Kann man ohne Anwalt vor Gericht gewinnen oder max. Vergleich?
Hallo,
ich habe einmal eine theoretische Frage. Kann man mit einer Klage bei eigentlich eindeutiger Rechtslage auch ohne Anwalt vor Gericht gewinnen? Oder wird ein Richter es dann maximal auf einen Vergleich hinauslaufen lassen?
Der Anwalt des Beklagten hat sich inzwischen außergerichtlich gemeldet und sagt eine Erfüllung der Forderung aus der Klage zu, stellt jedoch zudem Erwartungen (Wünsche) an den Kläger die mit der Klage nichts zu tun haben.
Sähe es nun vor Gericht ohne Anwalt bei dennoch eindeutiger Rechtslage für ein Urteil erfahrungsgemäß schwierig aus?
5 Antworten
Die Praxis hat gezeigt, dass Richter sich immer auf die Seite des wirtschaftlich stärkeren schlagen und Argumente zwar gesagt werden dürfen, aber nicht berücksichtigt werden. Dies geschieht sowohl mit als auch ohne Anwalt.
Kann man mit einer Klage bei eigentlich eindeutiger Rechtslage auch ohne Anwalt vor Gericht gewinnen?
Wenn die Sachlage eindeutig ist du diese gut vortragen kannst und die Gegenseite auch nicht unbedingt von einem guten Anwalt vertreten wird, sollten die Chancen gut stehen.
Oder wird ein Richter es dann maximal auf einen Vergleich hinauslaufen lassen?
Das entscheidet nicht der Richter, sondern die Prozessparteien. Der Richter kann dies nur anregen.
Dem widerspreche ich und kann dies durch aktuelle hautnahe Erfahrung untermauern
Oder wird ein Richter es dann maximal auf einen Vergleich hinauslaufen lassen?
Hier liegt schon der Fehler. Nach 278 ZPO gibt es vor der Hauptverhandlung eine Güterverhandlung mit dem Ziel einen Vergleich herbeizuführen.
Und hier liegt der nächste Fehler. Die muss es nicht geben. Sofern aus dem außergerichtlichen Austausch schon ersichtlich wird, dass eine gütliche Einigung nicht erzielt wird, gibt es diesen Versuch vor Gericht auch nicht nochmal.
wenn die gegenseite einen anwalt hat, dann würde ich nicht ohne gehen.
Wenn die Sache so sicher ist, fallen die Kosten ja an die Gegenseite.
Ein Anwalt ist einfach nur eine Privatperson, die Ahnung von der Rechtslage hat oder zumindest weiss, wo man relevante Stellen im Gesetz findet. Wenn du selbst Plan hat gehts natürlich auch ohne...außer es gibt eine Pflicht.
Keine Pflicht. Die Klage befindet sich vor dem Amtsgericht. Streitwert unter 5000 Euro.
Das hieße aus man muss die Begründungen und Rechtsvorschriften aus der Klagschrift auf die man sich bezieht vor Gericht vortragen?
Kann man es als gutes Zeichen sehen, dass die Gegenseite beantragt mit der Zustellung der Klage abzuwarten und sobald der Kläger den Vergleich angenommen hat, wäre evtl eine Zustellung der Klage nicht mehr vonnöten?
Außerdem wurde von der Gegenseite das Gericht gebeten möglichst keine weiteren kostenauslösenden Maßnahmen zu ergreifen.