Wie Geld aus vor Gericht geschlossenem Vergleich bekommen?
Situation ist folgende: Vor dem Arbeitsgericht wurde ein Vergleich geschlossen, dieser besagt das der Beklagte an den Kläger eine Summe zu zahlen hat, jedoch ohne irgendeine Fristnennung o.ä. Meine Fragen sind nun folgende: Muss der Kläger wieder vor Gericht um an sein Geld zu kommen? Verjährt so ein Anspruch aus dem Verglleich? Wie kommt der Kläger an sein Geld ohne erneut einen Anwalt einachlten zu müssen? Muss er den Kläger mahnen? Wie ihr seht null Ahnung.. Hoffe auf Rat! Danke
6 Antworten
Entsprechend den Schuldner anschreiben und ihn zur Zahlung auffordern (Termin nicht vergessen - genügend Zeit einräumen um evtl. vorher fälligen Zahlungseingang (Gehalt) zu ermöglichen).
Wenn die Frist verstrichen ist, ihn in Verzug setzen und erneute Frist einfordern bevor weitere gerichtliche Schritte unternommen werden.
Eigentlich kommt das Urteil einem Titel gleich und somit hast Du 30 Jahre Zeit die Schuld einzuholen.
Vergiss Verzugszinsen nicht. ;-))
Anmerkung: nur persönliche Meinung - keine wirkliche Rechtsauskunft
Du kannst beim Arbeitsgericht, das diesen Vergleich ausgehandelt hat, eine "vollstreckbare Ausfertigung" beantragen (schriftlich!!) Damit kannst du zum zuständigen Gerichtsvollzieher. Dieser wird die Forderung dann eintreiben. Er muss dem Schuldner allerdings die Möglichkeit der Ratenzahlung (höchstens 6) einräumen. Wenn wirklich nichts zu holen ist, muss er Insolvenz anmelden.
Muss der Kläger wieder vor Gericht um an sein Geld zu kommen? Nein, mit dem Vergleich ist das Verfahren rechtskräftig beendet.
Verjährt so ein Anspruch aus dem Verglleich? Ein Vergleich ist mit einem Urteil also Titel gleichzusetzen, titulierte Forderungen verjähren nach 30 Jahren.
Wie kommt der Kläger an sein Geld ohne erneut einen Anwalt einachlten zu müssen? Muss er den Kläger mahnen?
Nein, einen Anwalt braucht er nicht unbedingt dafür. Der Kläger muß der Gegenseite eine Zahlungsfrist (mit Datum) setzen und weiter mitteilen, daß wenn der Betrag nicht zu diesem Zeitpunkt hereinkommt, er die Vollstreckung einleiten wird.
Für diese Vollstreckung kann der Kläger dann schon mal beim Arbeitsgericht eine "vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs" beantragen. Denn nur mit dieser kann der Gerichtsvollzieher vom Kläger beauftragt werden.
Herzlichen Dank an alle! Das geht ja echt flott hier.. Ich habe noch ein, zwei Fragen.. Sagen wir mal der Beklagte reagiert nicht.. Muss ich diese vollstreckbare Ausfertigung des Vergleichs bei dem Gericht beantragen wo der Vergleich geschlossen wurde? Geht das mehr oder weniger formlos (ohne Terminvereinbarung, keine besondere Anlaufstelle)? Und was kostet der Spaß? Und wenn er was kostet kann ich mir das wiederholen oder macht das automatisch der GV? Ich danke euch seeeeeehr....
Die Urteilkopie kostet normalerweise gar nichts. Der GV könnte eine Vorschusszahlung verlangen, die er aber beim Gläubiger wieder einzieht.
Die vollstreckbare Ausfertigung kannst Du formlos z.B. mit einen kurzen Schreiben beantragen.
Hey,
ich würde den Anwalt einschalten, den Du (hoffentlich) auch beim letzten mal hattest. Da Du als Kläger im Recht bist, werden die Verfahrenskosten eh dem Beklagten auferlegt.
Wenn dein Anwalt Vorkasse sehen will, kann man diesen auch gut in raten abzahlen, so was gibt es nämlich auch.
Das keine Frist genannt wurde, ist natürlich nicht perfekt, allerdings stehst Du vor Gereicht ja im Recht, sonst hättest Du nicht den "Zuspruch" erhalten, dass der Beklagte zahlen MUSS.
Gruß
Urteil / Beschluss nehmen und ab zum Gerichtsvollzieher am Amtsgericht. Das geht ohne Anwalt. Die Rechtspfleger dort sind gerne behilflich.
Vollzug ist immer sofort, ohne dass es einer Frist bedarf.
Hoffentlich ist der Arbeitgeber nicht schon insolvent.
Viel Glück
Besser geht es nicht !!!! DH