Darf der Arbeitgeber bei 7,5 std Arbeit 1,5 std Pause verlangen?

10 Antworten

Ja, der Arbeitgeber darf die Pausenzeiten und -längen regeln. Wenn es bei Euch einem Betriebsrat gibt, ist der hier in der Mitbestimmung.

Was gar nicht geht, dass Ihre Eure Pausen nicht macht. Eine Pause ist eine unbezahlte Unterbrechung der Arbeitszeit, die Eurer Erholung dient. Wenn Ihr in Euren Pausen durcharbeitet, macht Ihr Eurem Arbeitgeber jeden Tag ein äusserst grosszügiges Geschenk.

Wenn Ihr Eure Arbeit nur schaffen könnt, wenn Ihr die Pausen durcharbeitet, dann habt Ihr zuwenig Personal in Eurem Markt. Und das ist das Problem des Arbeitgebers.

strahlemaus1974 
Beitragsersteller
 06.09.2014, 08:30

Natürlich ist das so! Weiß auch der Arbeitgeber! Ist ihm aber egal. WEm es nicht passt kann ja gehen! Bei über 1000 Filialen ist jeder Mitarbeiter nur eine Nummer.

Nichen  06.09.2014, 08:42
@strahlemaus1974

Nein, ist er nicht! Wenn Du Dich schon so fühlst, dann kannst Du gleich aufgeben.

Ein Kampf mit dem Arbeitsgeber ist immer eine unangenehme Sache.

Ihr habt einen Betriebsrat und dieser Betriebsrat hat Eure Interessen zu vertreten.

Wenn der Arbeitgeber Eure Pausenzeiten verändern will, muss er dies dem Betriebsrat vorlegen. Der Betriebsrat kann dem zustimmen oder er kann es ablehnen. Ihr könnt Euren Betriebsrat fragen, wie der Stand der Dinge ist. Solltet Ihr in einem persönlichen Gespräch keine Antworten erhalten, könnt Ihr diese Frage bei der nächsten Betriebsversammlung stellen: öffentlich.

Und ich kann nur noch einmal daraufhinweisen: haltet Eure Pausen konsequent ein.

ropewe  06.09.2014, 11:10
@strahlemaus1974

Du kannst Die Antworten akzeptieren und damit etwas anfangen in dem Du sie zur Planung Deines weiteren Umgangs mit der Situation nutzt oder den Kopf in den Sand stecken. So wirken Deine Kommentare zu den Antworten, aber dafür machen sich sicher die wenigsten hier die Mühe Dir die Antworten zukommen zu lassen.

Gemäß dem Arbeitszeitgesetz ist lediglich die Mindestdauer der Pausen gesetzlich vorge-schrieben. Dein Arbeitgeber kann sich also darauf berufen, dass (Mindest- !) Ruhepausen gesetzlich vorgeschrieben sind. Schaust Du hier: http://www.juraforum.de/gesetze/arbzg/4-ruhepausen

Im übrigen stellt sich hier die Frage - musst Du zwangsläufig Deine Pausen auch am Arbeits-platz verbringen? Überlege Dir die Möglichkeit, ob Du die nicht auch auswärts verbringst.

strahlemaus1974 
Beitragsersteller
 06.09.2014, 08:27

Geht ja gar nicht, weil wir nur zu zweit im laden sind. Wenn kein Chef da ist, um evtl. Stornos anzunehmen, darf nur er, muss die Kassierein warten, bis er aus der Pause zurück ist. Sollen die Kunden solange warten???

Da diese Frage (unter den von die geschilderten Bedingungen) sehr komplex ist würde ich dringend empfehlen dich mit deiner Regionalstelle des DGB oder deiner Gewerkschaft in Verbindung zu setzen.

Grundsätzlich darf eine Pause auch 1,5 Stunden sein. Falls es einen Betriebsrat gibt, hat er dabei auch ein Mitspracherecht. Ihn könnte man fragen, wie er die Regelung sieht und ob es dazu eine (schriftliche) Arbeitszeitvereinbarung gibt.

Das Zweite ist: eine Pause muss auch eine eindeutige Pause sein. Das heißt, man hat sie ganz allein für sich zur Verfügung und muss in dieser Zeit weder Arbeit leisten noch Anweisungen entgegen nehmen. Man muss sich auch nicht am Arbeitsplatz aufhalten. Entweder es gibt dazu einen Pausenraum oder man darf den Betrieb verlassen, um zum Beispiel zum Essen zu gehen.

Ihr solltet euch einheitlich und solidarisch absprechen und auf die rechtlichen Regelungen hinweisen. Notfalls müsste man auch mal Kunden stehen lassen, um seine Pause zu machen. Es ist nämlich nichts Anderes als zusätzliche, nicht bezahlte Arbeitszeit, die man von euch verlangt und in der so genannten Pause versteckt.

Die kann Euch zu allem zwingen, gegen das Ihr Euch nicht wehrt.

Dazu gibt es Betriebsräte und Gewerkschaften.

strahlemaus1974 
Beitragsersteller
 06.09.2014, 08:23

Hab ich probiert, die werden aber auch vom betrieb bezahlt!!!! Kam nix, bzw. arbeiten gegen die Mitarbeiter, versteckt natürlich!

ropewe  06.09.2014, 11:07
@strahlemaus1974

Die Gewerkschaft wird sicher nicht vom Betrieb bezahlt. Korrupte Betriebsräte kann es geben, aber die können abgesetzt werden. Die Gewerkschaften sind da sicher hilfreich wenn es Anlass dazu gibt.

Es gibt aber auch Möglichkeiten ohne Gewerkschaft, aber dann muss die Belegschaft tätig werden was nicht immer leicht ist.

PeterSchu  06.09.2014, 16:21
@ropewe

"...aber dann muss die Belegschaft tätig werden..."

Und im Idealfall müssen alle solidarisch tätig werden und ihr Recht beanspruchen. Wenn nur einer alleine motzt, wird er schlecht dastehen.