Notfrist vom Landesgericht abgelaufen, nächster Schritt?
Guten Tag,
kurz zur eigentlichen Situation: mein Vater hat sich letztes Jahr ein Auto gekauft und schon nach 4 Monaten (nach langem hin und her mit dem Autohändler) Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrags erhoben. Grund: unter anderem gefälschte Papiere und Falschangaben zum Zustand des Autos. Leider ist er auf einen klaren Betrug reingefallen. Es geht um ein Streitwert von 9.300 Euro.
Es war von vorne rein klar das er diese Klage gewinnen wird. Bestätigt vom Anwalt und später auch vom zuständigen Richter.
Nachdem mein Vater schon ein Gerichtstermin wahrgenommen hat, bei dem der beklagte nicht erschienen ist, wurde ein Versäumnisurteil ausgesprochen mit einer Notfrist von 2 Wochen.
Der beklagte hat weder Einspruch erhoben noch sich überhaupt irgendwie gemeldet und hat diese Notfrist einfach ignoriert. Mittlerweile sind 4 Wochen seit dem Ablauf der Notfrist vergangen, und mein Vater weiß einfach nicht mehr weiter. Meine einzige Unterstützung die ich ihm geben kann, ist die Hoffnung dass irgendjemand Ahnung oder Erfahrungen mit sowas schon gemacht hat und mir hier vielleicht eine Antwort geben könnte.
Was wäre denn nun der nächste Schritt?
Was wäre im Falle das der beklagte (Autohändler) einfach abgehauen ist? (Kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber wäre durchaus möglich.)
Und ist es normal das dass Gericht so viel Zeit verstreichen lässt, ohne sich zu dem weiteren Ablauf zu äußern, obwohl es um eine seit 4 Wochen abgelaufene Notfrist geht?
Ich bedanke mich im Voraus, und wünsche euch einen schönen Tag!
4 Antworten
Das Gericht ist raus.
Ihr habt ein Urteil und Titel. Dieser ist Rechtskräftig.
Nun müsst Ihr (oder beauftragt der Anwalt) den Gerichtsvollzieher.
Am besten mal beim Amtsgericht bei Euch anrufen und mit dem Gerichtsvollzieher sprechen.
Das Landgericht hat mit all dem nichts mehr am Hut.
Beim Amtsgericht (in eurer Stadt oder Ortsteil) arbeitet der Gerichtsvollzieher, der ist für Euch Zuständig. Einfach anrufen.
Ok verstehe, danke für die Antwort!
Du musst zwischen Straf- und Zivilrecht unterscheiden. Der Termin beim LG war sicherlich wegen der Betrügereien des Verkäufers, also dass er dafür bestraft wird.
Davon hat dein Vater rein gar nichts.
Dein Vater braucht Zivilrecht, damit er sein Geld zurück bekommt.
Das stimmt so nicht, der Termin beim LG war ein Gütetermin bei dem man sich entweder einig wird oder es zu einem Urteil seitens des Richters kommt. Da es hier um ein Betrug geht, war natürlich abzusehen das dass ganze einen Urteil vom Richter zur Folge haben wird.
Zum Gerichtsvollzieher ist der nächste Schritt, wenn ihr eine vollstreckungsfähige Ausfertigung des VUs habt. Das Urteil ist ja mittlerweile rechtskräftig.
Das hat der Richtiger ihm auch gesagt, kann man aber pauschal sagen nach welcher Zeit man einen Gerichtsvollzieher anheuert? Nach dem 4 Wochen seit dem Ablauf der Notfrist vergangen sind, wird es doch langsam mal Zeit oder sehe ich das zu optimistisch?
Sofort hingehen sobald ihr den Titel habt. In dem Fall wäre ich schon seit vier Wochen da
Darum kümmert sich doch das Gericht oder nicht?
Nein, das Gericht sagt nur wer Recht hat. Den Rest macht der Gerichtsvollzieher, dass ist euer Bier.
Nein. Es ist dem Gericht egal, was Du mit dem Urteil machst. Die haben ihren Job dort erledigt. Der Anwalt ist jetzt der Mann. Oder Dein Vater möglicherweise selbst.
Ok das wusste ich jetzt ehrlicherweise nicht, ich war der festen Überzeugung das dass Gericht die Sache weiter steuert und letztlich auch beendet. Dann wird es wohl die Aufgabe von seinem Anwalt sein. Danke für die Info!
Ruft doch einfach mal einen örtlich zuständigen Gerichtsvollzieher an. Es kann auch sein, dass das Amtsgericht Euch den richtigen nennt. Das sind nette Leute. Er wird Dir sagen, ob Ihr etwas machen könnt oder ob er den Auftrag von einem Anwalt haben muss.
Dein Vater hat doch einen Anwalt. Der wird jetzt sicherlich mahnen etc. Zahlen muss doch eh der Händler. Und wenn er Händler ist, dann hat er auch genügend pfändbares Eigentum.
Dein Vater hat doch einen Anwalt.
Ja das stimmt, leider hatte er aber noch keine Möglichkeit mit seinem Anwalt zu sprechen. Daher frage ich hier um vielleicht ein bisschen Klarheit zu schaffen und ihn zu beruhigen.
Das kannst Du. Ein rechtskräftiges Urteil gibt es ja. Da muss auch gar nicht mehr geahnt werden - da hatte ich Mist geschrieben. Der Anwalt sollte den Gerichtsvollzieher direkt beauftragen können. Ich weiss nicht, ob Ihr das selbst machen könnt. Aber mit dem Urteil in der Hand sollte auch das klappen.
Dann müsst ihr jetzt einfach mal warten.
Bei Gericht dauert eh alles immer.
Ich warte seit April auf einen Titel vom Gericht der mir zusteht.
Redet mit eurem Anwalt
Ist also das Landesgericht mit dem Urteil komplett raus aus der Sache, und ich kann einen Gerichtsvollzieher vom Amtsgericht anrufen obwohl der Streitwert über 4.000 Euro liegt?