Kostenfestsetzungsbeschluss was tun?
Ein Bekannter er bezieht Rente in Höhe von 720 Euro Er muss jetzt laut Kostenfestsetzungsbeschluss der Gegenseite 3000Euro bezahlen Was kann er machen, wenn die Gegenseite keine Ratenzahlung akzeptiert ? Gibt es da auch anwälte die einen da helfen, wenn ja welchen Fachrichtung müsste er da nehmen ?
3 Antworten
Er wird dann die Vermögensauskunft abgeben müssen und sollte sich ein P-Konto zulegen. Dann sind 1.079,- € pfändungsfrei pro Monat.
Den Rest kann der Gläubiger abgreifen.
Wenn er nur 720,- € EM-Rente bezieht, sollte er aufstocken lassen. Bei tw. EM wendet er sich ans Jobcenter ansonsten ans Sozialamt.
hat er denn Prozesskostenhilfe beantragt?
Ansonsten muss er diesen Betrag in einem Stück zurückzahlen.
Die Banken geben Kredite.
Er muss sich einen Kredit bei der Bank holen und den dann in RAten zu 50 € zurück bezahlen.
Er muss sich einen Kredit bei der Bank holen
Keine seriöse Bank wird einen Kredit jemanden gewähren iHv 3.000,-€ bei einem monatlichen Einkommen von 720,-€ welches unter der Pfändungsgrenze liegt.
Wenn er unter der Pfändungsgrenze liegt,was kann er da tun ?
mit dem einkommen liegt er unter der Pfändungsgrenze. niemand kann ihm von dem Geld was wegnehmen. ich würde Privatinsolvenz beantragen.
PI wegen 3.000,- €?
ja. er kann es nicht zahlen. somit st er überschuldet.
Ja, die kommen nicht für die kosten der gegenseite auf
wie soll er das auf einmal bezahlen,wenn er nur 720 Euro Erwerbsminderungsrente bezeiht ?