Anwaltskammer wegen Kostenfestsetzungsbeschluß?
Ich möchte mich über meinen Anwalt beschweren, der mir seit Monaten keine Auskunft gibt. Ich bekomme noch ein paar Tausend Euro Anwaltskosten und Gerichtskostenvorschuß von dem Beklagten. Das Gericht entschied zum meinen Gunsten. Mein Anwalt kämpfte jedoch danach noch persönlich wegen seiner Kosten, hat jedoch vorm Oberlandesgericht verloren, da er zuviel verlangt hat. Nun meldet er sich einfach nicht mehr und ist nicht erreichbar.
Jetzt möchte ich mich an die Anwaltskammer wenden. Der Streit über die Kosten zieht sich nun schon 1 Jahr hin, nur weil mein Anwalt 2000€ zuviel Gerichtskosten bei der Kostenfestsetzung veranschlagt hat. Der Fall wurde von dem Beklagten vor Gerichtstermin durch Überweisung der eingeklagten Summe erledigt, der RA wollte jedoch Geld für einen nicht stattgefunden Gerichtstermin.
5 Antworten
Ein bißchen wenig Informationen, um eine sichere Wertung vornehmen zu können.
Vielleicht, vielleicht aber auch nicht, wenn der Beklagte etwa den Nachweis erbringt, daß er zur Klageerhebung keinen Anlaß gegeben hat. In dem Fall trägt der Kläger die Verfahrenskosten, also Du.
Erkennt der Beklagte die Klageforderung an und ergeht ein Anerkenntnisurteil, so unterliegt der Beklagte, so dass er an sich nach § 91 die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hätte. In Ausnahme hierzu sieht § 93 vor, dass die Kosten dennoch dem Kläger auferlegt werden können, wenn der Beklagte sofort anerkennt und zur Klageerhebung keine Veranlassung gegeben hat.
Hat Dein Anwalt für Dich die Kostenfestsetzung betrieben, dann spricht einiges dafür, dass der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat und das Gericht (Rechtspfleger) prüft, ob die vom Anwalt zur Kostenfestsetzung angemeldeten Kosten auch dem Umfang und der Höhe nach entstanden sind. Ein KFB wird erlassen gegen den Einspruch eingelegt werden kann, wenn er nach Auffassung einer der Parteien nicht zutreffend ist. Deshalb auch Entscheidung durch das OLG.
So lange Dein Anwalt vom Beklagten nicht alle Kosten des Rechtsstreits (Anwaltsgebühren) erhalten hat und Deine Vorschußzahlungen nicht ausreichend waren um alles abzudecken, so lange schuldest Du ihm die vollständigen Gebühren, während bei den Gerichtskosten sicher davon ausgegangen werden kann, das Du die bezahlt hast es sei denn Dein Anwalt ist für Dich insoweit in Vorlage getreten.
Jedenfalls sollte Dich Dein Anwalt umfassend über den aktuellen Sachstand informieren und auch abschließend abrechnen, je nach Sachstand. Kommt er einer solchen Aufforderung durch Dich nicht nach, so hast Du natürlich das Recht Dich an die zuständige Anwaltskammer zu wenden, damit Deinem Anwalt entsprechend Druck gemacht wird.
Nun meldet er sich einfach nicht mehr und ist nicht erreichbar.
Dann setzt man sich ins sein Büro und wartet etwas. Normalerweise kann auch die Sekretärin was zu Stand der Dinge sagen.
Solange der Gegner die Kosten zu bezahlt hat, gibts nichts zz besprechen. So ein Anwalt ist keine Telefonseelsorge.
Dauert alle zu lange setzt man eine angemessene Frist und klagt dann. Ich würde dem einfach jede Woche ein Fax schicken und nachfragen. Das nervt den mehr
Anwälte gehören zu den unangenehmsten Berufsständen überhaupt. Bei mir kam sogar mal ein Mandantenverrat vor. Ich stehe kurz davor, die Rechtsschutz zu kündigen, da mir nicht ganz klar ist, ob mir die Gegenseite im Streitfall, oder der eigene Anwalt mehr zwischen die Beine tritt.
Es sollte jemand mal eine Seite machen, wo man Anwälte bewerten kann. Ich glaube, es gibt keine Bewertungen, weil sich das keiner traut.
Kann man ja so machen, wie die Arbeitszeugnisse. Nichts negatives, aber man weiß, was gemeint ist.
Ich denke nicht, das Du was erreichen kannst. Die darf man fürstlich bezahlen, selbst dann, wenn sie die Interessen der Gegenseite vertreten und einen belügen.
Gerichtskosten legt das Gericht fest
es handelt sich wohl um Anwaltsgebühren ....
Die Anschrift der zuständigen Anwaltskammer findest du ganz sicher im Internet