Wie kann ich meinen ausbilsungsbetrieb wechseln wenn sich der Chef weigert?

6 Antworten

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Ein Lehrvertrag ist kein normaler Dienstvertrag. Es gelten besondere Rechte und Pflichten für den Ausbilder und auch für den Azubi. Nach der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung nur noch mit Angabe von triftigen Gründen möglich. Der Arbeitgeber hat auch die Möglichkeit Schadenersatz zu fordern. Ein Aufhebungsvertrag ist auch nicht immer die beste Lösung. Sollte das mit dem neuen Job nichts werden hast hast du eine Sperre vom Arbeitslosengeld. Sich nicht wohlfühlen ist kein Grund die Ausbildung in den Sand zu setzen. Natürlich kannst du dich mit deinem Anliegen auch an die IHK wenden und Informationen zum weiteren Vorgehen einholen.

Hallo,

wende dich am besten an die Industrie- und Handelskammer oder an die Handwerkskammer, je nachdem wer für dich zuständig ist.

Die sind auch Ansprechpartner bei Problemen im Ausbildungsbetrieb und können dir fachmännisch Auskunft geben und eventuell auch zwischen dir und deinem Betrieb vermitteln. 

 

Gehe zur zustaendigen Kammer (IHK, Handwerkskammer u.s.w.) und trage dort dein Anliegen vor. Kannst du dort ueberzeugend darlegen, dass ein Wechsel des Ausbildungsbetriebs unbedingt notwendig ist, wird man dir helfen. Du wirst aber wirklich schwerwiegende Gruende fuer die Notwendigkeit eines Wechsels vorbringen muessen, sonst klappt das nicht.

Hallo,

es sollte dich eigentlich freuen, dass dein Chef dich behalten will.Er scheint mit deinen Leistungen zufrieden zu sein. Ein Arbeitgeber muss für einen
Ausbildungsplatz sehr viel Geld bezahlen und möchte natürlich in
dieser Investition Erfolge sehen.

Du solltest versuchen, das Beste daraus zumachen. Davonlaufen wegen interner Unstimmigkeiten ist keine Lösung. Das findest du heute leider an jedem Arbeitsplatz.

„ LEHRJAHRE SIND KEINE HERRENJAHRE“

Tag für Tag musst du eine Faust in der Tasche machen. Jeder der eine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat wird dir das bestätigen.

Eine Ausbildung abzubrechen, ist für andere Arbeitgeber immer ein sehr schlechtes Zeugnis. Außer ganz gravierende Gründe zwingen dich dazu z.B. schwere Krankheit.

Gruß und halte durch

Tuvieh  29.11.2017, 11:21

Danke für die Punkte

Fristgemäß kündigen kannst du immer, da ist der Grund egal. Nur auf den Aufhebunsgvertrag musst du halt verzichten, wenn dein Chef den nicht unterschreiben will. Vielleicht kriegst du ja trotzdem einen möglichst nahtlosen Wechsel zum neuen Arbeitgeber hin.

DerCaveman  29.11.2017, 10:45

Nach Ablauf der Probezeit kann der Auszubildende das Ausbildungsverhaeltnis nur ordentlich kuendigen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich in einem anderen Beruf ausbilden lassen will (BBiG § 22).

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html