Anrechnung der Betriebszugehörigkeit?(nach 4 Wochen Pause)?
Hallo! Ich habe mit meinem langjährigen Arbeitgeber (15 Jahre Betriebszugehörigkeit) einen Aufhebungsvertrag gemacht um mich neu zu orientieren. Nach wenigen Wochen (4) habe ich festgestellt, dass mein neuer Job nichts für mich ist. Daraufhin konnte ich wieder bei meinem alten Arbeitgeber anfangen. Ist es hier möglich, die Betriebszugehörigkeit von vorher anrechnen zu können nach 4 Wochen Pause? Und wenn ja, ist dies belegbar?
Danke im Voraus!!!:-)
3 Antworten
Grundsätzlich erst einmal wär's natürlich begrüßenswert, wenn der Arbeitgeber schriftlich bestätigt, dass die Betriebszugehörigkeit anerkannt wird. Das exakte Wording hängt von dem Arbeitsverhältnis ab.
Das Bundesarbeitsgericht hat vor einer Grundlagenentscheidung aus 2013 den Standpunkt vertreten, dass ab einer Unterbrechung von mehr als 6 Wochen keine Zusammenrechnung mehr stattfindet. Die genaue Fundstelle habe ich gerade nicht im Kopf. In 2013 hat das Bundesarbeitsgericht festgehalten, dass selbst längere Unterbrechungen noch zu einer Zusammenrechnung führen können.
Dabei sind die berühmten Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Auf den 1. Blick dürfte bei einer zeitlichen Differenz von 4 Wochen sowohl nach Alter, aber auch neuer Rechtsprechung, eine Zusammenrechnung stattfinden, ohne dass dies schriftlich bestätigt werden muss.
Dennoch würde ich auf Nummer sicher gehen und mir eine schriftliche Bestätigung holen
2 AZR 790/11
Möglich bestimmt. Hängt aber vom Arbeitgeber ab. Frage doch den.
Nimmt denn der AG den Deserteur wieder auf ?
Vielen Dank für diese Antwort!
Wo finde ich dieses Urteil dazu oder die neue Rechtsprechung?