Kostenfestsetzungsbeschluss was tun?

3 Antworten

Er wird dann die Vermögensauskunft abgeben müssen und sollte sich ein P-Konto zulegen. Dann sind 1.079,- € pfändungsfrei pro Monat.

Den Rest kann der Gläubiger abgreifen.

Wenn er nur 720,- € EM-Rente bezieht, sollte er aufstocken lassen. Bei tw. EM wendet er sich ans Jobcenter ansonsten ans Sozialamt.

hat er denn Prozesskostenhilfe beantragt?

Ansonsten muss er diesen Betrag in einem Stück zurückzahlen.

Die Banken geben Kredite.

Wohnlandschaft 
Beitragsersteller
 25.09.2016, 07:59

Ja, die kommen nicht für die kosten der gegenseite auf

wie soll er das auf einmal bezahlen,wenn er nur 720 Euro Erwerbsminderungsrente bezeiht ?

Deepdiver  25.09.2016, 08:00
@Wohnlandschaft

Er muss sich einen Kredit bei der Bank holen und den dann in RAten zu 50 € zurück bezahlen.

Antitroll1234  25.09.2016, 08:45
@Deepdiver

Er muss sich einen Kredit bei der Bank holen

Keine seriöse Bank wird einen Kredit jemanden gewähren iHv 3.000,-€ bei einem monatlichen Einkommen von 720,-€ welches unter der Pfändungsgrenze liegt.

Wohnlandschaft 
Beitragsersteller
 25.09.2016, 09:42
@Antitroll1234

Wenn er unter der Pfändungsgrenze liegt,was kann er da tun ?

mit dem einkommen liegt er unter der Pfändungsgrenze. niemand kann ihm von dem Geld was wegnehmen. ich würde Privatinsolvenz beantragen.

kevin1905  25.09.2016, 13:03

PI wegen 3.000,- €?

Maloiya  26.09.2016, 17:31
@kevin1905

ja. er kann es nicht zahlen. somit st er überschuldet.