Gültigkeit eines Versäumnisurteil?
Hallo,
bei einem Umzug und dem damit einhergehenden Sortieren meiner alten Unterlagen, fand ich ein altes Versäumnisurteil. Vor langer Zeit, 2004, verklagte ich jemanden zur Zahlung einer schuldigen Geldsumme. Das ganze ging dann entsprechend vor Gericht, wo dann ein Versäumnisurteil gegen den Beklagten erteilt wurde, welches vorläufig vollstreckbar ist.
Da seiner Zeit viel in meinem Leben passiert ist, hatte ich mich nicht weiter drum gekümmert. Doch nun liegt mir eben dieses Urteil wieder vor und habe mal die Summe mit dem vom Beklagten zu zahlenden Zinssatz verrechnet. Das Resultat: ich würde gerne das Urteil vollstrecken! Jedoch weiß ich nicht, ob es noch gültig ist, bzw. wie man es nach so langer Zeit noch vollstreckbar machen kann. Ich habe da leider keine Ahnung und kann mir zZt auch keinen Anwalt leisten, der mich da beraten könnte.
Hat hier jemand Ahnung davon?
Vielen Dank im vorraus für eure Antworten.
2 Antworten
Wenn du aus dem Versäumnisurteil vollstrecken möchtest, musst du beim Prozessgericht (= das Gericht, bei dem das Verfahren lief, unter Angabe des Aktenzeichens) eine "Vollstreckbare Ausfertigung" beantragen. Dafür genügt ein einfaches Schreiben an das Gericht. Schicke vorsichtshalber die Abschrift deines Urteils mit. Deswegen, weil ich nicht abschätzen kann, wie 2004 bei deinem Gericht mit der EDV gearbeitet wurde. Wenn du dir trotzdem unsicher bist, kannst du dich unverbindlich an die auf den gerichtlichen Anschreiben angegebenen Telefonnummer wenden.
Danach kannst du in die Zwangsvollstreckung übergehen.
Ein Titel, hier das Versäumnisurteil, ist 30 Jahre lang gültig.
Hallo, vielen Dank noch mal für die rasche Antwort und deinen Infos/Tipps. Ich werde das mal so machen. Viele Grüße
Das Resultat: ich würde gerne das Urteil vollstrecken!
Dir ist schon klar, dass
- Du keine Zinseszinsen erheben darfst
- Zinsen auch der Regelverjährung unterliegen und der Schuldner sich auf die Einrede der Verjährung berufen kann bezüglich der Zinsen vor dem 01.01.2015, welche nicht tituliert wurden?
Wende dich ans Gericht und fordere eine vollstreckbare Ausfertigung an, dann wende dich damit an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des zuständigen Amtsgerichts am Wohnort des Schuldners.
Erstmal danke für deine Antwort und deinen Tipps! Das mit den Zinsen hast du missverstanden. Ich habe nicht erwähnt, dass ich persönlich Zinsen erhebe. Ich meine die Zinsen, die mit dem Urteil festgelegt sind: 5% über dem Basiszinssatz.
Ich meine die Zinsen, die mit dem Urteil festgelegt sind: 5% über dem Basiszinssatz.
Nein das habe ich richtig verstanden.
Trotzdem du kannst nur Zinsen verlangen, die mittituliert wurden oder eben nicht tituliert sind, sich aber auf den Zeitraum seit dem 01.01.2015 beziehen.
Beispiel:
- Titel Hautpforderung: 100,- €
- Zinsen hieraus mittituliert 5,- €
- Zinssatz 5% pro Jahr
- Deine Gesamtforderung wären nun 120,- €. 105,- € aus dem Titel sowie je 5,- € an Zinsen für die Jahre 2015, 2016, 2017 (und anteilig 2018 müsstest du noch hinzuaddieren).
*Wenn das Urteil vorläufig vollstreckbar ist, verlange vorsichstshalber auch noch einen "Rechtskraftvermerk".