in München wohnen soll. (Ich wohne auch in München)
Das ist interessant.Was passiert wenn der Vater zwar bekannt ist aber kein deutscher Staatsbürger ist und auch nicht in D lebt?