Anrechnung auf die Arbeitszeit bei Überbetrieblicher Ausbildung?

5 Antworten

Bei einer Arbeitszeit von 6 Stunden muss man eine Pause von mindestens 30 Minuten machen. Da der Lehrgang über die 6 Stunden hinaus ging muss man eine halbe Stunde für die Pause abziehen.
Du kannst niemanden weiß machen, dass ihr in der gesamten Zeit KEINE Pause gemacht habt.

Freakleinx3 
Beitragsersteller
 17.07.2018, 11:41

Das ist mir bewusst und ich will auch niemandem weiß machen, dass wir keine Pausen gemacht haben. Nur die Frage, bei der Schule habe ich ebenso mehrmals Pausen und ab 6 Stunden wird das als voller Arbeitstag angerechnet. Deshalb die Frage, ob das hier auch den ganzen Tag zählt.

Meine Güte bist Du kleinlich! Möchtest Du Deinem Chef gegenüber auf Dein Recht pochen und eine halbe Stunde als Überstunden angerechnet bekommen? Mit Deiner Einstellung wirst Du im Leben nicht weit kommen und wahrscheinlich auch nach Deiner Ausbildung pünktlich den Bleistift fallen lassen. Du hattest dort Pausen und Pausen werden nicht bezahlt. An den Tagen, an denen Du die Schule besuchst wird Dir auch die normale Pause angerechnet.

Freakleinx3 
Beitragsersteller
 06.02.2019, 20:59

Ich habe nicht gefragt um meinem Chef zu sagen mir steht die und die Stundenanzahl zu. Ich frage rein aus Interesse wie das nun angerechnet wird.

Inzwischen ist es grundsätzlich üblich, dass Pausenzeiten nicht bezahlt werden.

Rechnen wir das jetzt mal durch: Ich stelle jetzt einfach mal fest, dass von 7:15 – 14:45 erst 7,5 Std. vergangen sind. Wo da bei dir 8 Stunden herkommen sollen, frage ich mich wirklich!

Dein Chef toleriert, dass ihr während der außerbetrieblichen Unterweisung pauschal 40 Stunden bezahlt bekommt und dass die Pausenzeiten nicht bezahlt werden.

Worüber regst du dich eigentlich so künstlich auf. Lehrjahre sind keine Herrenjahre und wenn du weiter so nach den Rosinen suchst, wirst du dich auf dem Arbeitsmarkt sehr schwer tun!

Du hast da einen 7 stunden tag und das gibst du so an bzw zählt das als ganz normaler arbeitstag.

wie im Betrieb, Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit