Kostenfestsetzungsantrag erhalten, wann muss gezahlt werden?

3 Antworten

Das ist innerhalb von zwei Wochen zu zahlen. Der Beschluss ist ein Titel, der ohne weitere Mahnung vollstreckt werden kann.

Users12 
Beitragsersteller
 08.12.2021, 15:33

danke

Grundsätzlich sofort, innerhalb 2 Wochen wären wohl noch "ohne schuldhaftes Zögern"; ist aber sofort vollstreckbar, falls sich aus dem Urteil nichts anderes ergibt, etwa eine Zahlungsvereinbarung oder Frist zur Wohnungsräumung udg. Wir reden hier im übrigen über den Kostenfestsetzungsbeschluß, der vom Gericht mit dem Urteil oder separat zugestellt wird, was der Kläger beantragt ist erstmal nur Papier.

Die Gerichtskosten sind mit ausgeurteilt, die sind auf den Titel zu bezahlen, nicht an das Gericht. Die hat der Kläger schon vorgeschossen, kann noch was draufgekommen sein, oder waren ehemals Prozeßkostenhilfe.

Ich hab auch mal in eigener Sache, war ich noch Anwalt, einen zusätzlichen Titel wegen nachträglicher Kosten erwirkt, weiß aber nicht mehr, wie das gekommen ist. Aber das war eine Sache, da gehe ich mal in 5 Jahren oder den Erben hinterher.

Ich hatte auch mal eine erfolgreiche Klage für Mandanten auf Rückzahlung seiner Mietkaution nach Auszug, aber das war so eine internationale Immobilienanlagefirma, die auf Wohnungsmiete nicht ausgerichtet war und keine Zahlungsaufforderungen beantwortete, von Luxemburg aus. Wohnung lag in den Stockwerken oberhalb des zentralen Einkaufszentrums der Stadt. Mandant brauchte Geld nicht, also Zwangshypothek in das mittlere Grundstück von dem Einkaufszentrum, Wiedervorlage in 20 Jahren. Nach 2 Jahren konnte es denen nicht schnell genug gehen, das zu bezahlen, mit damals 6,5% Zinsen, um die Hypothek gelöscht zu kriegen ;))

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Users12 
Beitragsersteller
 08.12.2021, 15:49

danke für die Antwort

Users12 
Beitragsersteller
 08.12.2021, 15:56
@Users12

heißt das, auf den Antrag muss man erstmal nicht reagieren?

Users12 
Beitragsersteller
 08.12.2021, 15:57
@Users12

Also, wird nach einiger Zeit ein weiteres Schreiben auf den Verlierer des Prozesses zukommen?

Saradoc  08.12.2021, 18:02
@Users12

Richtig, im gelben Umschlag; geht dann normalerweise fix, ist ja alles geklärt.

Saradoc  08.12.2021, 18:05
@Users12

Doch, wenn das nicht stimmt, was die zusammengerechnet haben, solltest Du. Aber das macht im Prinzip das Gericht von Amts wegen, die können das.

Der "Gewinner" beantragt die Kosten, die er haben will. Das Gericht entscheidet über den Antrag und setzt die Kosten fest.

Zahlen muss du erst auf den Kostenfestsetzungsbeschluss.

Saradoc  08.12.2021, 19:37

Jau. "Gewinnen können auch mehrere, oder sich über die Verfahrenskosten vergleichen ("Kosten gegeneinander"). Bzw. kann das ja beliebig kompliziert werden, Straßenverkehrsunfall mit 3 oder mehr Beteiligten, dann läßt man das Richterlein das machen, entscheidet ja schließlich selber über Grad des jeweiligen Mitverschuldens und hassenich, dann darf der das selber rechnen auf den (kostenfreien) Antrag "Den Beklagten zu 1), 2), 3) und 4) die Kosten des Verfahrens sowie des Prozeßbevollmächtigten nebst gesetzlichen Zinsen aufzuerlegen." Kann man ja vorher nicht riechen, was rauskommt, im Regelfall. Ergebnis: "Urteil wie folgt, weil. {BLUBB}, im übrigen tragen die Verfahrensbeteiligten ihre Kosten selber."